Ist es legal, aus verschiedenen Lebensmittelproduk

Möchte ein neues Lebensmittelprodukt auf den Markt bringen. Dieses besteht jedoch aus 2 schon auf dem Markt existierenden Produkten. Das Endprodukt wird dann noch etwas verfeinert!
Beispielsweise Kaufe ich Bitburger Bier und CocaCola und mache daraus Cola-Bier welches ich dann verkaufe…
Danke schonmal!

hallo,
ich bin eher spezialisiert auf den import und die neuentwicklung, allerdings kann man sich schon etwas zusammen reimen.
du wirst ziemlich genau darlegen müssen woraus denn dein Produkt besteht. Institut, Untersuchungen etc., aber die anderen Hersteller werden sich nicht in die Karten gucken lassen. Und ohne diese Angaben bzw. einer ziemlich genauen Analyse der Wirkungen etc. wird es etwas schwierig. Erst recht wenn Alkohol ins Spiel kommt.
Bevor Du also an die markenrechtlichen probleme stösst, musst du dich mit dem Lebensmittelamt auseinander setzen.
Du solltest also unbedingt auch darüber nachdenken. Ich kann mir dann später auch vorstellen das Du sehr sicher eine Genehmigung der anderen Hersteller benötigst wenn Du ihre Produkte 1:1 verwendest. Es sei … nur vereinzelt wie in einer Bar. Cubra Libre muss ja auch nicht extra angemeldet werden.
Wenn Du es als Dein-Neues Produkt referierst wirds ein wenig anstrengender.
gruss

Kann ich dir auch nicht sagen ob das legal ist. Ich denke da musst du dich an einen Juristen wenden. Ich kann
mir aber vorstellen das sowas nicht legal ist. Jeder Hersteller von Produkten sei es im Lebensmittel oder in
anderen Bereichen hat seine eigenen Rezepturen Herstellungsverfahren Montagerichtlinien. (Beispiel: Wenn du
einem, sagen wir Golf ein paar neue Scheinwerfer verpasst und ihn tiefer legst kannst du ihn ja auch nicht als
Maaaadcar auf dem Markt als ein Neues Produkt verkaufen. Wie so etwas im einzelnen (gesondert im
Lebensmittelbereich) gilt kann ich dir auch nicht sagen. Frag mal bei nem Juristen der kanns dir bestimmt
genau sagen. MfG KoS

ich bin nur Lebensmitteltechniker und kein Rechtsexperte allerdings sagt mir der gesunde Menschenverstand das es so nicht geht. Es ist ja dann kein neues Produkt.
Wie gesagt da solltest du dich mit einem Spezialisten für Lebensmittelrecht auseinandersetzen und bei den Firmen anfragen deren Produkte du verwenden willst. ich denke schon das die da was dagegegen haben.

Hallo.

rechtlich kann ich Dir darauf keine verbindliche Antwort geben. Bin mir aber relativ sicher, das Du die Genehmigung der Originalmarken benötigst wenn Du deine „Mischung“ kommerziell vermarkten möchtest. Wenn es sich um eingetragene Marken handelt. Anders verhält es sich wenn Du mit 2 allgemeine Lebensmittel vermischt.
Beispiel Banane und Milch. Dann muss Du „nur“ die Verkehrsfähigkeit von deinem neuen Produkt bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde erhalten, und vorher natürlich dein neues Produkt schützen lassen.
Ich hoffe ich konnte Dir damit helfen.
mfg
Klaus

Möchte ein neues Lebensmittelprodukt auf den Markt bringen.
Dieses besteht jedoch aus 2 schon auf dem Markt existierenden
Produkten. Das Endprodukt wird dann noch etwas verfeinert!
Beispielsweise Kaufe ich Bitburger Bier und CocaCola und mache
daraus Cola-Bier welches ich dann verkaufe…
Danke scho

Guten Morgen,

ich glaube nicht, dass es legal ist…

Hallo,

leider kann ich dir auf diese Frage keine Antwort geben ob dies legal ist oder nicht. Am besten wird es sein, du befragst einen Fachanwalt dazu.

