Hallo, ich möchte einen in meiner Nähe lebenden Bober beschützen, der einen großen Feind hat. Einen dämlichen Nachbarn. Von Biberfallen, Stacheldraht und in der Burg herum stochern (alles vom Biberbeauftragten reglementiert) kam er nun dazu, ein Stromkabel, gleich jenem eines elekt. Weidezaunes von seinem Grundstück über den Bach (befestigt auf dem Grundstück eines Nachbarn), direkt vor der Biberburg zu spannen. Der Biberbeauftragte meinte dies wäre legal und er könne nichts machen. Allerdings ist jener auch mit dem „Spanner“ befreundet. Gibt es ein Gesetz (z.b. Leitungsgesetz? ), welches ihm untersagt jenes zu tun? Evt. auf Grund des Überschreitens der Grundstücke oder des Baches? … Sollte der Biber nicht ausreichend geschützt sein
…
So lange der justin keinen Einspruch einlegt schon.
Biber wurden zwar bei uns neu angesiedelt, da ausgerottet, genießen aber keinen Schutzstandard. Andererseits werden sie aauch wieder gehegt, um die Bestände aufzu moppen.
Wenn das sein Grundstück ist, dann ist die Sachlage klar. Selbstverständlich kann er das schützen. Weidezaun ohne Weidetiere, da bin ich aber jetzt aber auch überfragt.
Hallo Benny, danke für die schnelle Antwort. Ich vermute nicht, dass er sich eine Genehmigung geholt hat. Vielen Dank für die Info. Ich hatte mal gehört, dass sich die Telekom ein Monopol auf Grundstücksübergreifenden „Überspannungen“ geholt habe und dass dadurch ebenfalls eine Genehmigung erforderlich sei. Stimmt dies nur für Datenübertragungsleitungen oder auch für Strom? Weißt du das durch Zufall? Und wElche Gesetz greift, da er über einen „öffentlichen“ Bach spannt? Und dann wahrscheinlich ohne die Genehmigung des Nachbarn? Muss der betroffe Nachbar Einspruch erheben, damit der Punkt ziehen würde?
Hallo,
im Gewässerschutz hat immer die entsprechende Behörde das sagen, deswegen habe ich dir diesen § ja kopiert.
Bei uns hier in NRW ist das die untere Wasserbehörde.
Die privtarechtliche Zustimmung anderer Grundstücksbesitzer kommt erst danach und ist natürlich auch erforderlich.
Es gibt kein Monopol der Telekom ,sondern für alle Versorgungsunternehmen
(also Telekommunikation,Energie (Gas/Strom) und Wasserversorgung) erleichterte
Genehmigungsverfahren.
Wobei bei viele der genannten dadurch im Vorteil sind, das sie über Uralt-Verträge
mit den Kommunen bereits über entsprechende Genehmigungen verfügen.
Servus,
Vorsicht mit Bennys Expertisen!
Wo siehst Du hier ‚schädliche Gewässerveränderungen‘?
Und wodurch sollte die Gewässerunterhaltung erschwert werden?
Ganz ab davon, dass ein Weidezaun natürlich keine Leitungsanlage ist - es fließt dort ja kein Strom.
Viel interessanter wäre es, mal von der Naturschutzbehörde dem Biberbeauftragten ordentlich auf die Finger klopfen zu lassen, der seinen Job nicht macht. Wenn von den Bibern tatsächlich eine unzumutbare Beeinträchtigung vvon Nachbars Grundstück ausgeht, gibt es einige Optionen für ihn - jedenfalls muss er tätig werden, wenn er davon erfährt, und nicht diesen Möchtegerntrapper hausen lassen wie die Axt im Walde. Er ist sowohl in der Beurteilung der angeblichen Beeinträchtigungen als auch in den möglichen Maßnahmen ausreichend geschult - er kriegt nur seinen Allerwertesten nicht hoch.
Erster Ansprechpartner ist hier das Landratsamt als Untere Naturschutzbehörde.
Schöne Grüße
MM
Servus,
der Nachbar darf sein Grundstück nicht mit beliebigen Maßnahmen ‚schützen‘, hier genießen Biber immerhin den Schutz von einigen Rechtsnormen von Europarecht bis runter auf Kreis- und Gemeindesatzungen.
