… einem unterschriebenen mietvertrag zurückzutreten?
Eine Frau hat einen Mietvertrag unterschrieben für eine Wohnung die sie dann doch nicht mehr haben wollte. Als sie eine bessere Wohnung fand hat sie schriftlich von der zuvor angemieteten wohnung abstand genommen. Nun verlangt der Vermieter dennoch 3 Monatsmieten und sie würde gern wissen ob er das nun machen kann oder nicht.
Der Vermieter hat den Rücktritt offensichlich als Kündigung des Mietvertrags erkannt. Im Mietvertag ist die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten vereinbart; folglich steht dem Vermieter die Miete für diese drei Monate zu.
sie muss die 3 monate zahlen, ein rücktritt vom mietvertrag ist nur möglich, wenn sie z, b. arglistig getäuscht wurde.
Hallo, 100% ja. Vertrag ist Vertrag. Die Kaution und die vereinbarte „Warmmiete“ ist zu zahlen. Viele Grüße
Hi
definitiv bis du im unrecht!!! Verträge müssen gehalten werden du hast unterschreiben und nun musst du ordentlich kündigen bis zum 3ten Werktag des laufenden Monats sonst kommt noch ein weiterer Monat hinzu. Du kannst auch schon kündigen wenn du nicht mal eingezopgenbist trotzdem bleibt es bei der dreimonatigen Kündigungsfrist. Wenn du rumprozuesieren wills ok… dein Geld kannst du auch andersweitig wegschmeissen…
gruß Peter