Huhu
Ich hätte da mal eine Frage und hoffe es ist das richtigen Board.
Man nehme an, man hätte seine Lohnsteuerkarte aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen bis Mitte März nicht beim Arbeitgeber abgegeben. Dieses, welches einem dann aufgefallen ist schnellst möglich nachgeholt. Das Gehalt für Januar und Februar wurde ohne irgendwelchen Kommentar ganz normal bezahlt. Jetzt beim Märzgehalt wollen sie auf einmal das Gehalt einbehalten, da sie die vorherigen Monate nachberechnen müssen mit Steuerklasse 6, da ja keine Lohnsteuerkarte vorlag und man somit ja mehr zu zahlen hatte an Steuern.
Hoffe ich habe es einigermassen verständlich erklärt.
winke
Hallo,
Ich hätte da mal eine Frage und hoffe es ist das richtigen
Board.
Kommt drauf an, ich finde keine Frage im ganzen Beitrag. Ich schätze du
suchst § 39c Abs. 2 EStG zum nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39c.html
Mfg vom
showbee
Hallo,
meinem Sohn ist das mal passiert, wegen Krankheit vergessen die Steuerkarte einzureichen und gut abgeheftet. Dann erst darüber gestolpert, als im März LST 6 berechnet wurde. Also ganz schnell Steuerkarte nachgesandt und dann wurde eine Nachberechnung durchgeführt, und das Geld gab es dann noch.
Rechtlich gesehen, ist die Firma also im Recht. Ob sie es nachberechnen muß oder man selbst dann bei der Jahressteuererklärung seine zu viel gezahlten Steuern zurückbekommt, das weiß ich nicht.
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