Gladbeck ein Haus von 1972. Ist ein Vermieter verpflichtet im Erdgeschoß Aussenrollos anzubringen?
Nein
Hallo,
Gladbeck ein Haus von 1972. Ist ein Vermieter verpflichtet im
Erdgeschoß Aussenrollos anzubringen?
Denk mal nach: haben schon alle anderen Häuser in Gladbeck Außenrollos?
Gruß
loderunner
Nun ja, man könnte es auch etwas differenzierter betrachten:
Wenn an der Wohnung bei Abschluss des Mietvertrages schon Aussenrollos waren, dann könnte der Mieter vermutlich mit Erfolg, auf ein erneutes Anbringen dieser Dinger bestehen.
Wenn aber bisher keine dran waren, bleibt es bei dem klaren „Nein“
vnA
Ein Blick in die jüngste Geschichte
Hallo,
in Gladbeck wurden Ende der 50-er und Anfang der 60-er Jahre sehr oft - bisher nicht identifizierte - Personen beobachte, welche zwischen 21:30 Uhr und 02:00 Uhr stark alkoholisiert gegen Fensterscheiben erbrochen haben.
Aus diesem Grund wurde die sogenannte „Gladebecker Rolloverordnung“ im Jahr 1966 vom Rat der Stadt Gladbeck verabschiedet. Alle Häuser müssen demnach ein imprägniertes textiles oder ein abwaschbares hölzernes Rollo aussenseitig aufweisen. Kunststoff war expliziet nicht erwähnt, kann aber dennoch zum Einsatz kommen. Bei einem Neubau war dies sofort zwingend notwendig, beim Bestand hatten die Besitzer 3 Jahre Zeit.
Soweit ich weiß, wurde diese Verordnung bisher nicht aufgehoben oder durche eine andere Verordnung ersetzt.
Christian