Nee, da habe ich leider in letzter Zeit mehrfach nicht aufgepasst. Das wird sich jetzt aber radikal ändern.
Levay
Nee, da habe ich leider in letzter Zeit mehrfach nicht aufgepasst. Das wird sich jetzt aber radikal ändern.
Levay
So war das auch nicht gemeint!!
Nur solltest du dich nicht so klein machen, nur weil du kein Volljurist bist. Deine Antworten sind doch zu 99% richtig.
Soweit mir bekannt, ist der reine Ausbruch nicht strafbar.
Alles darumherum, also z.B. Sachbeschädigung, weil die Gitter durchgesägt werden, Körperverletzung, wenn ein Justizbeamter umgerannt wird usw. ist natürlich strafbar.
Am häufigsten passiert das doch, wenn jemand Freigang hat und nicht zurückkommt.
Er wird dann nicht dafür bestraft, dass er abgehauen ist, ihm werden jedoch Vergünstigungen, weiterer Freigang, vorzeitige Entlasung wegen guter Führung und Tateinsichtigkeit verwährt.
Grüße
Holygrail