… über den Ehemann zu versichern? Ich habe seit 1972 den Führerschein und bin immer mit dem Erstwagen mitgefahren. Wegen eines Unfalls meines Mannes liegt er nun bei 140%. Gibt es einen Bonus wegen langjährigen Fahrens, wenn ich mich ganz neu versichere?
Hallo,
in diesem Fall versicherst du den Zweitwagen ganz normal über Führerscheinregelung auf deinen Namen (mit SF 1/2), eine bessere Möglichkeit gibt es meines Erachtens nicht, da dein Mann ebenfalls auf SF 1/2 fährt und somit keine Sondereinstufung möglich ist
Gruß,
Micha
NEIN!
in beiden Fällen 140%
und die Partnerregelung mit 85% greift nicht weil der erste Vertrag schlechter ist als SF2…!
MfG
…um diese Frage korrekt beantworten zu können, sind erheblich mehr Daten erforderlich, die auch den Rahmen einer Plattform wie w-w-w sprengen.
Bei Int. stehe ich gern im Direktkontakt zur Verfügung, Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo,
als „Fahranfängerin“ (also ohne SFR %) fängst du leider von vorne an bzw. bei einer Sondereinstunfung SF 1/2 (=140%) - hier weicht diese jedoch von Versicherer zum Versicherer ab!
Das Problem ist, dass du nur MITgefahren bist und nicht die Versicherungsnehmerin warst.
Vorschlag:
dein Ehemann verzichtet auf seine % und überschreibt dir diese. Dann bekommst du i.d.R. alle seine % und kannst dann den Zweitwagen mit einer Sondereinstufung SF 2 (=85%) - hier eine Abweichung vom Versicherer zum Versicherer - auf dich anmelden.
Ansonsten muss das zweite Auto auf deinen Mann angemeldet werden (also bei der Versicherung) und du bist dann lediglich die Fahrerin des Fahrzeuges.
Ich hoffe dir mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Gruß