Hallo, wollte mal wissen ob es ratsam ist eine IG zu gründen! Bei uns ist ein Garagenhof der an unsere Grundstücke angrenzt!Dieser soll jetzt abgerissen werden und ein Reihenhaus sowie zwei Stadthäuser gebaut werden! Da wir wissen das der Untergrund sehr Morrig und weich ist haben wir die Befürchtung das bei den Bauarbeiten der Grundwasserspiegel abgesenkt wird und dadurch unsere Häuser in Mitleidenschaft gezogen werden!(Risse) Frage ist nun wie gründet man eine IG welche Rechte hat man? Und ist es ratsam eine Gründungsabschrift notariell beglaubigen zu lassen?
nein, das ist unnötig.
Eine IG ist ein Zusammenschluss von Gleichgesinnten, die etwas fördern oder verhindern wollen.
Dazu braucht man keinen Notar. Das braucht ja nicht einmal ein Verein.
Was ihr braucht, ist Klarheit über das nachbarliche Bauvorhaben. Dazu habt ihr sogar Einspruchmöglichkeiten gegen die Baugenehmigung, wenn es erhebliche Einwirkungen auf euer Grundstück/Gebäude gibt.
Und Du darfst annehmen, der Bauherr hat die Grundwassersituation bereits geprüft. Der lässt ja nicht anfangen auszubaggern und sieht erst mal ob Wasser steht was man abpumpen muss. Man darf annehmen, es gibt ein Bodengutachten darüber. Das braucht ja schon der Planer des Neubaus um die Bauweise festzulegen !
Bauherr ist bekannt, also wendet euch an ihn. Fragt an, ob eure Bedenken berücksichtigt wurden, wie es bei evtl. Schäden an euren Bauten weitergehen soll usw.
Ob man ein Beweissicherungsverfahren machen muss(sollte), also bereits vorh. Schäden an euren bauten feststellen lässt. Etwa Risse dokumentiert um später sagen zu können, es sind neue hinzugekommen oder alte haben sich verbreitert.
Dazu reicht es aus, wenn sich die Nachbarn zusammentun. Sie können jemanden bestimmen, der sie gegenüber dem Bauherrn vertritt.
Vielleicht wäre sogar ein eigener Baugutachter hinzuzuziehen, der sich alles mal anschaut und bewertet. Ob überhaupt Befürchtungen bestehen.
Übrigens, "es heißt „moorig“ weils vom Moor kommt.
MfG
duck313t
Hallo!
Eine Interessengemeinschaft ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gem. §§ 705 BGB. Sie entsteht formlos. Wenn aufgeschrieben wird, welches gemeinsame Interesse verfolgt wird, ist es eine rechtsfähige Gesellschaft, die nach außen auftreten kann. Einen Notar braucht’s dafür nicht, nur Kalenderblatt Rückseite und Kuli.
Ansonsten beachte die Antwort von duck313.
Gruß
Wolfgang
Danke für Info!
Vielen Dank für Deine genaue Ausführung! Hat mi sehr geholfen!