Ist es rechtlich, wenn ein Makler Provision

… erhebt, auf eine Wohngsbesichtigung??? Ich muss dazu sagen, es ist noch nicht einmal zu einem Mietvertrag gekommen und das Maklerbüro erhebt -> 50€

Hallo!

Maklerlohn wird mit Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrags fällig. Nur für Besichtigungen gibt’s kein Geld, es sei denn, vorher wurde etwas anderes vereinbart. Für Mieter/Käufer gibt es keinen Grund, sich auf solche seltsame Vereinbarung einzulassen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,
wenn Du nichts extra unterschrieben hast (z.B. Besichtigungsnachweis mit Zahlungsklausel) mußt Du nichts zahlen.
Ich weiß nicht in welcher Region das ist, mir kommt die Vorgehensweise des Maklers dreist vor, in unserer Region gibt es das meines Wissens nicht oder kaum, da kann man besichtigen so oft man möchte ohne Kosten. Erst bei Mietvertragsabschluss bekommt dann der Makler seine Provision. In diese sollte er alle Besichtigungen mit ein kalkuliert haben.
Gruß

… erhebt, auf eine Wohngsbesichtigung??? Ich muss dazu
sagen, es ist noch nicht einmal zu einem Mietvertrag gekommen
und das Maklerbüro erhebt -> 50€

Woa. Nun mal langsam mit den jungen Pferden.

Wenn man sich als Hausbesitzer nicht großartig mit dem Vermieten rumschlagen will hat so ein Makler schon seinen Wert. Und wenn er nur als Filter zwischen Vermieter und Mieter dient.

Hallo!

Wenn man sich als Hausbesitzer nicht großartig mit dem
Vermieten rumschlagen will hat so ein Makler schon seinen
Wert. Und wenn er nur als Filter zwischen Vermieter und Mieter
dient.

Der Vermieter/Verkäufer hat den Nutzen und er hat den Auftrag erteilt, Interessenten zu suchen. Dann soll der Auftraggeber den von ihm beauftragten Dienstleister bezahlen.

Gruß
Wolfgang

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Hallo!

immobilienmakelei ist ein traumberuf. die qualifikation besteht darin, täglich juristisch :wehrlose zu finden, die man für schlecht- bis nichtleistung kräftig zur kasse bitten kann.
das system funktioniert, weil in diesem fall die regel, dass gefälligst derjenige die musik zu :bezahlen hat, der sie auch bestellt, außer kraft gesetzt wurde.
würde gesetzlich geregelt, dass vermieter/verkäufer die kosten für den makler nicht an :mieter/käufer weitergeben dürfen, wäre der spuk dieser parasitenbranche ganz schnell vorbei.

Der Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen in einigen Großstädten bringt Mietinteressenten in eine schwache Position. Wer die Bedingungen nicht akzeptiert, bekommt die Wohnung nicht. Es ist zwar verboten, dennoch halten manche Hausverwalter die Hand für vorgeblich verdienten Maklerlohn auf. Andere agieren geschickter und treten mit verschiedenen Unternehmen auf. Auf dem Mietmarkt ist viel Mist und Gier unterwegs. Der Markt reinigt sich in diesem Segment nicht selbst, so dass eine gesetzliche Regelung sinnvoll wäre, die allein den Auftraggeber des Maklers zahlungspflichtig macht.

Aufgrund der Interessenlage starker Lobbygruppen glaube ich eher nicht an eine gesetzliche Regelung. Die Mieten müssten dramatisch steigen … zahllose Vermieter würden in den Ruin getrieben … die Städte veröden … so ähnlich würde sich das Gezeter wohl anhören.

Demgegenüber herrscht bei Kauf und Verkauf „Waffengleichheit“. Wer eine Immobilie (auch eine Eigentumswohnung) erwerben möchte, vor dem Kauf keinen unabhängigen Sachverständigen für Bausubstanz und Wertermittlung hinzugezogen hat und für den vom Verkäufer beauftragten Makler irgend etwas bezahlt, ist selbst schuld. Der Käufer muss gegenüber dem Verkäufer deutlich machen, dass er einen bestimmten Betrag für die Immobilie zu zahlen bereit ist. An welche Leute und Beauftragten der Verkäufer seinen Verkaufserlös verteilt, kann dem Käufer egal sein.

Würde ich eine Immobilie verkaufen wollen, hätte ich vermutlich weder Zeit noch Lust, mich zu allen möglichen Zeiten mit allen möglichen Leuten für Besichtigungen zu treffen, um dann zu merken, dass die meisten Leute nur mal gucken wollten. Dafür kann man einen Helfer beauftragen, der bezahlt werden muss - selbstverständlich vom Auftraggeber.

