Ist es legal, aus dem Gefängnis auszubrechen ?

Guten Tag,

Ist es legal, aus dem Gefängnis auszubrechen ?
Abgesehen davon, weitere Straftaten wie Körperverletzung oder Sachbeschädigung zu begehen.
Ist also das reine Vorgehen, des Ausbrechens legal?

Ich meine nämlich mal gehört zu haben, dass der reine Vorgang legal wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolaj

Hallo Nicolaj,
das hatten wir schon: /t/flucht-strafbar/4640288/11
Ich kann dir die Suche im Archiv empfehlen. Hilft oft.
Grüße
Ulf

Ja
Man kann doch auch eine einfache Frage einfach beantworten, ohne aufs Archiv oder Google zu verweisen…

Nein
Ohne mit den Einzelheiten des Strafvollzugsrechts vertraut zu sein, würde ich mein gesamtes Vermögen (das freilich nicht sehr groß ist) darauf verwetten, dass das nicht legal ist. Legal ist ja nur etwas, das nicht gegen die Rechtsordnung verstößt, und ein Gefanger wird ja wohl - womöglich konkretisiert durch Gefängnisordnungen oder dergleichen - die Pflicht haben, im Gefängnis zu bleiben.

STRAFBAR ist es aber nicht.

Levay

Bräuchten wir dann überhaupt noch Gefängnisse? Ich denke da an diesen Film mit James Garner, wo der einfach einen Strich malt und noch ein paar rote „Blutflecken“ hinzufügt, um es dramatischer zu gestalten…

Ich selbst musste mal unterschreiben, dass ich keine Gefangenen freilasse, obwohl ich nur in einem Büro arbeitete, das weit weg von jedem Gefangenen war. Aber ist tatsächlich ein Gefangener verpflichtet, da drin zu bleiben?

Bringt mich echt zum Grübeln…

Wäre er dazu nicht verpflichtet, könnte man einen Ausbruch nicht sanktionieren, oder? So stelle ich es mir vor. Und ich glaube nicht, dass ein Ausbruch keine Konsequenzen hat.

Aber du weißt ja: IANAL

Levay

Man kann doch auch eine einfache Frage einfach beantworten,
ohne aufs Archiv oder Google zu verweisen…

Man kann aber auch falsch antworten, anstatt auf eine ähnliche Diskussion zu verweisen.

Bin jetzt noch ein bißchen mehr irritiert, weil Ulf’s Link zu 2008 eine andere Auffasung wiedergibt.

Hat sich da mittlerweile etwas geändert, oder verstehe ich dich falsch?

Hier kurz der Wortlaut von damals:

"Straftatbestände sanktionieren ein schädliches Verhalten. Es muss unmittelbar ein Rechtsgut verletzt (in bestimmten Fällen nur gefährdet) werden. Zum Beispiel eine Körperverletzung oder eine Vermögensschädigung. Wenn jemand aus einem Gefängnis ausbricht (und zwar ohne dabei Schaden anzurichten, siehe Ausgangspostion), dann ist das überhaupt nicht der Fall.

Rechtsdogmatisch ist es noch einfacher: Es gibt keinen Straftatbestand, der den Ausbruch bestraft, also ist derselbe straffrei.

Levay"

Bin jetzt noch ein bißchen mehr irritiert, weil Ulf’s Link zu
2008 eine andere Auffasung wiedergibt.

Hallo,
du darfst „illegal“ und „strafbar“ nicht gleichsetzen. Dann geht es auf.
Grüße
Ulf

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Und ich
glaube nicht, dass ein Ausbruch keine Konsequenzen hat.

Hat er auch, denn es werden dann z.B. Vergünstigungen gestrichen, Freigang eingeschränkt usw.
Für jemanden, der sowieso schon in Einzelhaft (§ 103 Abs.1 Nr. 9 StVollzG) saß, ändert sich erst mal nix… ^^

Hi,
*verwundertsei* Oder meinst du mit lawyer „nur“ Anwalt.

Agnes

Richtig.

Es ist vieles verboten, was nicht strafbar ist.

Levay

Heißt Lawyer denn nicht Anwalt?

Und selbst wenn nicht: Ich bin zwar Diplom-, aber noch immer kein Volljurist. also nur ein halber Jurist.

Mit den großen Juristen hier kann ich mich nicht messen :smile:

Levay

Ja, danke, das scheint tatsächlich der Knackpunkt zu sein.

Kann man das irgendwie verständlich für jedermann definieren?

Gruß!

Horst

Strafbar ist nur, was zum Zeitpunkt der Tat vom Gesetz mit Strafe bedroht ist.

Illegal ist für mich dasselbe wie rechtswidrig, also alles, was gegen die Rechtsordnung verstößt.

Beispiel: Ich nehme dir eine Sache in der Absicht weg, sie dir später zurückzugeben. Das ist kein Diebstahl, aber es ist trotzdem verboten. Straflos, aber verboten.

Levay

Heißt Lawyer denn nicht Anwalt?

Nicht nur http://www.dict.cc/englisch-deutsch/lawyer.html

Mit den großen Juristen hier kann ich mich nicht messen :smile:

Da sag ich mal nichts dazu :wink:
Aber die Voilljuristen hoffentlich etwas, das du gerne hörst :wink:

Agnes

Beispiel: Ich nehme dir eine Sache in der Absicht weg, sie dir
später zurückzugeben. Das ist kein Diebstahl, aber es ist
trotzdem verboten. Straflos, aber verboten.

Oder was aktuelles: Du umgehst privat einen Kopierschutz einer Audio-CD um die Musik auf deinen MP3-Player zu kriegen. Nicht legal, aber wird nicht bestraft.

Nee, das war kein fishing for compliment. Es war allenfalls mit einem zwinkernden Auge gesagt. So ein erfahrener Volljurist kann vieles besser, dafür bin ich an der Theorie manchmal noch näher dran. Hat alles Vor- und Nachteile.

Levay

Fand ich jetzt wirklich mal
konstruktiv und spannend.

Meist gehen die Themen ja hier zu schnell weg. Danke für eure Antworten. Auch wenn es ursprünglich nicht meine Frage war, habe ich was dazugelernt.

Gruß!

Horst

Hallo Levay,

So ein erfahrener
Volljurist kann vieles besser,

zum Bleistift Threads löschen! :wink:

Neulich gab es eine Komplett-Löschung, obwohl Du auch zu den Antwortern gezählt hast.

Da dachte ich zuerst noch, wenn Levay antwortet, dann ist die Frage FAQ1129-gemäß, aber denkste und Pustekuchen, am andern Tag war er weg, der Thread… :wink:

Gruß Gudrun *amüsiert*