Grüße

Hallo maaaad1122,

da bin ich gar nicht die richtige Person. Ich habe zwar Kentnisse über Lebensmittel aber nicht über Gesetzte.Ich gehe davon aus das du dieses Produkt verkaufen möchtest und da ist dieses Forum nicht der richtie Ort. Ich empfehle dir, dich an die örtliche Behörde zu wenden, diese kennen sich dort besterns aus. Mit freundlichen Grüssen mathi-Z

Hallo Maaaaaaaaad

also als erstes solltest du dich mit dem deutschen sowie europäischen Lebensmittelgesetz vertraut machen. D.h. du musst hyginischen Standards bei der Verarbeitung und Produktion entsprechen, die Räumlichkeiten müssen Standards entsprechen etc…
Dann würde ich mich im Patentamt umsehen ob diese Produkte in ihrer Weiterverarbeitung geschuetzt sind, ansonsten ist die Frage ob du diese Beiden Produkte nicht als deine „Rohwaren“ ansehen kannst und der Endverbraucher spaeter nicht mehr nachvollziehen kann ob das jetzt Bitburger oder eben Berliner Bier war welches du mit Cola mischst.

Ansonsten noch die Deklarierungsvorgaben aus deutschen Lebensmittelbuch beachten und dann kann es losgehen.

LG bOb

Ich denke, Dir werden schon viele geantwortet haben. Falls nicht, möchte ich dies verspätet nacholen. Ja, es ist legal, zwei Lebensmittel miteinander zu kombinieren und diese als neues Lebensmittel in Verkehr zu bringen. Macht schließlich jeder Koch so. Doch Du musst einiges dabei beachten.

1.) Du brauchst das Einverständnis der Hersteller des Ausgangsprodukte, wenn Du deren Bezeichnung verwenden möchtest. Zum Beispiel, wenn Du sagst, „die Coco-Cola mit Jägermeister.“
2.) Wenn Du Lebensmittel in Verkehr bringst, unabhängig davon, ob Du dafür Geld bekommst oder nicht, bist Du ein Lebensmittelunternehmer. Es gelten für Dich das EU-Hygienepaket 0852/2004 bis 0854/2004 und die 0178/2002.
3.) Du musst Dein Lebensmittel mit einem MHD versehen. Bis zu diesem Tag darf sich das Lebensmittel nicht sensorisch verändern.
4.) Du musst ein HACCP-Konzept haben, um zu wissen, welche Gefahren können auftreten und welche Vorbeugemaßnahmen muss ich ergreifen.

Du siehst, viele viele Fragen. Auf viele bekommst Du aber kostenlos antwort auf dem Blog des FKLMH e.V. (Fachkreis für Lebensmittelhygiene)
Einfach www.fklmh.de.

Antwort.
Prinzipiell ist es zulässig aus mehreren (verkehrsfähigen) Lebensmitteln ein neues Produkt herzustellen und zu vermarkten. In Deinem Fall muss die Verkehrsbezeichnung ´"Biermischgetränk" lauten.
Was ich nicht 100%-ig weiß ist, ob Du das Produkt mit den Original-Zutaten benennen darftst, also „Biermischgetränk aus Bitburger Pils und original Coca Cola“ Eigentlich müsste das zulässig sein, wenn es den Tatsachen entspricht - aber wie gesagt, genau weiß ich das nicht (eine Nachfrage bei den Firmen kann das klären)
Viel Erfolg beim Mixen!!

Hallo,
da werden wohl die Firmen, die die anderen beiden Produkte herstellen, von ihren Patenrechten Gebrauch machen. Das würde ich auf jedenfall klären, wer welche Rechte hat, bevor Sie das Produkt rausbringen.

das ist geklaut
kannst du in der kneipe oder als offenes LM auf einem Festival verkaufen aber nicht als verpacktes Produkt im Regal