Der erste, der hier beurteilen müsste, ob die angeblichen Beeinträchtigungen von Nachbars Grundstück überhaupt der Rede wert respektive zumutbar sind, wäre der Biberbeauftragte. Der macht aber seinen Job nicht, offenbar hat man da den Bock zum Gärtner gemacht (oder er hat bei den Schulungen immer seinen Rausch ausgeschlafen und konnte nicht zuhören).
Es wäre hier übrigens die erste Gemeinde, die nicht froh und glücklich darüber wäre, mit einer Biberburg nebst dadurch aufgestautem Gewässer ‚Ausgleichsflächen‘ für das nächste Gewerbegebiet und sonstige Betonierereien in Reserve zu haben. Möglicherweise ließe sich das sehr einfach regeln, indem man dem Möchtegerntrapper mal die Chance vor die Nase hält, künftig zweimal im Jahr im Gemeindemitteilungsblatt als Biberherbergsvater h.c. erwähnt zu werden. Je nachdem, wie er drauf ist, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass ihm das gut gefällt - vielleicht wenn man ihm noch ein paar Kragenspiegel, Achselklappen oder Affenschaukeln dafür gibt.
Schöne Grüße
MM
die schnelle komplett unsinnige antwort, um genau zu sein.
eine stromleitung hat mit dem wasserhaushaltsgesetz ungefähr so viel zu tun wie nasebohren mit ölförderung.
Hallo,
DU verbreitest wieder einmal hier Unsinn.
Was alles mit § 36 zu tun, hat kannst du hier
https://www.kreis-kleve.de/c12570cb0037ac59/files/anlagen_an_gewaessern.pdf/$file/anlagen_an_gewaessern.pdf?openelement
nachlesen.
au ja. machen wir mal. da steht:
„…dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind…“
nun erklär uns doch mal, wie dieses nicht einbetonierte stromkabel wohl das gewässer schädlich verändern soll, okay?
beispiele für genehmigungspflichtige anlagen sind dann etwas tiefer zu finden:
„…Zäune mit festen Fundamenten…“
also ein zaun nur dann, wenn er feste fundamente besitzt. aber ein einfaches stromkabel schon?
aber scheun wir doch mal nach, was diese ‚schädlichen gewässerveränderungen‘ denn eigentlich sind. da finden wir in §3 des gesetzes (§ 3 WHG - Einzelnorm):
„Schädliche Gewässerveränderungen
Veränderungen von Gewässereigenschaften, die das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die öffentliche Wasserversorgung, beeinträchtigen …“
und das soll durch das stromkabel gegeben sein?
mach dich doch nicht lächerlich!
Hallo,
Ich zitiere:
Zäune mit festen Fundamenten
Ein in den Boden gerammter Pfahl hat kein festes Fundament!
Leitungsanlagen
Ein Weidezaun ist keine Leitungsanlage!
Er dient nicht zum Transport von Energie, Informationen oder eines Mediums (Gas, Wasser usw.).
Hier hat sich der Fragesteller schon mit „Stromkabel“ vertan.
MfG Peter(TOO)
Hallo,
Wieso stehen hier alle auf dem Stromkabel, bzw. Schlauch?
Ein elektrischer Weidezaundraht ist kein Stromkabel!
Es wäre höchst fahrlässig und strafbar, elektrische leitende Drähte, ohne einen Berührungsschutz, zur Energieübertragung zu verwenden! Für Freileitungen gilt als Berührungsschutz die Höhe in welcher die Leitung gespannt ist (Je nach Spannung, Umgebung usw.).
Bei einem Weidezaungerät wird der Berührungsschutz durch die Vorschriften des Gerätes gegeben. Berühren kann man es, man bekommt auch ordentlich eine gewischt, was ja der Sinn der Sache ist, aber für gesunde Personen und Tiere ist der Schlag ungefährlich.
MfG Peter(TOO)
Ein elektrischer Weidezaundraht ist kein Stromkabel!
ach ja?? kommt da der Bauer miit der Peitsche und haut dir auf die Finger oder was ?
Natürlich fließt da Strom und die Frage ist, ob die Bedingungen des Geräteherstellers
(Stichwort gut leitender Boden durch das anstehende Wasser des Baches)
überhaupt noch eingehalten werden.
Bzw. ob überhaupt ein in der EU zugelassenes Gerät verwendet wird.
Elektrozaun ist ok wenn er sein eigenes Grundstück damit schützen will. Habe verstanden, dass er aber auch den Bach, der ihm nicht gehört, mit E-Zaun überspannt. Das darf er nicht.
Udo Becker