Ist es legal, aus dem Gefängnis auszubrechen ?
Abgesehen davon, weitere Straftaten wie Körperverletzung oder Sachbeschädigung zu begehen.
Ist also das reine Vorgehen, des Ausbrechens legal?
Ich meine nämlich mal gehört zu haben, dass der reine Vorgang legal wäre.
Nein
Ohne mit den Einzelheiten des Strafvollzugsrechts vertraut zu sein, würde ich mein gesamtes Vermögen (das freilich nicht sehr groß ist) darauf verwetten, dass das nicht legal ist. Legal ist ja nur etwas, das nicht gegen die Rechtsordnung verstößt, und ein Gefanger wird ja wohl - womöglich konkretisiert durch Gefängnisordnungen oder dergleichen - die Pflicht haben, im Gefängnis zu bleiben.
Bräuchten wir dann überhaupt noch Gefängnisse? Ich denke da an diesen Film mit James Garner, wo der einfach einen Strich malt und noch ein paar rote „Blutflecken“ hinzufügt, um es dramatischer zu gestalten…
Ich selbst musste mal unterschreiben, dass ich keine Gefangenen freilasse, obwohl ich nur in einem Büro arbeitete, das weit weg von jedem Gefangenen war. Aber ist tatsächlich ein Gefangener verpflichtet, da drin zu bleiben?
Wäre er dazu nicht verpflichtet, könnte man einen Ausbruch nicht sanktionieren, oder? So stelle ich es mir vor. Und ich glaube nicht, dass ein Ausbruch keine Konsequenzen hat.
Bin jetzt noch ein bißchen mehr irritiert, weil Ulf’s Link zu 2008 eine andere Auffasung wiedergibt.
Hat sich da mittlerweile etwas geändert, oder verstehe ich dich falsch?
Hier kurz der Wortlaut von damals:
"Straftatbestände sanktionieren ein schädliches Verhalten. Es muss unmittelbar ein Rechtsgut verletzt (in bestimmten Fällen nur gefährdet) werden. Zum Beispiel eine Körperverletzung oder eine Vermögensschädigung. Wenn jemand aus einem Gefängnis ausbricht (und zwar ohne dabei Schaden anzurichten, siehe Ausgangspostion), dann ist das überhaupt nicht der Fall.
Rechtsdogmatisch ist es noch einfacher: Es gibt keinen Straftatbestand, der den Ausbruch bestraft, also ist derselbe straffrei.
Und ich
glaube nicht, dass ein Ausbruch keine Konsequenzen hat.
Hat er auch, denn es werden dann z.B. Vergünstigungen gestrichen, Freigang eingeschränkt usw.
Für jemanden, der sowieso schon in Einzelhaft (§ 103 Abs.1 Nr. 9 StVollzG) saß, ändert sich erst mal nix… ^^
Strafbar ist nur, was zum Zeitpunkt der Tat vom Gesetz mit Strafe bedroht ist.
Illegal ist für mich dasselbe wie rechtswidrig, also alles, was gegen die Rechtsordnung verstößt.
Beispiel: Ich nehme dir eine Sache in der Absicht weg, sie dir später zurückzugeben. Das ist kein Diebstahl, aber es ist trotzdem verboten. Straflos, aber verboten.
Beispiel: Ich nehme dir eine Sache in der Absicht weg, sie dir
später zurückzugeben. Das ist kein Diebstahl, aber es ist
trotzdem verboten. Straflos, aber verboten.
Oder was aktuelles: Du umgehst privat einen Kopierschutz einer Audio-CD um die Musik auf deinen MP3-Player zu kriegen. Nicht legal, aber wird nicht bestraft.
Nee, das war kein fishing for compliment. Es war allenfalls mit einem zwinkernden Auge gesagt. So ein erfahrener Volljurist kann vieles besser, dafür bin ich an der Theorie manchmal noch näher dran. Hat alles Vor- und Nachteile.