Gruß
Wolfgang

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Der Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen in einigen Großstädten
bringt Mietinteressenten in eine schwache Position.

Demgegenüber herrscht bei Kauf und Verkauf „Waffengleichheit“.

deine unterscheidung von miete und kauf kann ich nicht nachvollziehen. was in (groß-)städten für mieter gilt, gilt für käufer gleichermaßen: immobilien in guter lage und womöglich auch noch gutem zustand sind dort teuer bis unbezahlbar.

Wer […] für denvom Verkäufer beauftragten Makler irgend etwas
bezahlt, ist selbst schuld.

als möglicher käufer - wie auch als möglicher mieter - muss ich den provisionsanspruch in der regel anerkennen und unterschreiben, BEVOR mir die adresse der immobilie und name des verkäufer/vermieters überhaupt bekanntgegeben wird. und nur DAS ist ja die „leistung“, die später ggfs. mit hunderten bis vielen tausend euronen zu vergüten ist.

Der Käufer muss gegenüber dem Verkäufer
deutlich machen, dass er einen bestimmten Betrag für die
Immobilie zu zahlen bereit ist. An welche Leute und
Beauftragten der Verkäufer seinen Verkaufserlös verteilt, kann
dem Käufer egal sein.

das ist natürlich richtig während der kaufverhandlung. trotzdem muss der käufer den provosionanspruch des maklers VORHER bereits akzeptieren. und nun hängt es schlicht vom verhandlungsgeschick ab, ob man die preisvorstellung des verkäufers soweit drücken kann, dass die leidige maklerprovision nicht mehr ins gewicht fällt. grundsätzlich meinst du ja das gleiche.

mein verkäufer allerdings gab nicht einen cent nach, ich hingegen wollte unbedingt die immobilie.

neue lösung: den makler runterhandeln. in meinem fall konnte ich die provision halbieren. es war allerdings eine gehörige portion glück dabei, weil geldgier & faulheit bei der üblen gesellin zusammenkamen.

und trotzdem: immer noch 10.000 eur für einmal verspätet angestöckelt kommen, haustür aufschließen und danach perfekte nullahnung demonstrieren, dafür aber bei vertragsabschluss noch direkt beim notar beide hände aufhalten… es packt einen der gerechte zorn.

Hallo!

immobilien in guter lage und
womöglich auch noch gutem zustand sind dort teuer bis
unbezahlbar.

Wohl wahr, aber die Käufer stehen i. d. R. nicht Schlange.

mein verkäufer allerdings gab nicht einen cent nach, ich
hingegen wollte unbedingt die immobilie.

„Unbedingt haben wollen“ ist keine gute Voraussetzung für Preisverhandlungen. Wer etwas Menschenkenntnis hat und zuhören kann, erkennt als Verkäufer „sein Schwein am Gang“ und urteilt treffend, bei wem Hartleibigkeit zum gewünschten Ziel führt und wann kleinere Brötchen zu backen sind. Statt klarer Ansage fragt mancher Interessent mit eingezogenem Kopf „würden sie eventuell mit dem Preis … also äh … ich meine ein bisschen …“. Mehr wird einer Preisvorstellung oft nicht entgegen gesetzt. Sehr hilfreich wirkt z. B. ein Gutachten, das Reparaturstau, Mängel und Pfusch detailliert aufführt. Die Ausgabe für ein Gutachten bringt bei gebrauchten Immobilien beinahe regelmäßig eine Verzinsung von Tausenden Prozent.

Gruß
Wolfgang

mein verkäufer allerdings gab nicht einen cent nach, ich
hingegen wollte unbedingt die immobilie.

Hallo,

steckt in diesem Satz von Dir nicht sehr viel Problematik drin? Kann es sein, das sich deshalb Deine Wut jetzt erst im nachhinein auf die Maklerin entlädt? Ok, verspätet angestöckelt kommen, ist wirklich ungut und eine Bausachverständige ist sie vermutlich auch nicht, wie Du schilderst. Das ist aber höchstens etwas peinlich. Ihren Job, nämlich Dich mit Deinem Traumobjekt zusammen zu bringen, hat sie gemacht. Die Tatsache, daß der Verkäufer nicht mehr nachgegeben hat im Preis könnte auch bedeuten, daß die Maklerin den Verkäufer im Vorfeld über einen realistisch erzielbaren Preis aufgeklärt hat. Somit könnte es gut sein, daß Du durch die Maklerin (trotz Maklerprovision) sogar Geld gespart hast ohne dies zu wissen bzw. anzuerkennen! Es ist oftmals gar nicht gerechtfertigt, wenn des Maklers Lohn nicht als verdient angesehen wird.