Ist es Patientenrecht auf fachbezogener Station behandelt zu werden?

Hallo liebe Community,

wenn man (im Akutfall) einen Einweisungsschein in einem Krankenhaus abgegeben hat, aber hinterher erst erfährt, dass gar kein freier Platz auf der Spezialstation ist, für die der Einweisungsschein ausgestellt wurde, kann man seinen Einweisungsschein wieder zurückbekommen?
Hat man ansonsten ein Recht darauf in ein anderes Krankenhaus geliefert zu werden, das freie Plätze auf der Spezialstation frei hat?

Danke für’s Durchlesen und hoffentlich die ein oder andere Antwort, euer pelle

Nein, man war ja wohl bereits aufgenommen. Aber am Schein scheitert es nicht.

Aber man kann natürlich das Krankenhaus verlassen, sich in Klinik seiner Wahl aufnehmen lassen unter Vorlage eines neuen Einweisungsscheines, den der Arzt auch ausstellen würde.

Aber sag mal, würde eine Klinik einen Patienten überhaupt aufnehmen (Akutfall) wenn auf der in Frage kommenden Station gar kein Platz ist oder die Klinik medizinisch-technisch gar nicht dafür ausgestattet wäre?

MfG
duck313

Nein.

Man hat das Recht auf eine fachlich einwandfreie Behandlung und nicht auf eine bestimmte Station. Natürlich müssen dort, wo Du stattdessen behandelt wirst, ebenso adäquate Voraussetzungen bestehen wie auf der „Spezialstation“, salopp: Wer mit Intensivstation rechnet, wird nicht in einer Turnhalle mit Betten behandelt werden können, weil dort in der Regel die Technik nicht wirklich gut installierbar ist …

Sebastian

Hi,

mir persönlich wäre es piepegal, wo ich liege, Hauptsache, ich bekomme die korrekte Behandlung.

die Franzi