Guten Abend (Tag)
Habe einen Gewerbeschein wo drauf steht welche Arten von Waren ich verkaufe (KFZ Teile, Multimedia etc) und das ich über das Internet handel z.b. eBay.
Jetzt bekomme ich in 2 Wochen Laptops und auf meiner Arbeitsstelle sind ein paar Kollegen die würden mir die Laptops abkaufen. Mache ich mich strafbar wenn ich die Laptops an meine Arbeitskollegen verkaufe ?
Ich würde denen ja auch eine Rechnung schreiben und ich muss denen dann ja auch Gewährleistung geben ?
danke für jede Hilfe.
mfg MaxMusterman
Erstmal danke für deine Anfrage , nur leider muß ich sagen das ich bei dieser Speziellen Frage auch nicht bescheid weiß , da kann ich dir leider auch nicht Weiterhelfen .
Gruß Güngör
Nun … ich denke, dass Sie sich nicht strafbar machen, das Sie ja den Kollegen eine Rechnung ausstellen und diese ja dann auch die Umsatzsteuer zahlen.
Sie gehen mit Ihren Kollegen ein ganz normales Handelsgeschäft ein und sind selbstverständlich in der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungspflicht!
Ein ganz normales Handelsgeschäft halt…
Hallo, nein Sie machen sich nicht strafbar, wenn Rechnung geschrieben wird und auch die MwSt ausgewiesen wird und versteuert wird.
Steht in Ihrem Gewerbeschein nur der Verkauf über das Internet, sollten Sie vorsichtshalber den Gewerbeschein erweitern, kann man auch nachträglich machen und kostet fast nichts.
Hoffe Ihnen geholfen zu haben.
Gruss