Ist es rechtlich zulässig Feiertage zu streichen?

Wir sind im einen Theater tätig und hatten einen Chefwechsel! Dieser teilte uns vor kurzem mit das alle Feiertage die wir bis letztes Jahr nicht genommen haben verfallen sind, da sie zeitnah abgegolten werden müssen. Somit würden die angesammelten Feiertage von 2011 verfallen, die für 2012 bekommmen wir evtl. gewährleistet. Meine Frage ist, ist das rechtskräftig ohne schriftliche Fristsetzung, diese Feiertage zu nehemen, diese einfach zu streichen? Da wir an diesen Feiertagen ja ursprünglich gearbeitet hatten (diese gutgeschrieben bekommen)und uns diese Tage einfach genommen werden? Vielen Dank für Ihre Antwort

Theater tätig / Chefwechsel!
alle Feiertage die wir bis letztes Jahr nicht genommen haben verfallen
Somit würden die angesammelten Feiertage von 2011 verfallen, die für 2012 bekommmen wir evtl. gewährleistet.

Guten Tag,

ich entnehme Ihrer Frage, dass es bisher anders war und Sie die gearbeiteten Feiertage als Gutschrift auf einem Zeit / Urlaubskonto hatten.
Wenn das die bisherige betreibliche Übung war, dann kann man das mE allenfalls ab heute für die Zukunft ändern. Man kann uU auch noch Fristen setzen in denen die alten Tage abgebaut sein müssen.
Einfach streichen geht mE nicht.
Gibt es einen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag der für Sie gilt und etwas dazu sagt? Selbst dann allerdings könnte eine bisherige betriebliche Übung zu Gunsten der Beschäftigten davon abweichen.
Schönen Tag noch

Hallo,

die Feiertageregelung finden sie in ihrem Arbeitsvertrag. Das Problem es ist die Auslegung " Zeitnah", normalerweise sollte bis zum 31 März des nächsten Jahres alle Feiertage abgegolten sein, aber wie gesagt maßgebend ist der Arbeitsvertrag.

Gruß
Marinel

Wie fast immer im Arb.recht - es kommt darauf an:

  • was steht im AV
  • " TV
  • wie war d. bisherige handling
  • galten f. alle Pers. d. gleiche reglement ?

Letzl. kann d. ur ein FA Arbrecht beantworten.

Hallo,

kommt darauf an, ob es eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag gibt. Ansonsten sieht die Gesetztgebung einen zeitnahen Ausgleich vor.

Hallo, zur Beantwortung der Frage wäre ein Blick in den Arbeitsvertrag und, soweit vorhanden, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen erforderlich. In deinem Fall ist Feiertagsarbeit nicht verboten, gesetzlich ist aber nicht geregelt, ob es dafür einen finanziellen oder zeitlichen Ausgleich (Ersatzruhetag) gibt. Wenn es keinerlei vertragliche Grundlage gibt, kann das bisher praktizierte als betriebliche Übung gewertet werden, sofern nicht jedesmal ausdrücklich dazu gesagt wurde, dass du den Ersatzruhetag ausnahmsweise und ohne zukünftige Anspruch bekommt. Man kann dann den Chef darauf hinweisen, dass „das bisher immer so und so gehandhabt wurde“ und dies eine betriebliche Übung darstellt, die er nicht willkürlich ändern kann.
Wenn er sich dem nicht beugt, wird es allerdings schwierig. Besteht ein Betriebsrat? Der hätte das Mandat, mit dem Arbeitgeber diesen Punkt zu verhandeln. Bist du Gewerkschaftmitglied - dann wird man dich hier unterstützen, damit dein Recht durchgesetzt wird. Sonst müsstest du selber vor das Arbeitsgericht ziehen…

wenn nich explizit etwas im vertrag steht gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Umd diese besagen das resturlaub bis ende März den folgejahres genommen sein muss, andernfalls entfällt er. Der Chef hat also recht

Hallo,
es ist sicher nicht zulässig, Feiertage zu streichen. Aber wenn Sie an Feiertagen arbeiten müssen, muss das irgendwie vergütet werden, zumindest in Freizeitausgleich. Normalerweise gibt es Ausgleichszeiträume, innerhalb derer man das ausgleichen muss. Wie das bei Ihnen geregelt ist, weiß ich leider nicht.
Viel Erfolg
phantomin

Hallo,
also wenn ich das richtig verstehe, werden nicht die Feiertage gestrichen, sondern die geleistete Arbeit an Feiertagen hätte in einer bestimmten Zeit abgebummelt werden müssen? Und da dies nicht geschehen ist, verfällt diese Zeit jetzt? Falls das so ist, muss ich leider antworten. Ja, das ist zwar nicht sehr arbeitnehmerfreundlich, aber denkbar. Wäre die Arbeit an Feiertagen bezahlt worden, gäbe es dieses Problem nicht. Die Frage ist, warum die Stunden nicht abgebummelt wurden? Wenn sie nicht genommen werden konnten, z.B. weil zuwenig Personal da war, also der Chef die Freizeit nicht genehmigt hat, ist es allerdings nicht in Ordnung! Ich würde dann mit dem Chef nochmal sprechen und kurzfristig die Zeit abbummeln.
Ich hoffe, ich habe das so richtig verstanden.
Alles Gute.
Iris

Wenn ihr an Feiertagen arbeitet steht Euch auch eine Bezahlung zu. Von daher verstehe ich wohl die Frage nicht. Selbst wenn ihr z.B. eine 5-Tage Woche habt und ein Tag an dem ihr normal arbeitet fällt auf einen Feiertag besteht Anapruch auf Lohn.

Hallo,
die Rechtslage in einem Theaer ist mir nicht geläufig.
Allerdings könnte in Anlehnung an andere Unternehmen die Regelung gelten, dass bis zum 31.03. des Folgejahres diese Tage genommen werden müssen. Wenn dies auch für die Feiertage aus 2012 so gelten soll, dann am besten schriftlich geben lassen, bis wann in 2013 die Tage genommen werden müssen, ansonsten verfallen diese dann auch (wir haben ja schon April). Beste Grüße !

Sorry, leider kann ich Dir nicht helfen!
Susanne

Hallo,

Da gibt es zwei grundsätzliche Lösungen. Die erste ist, wurden die Feiertage als Lohn bezahlt (mit Feiertagszuschlag), wenn ja, dann sind sie erledigt und es gibt keine Ansprüche dazu.

Die zweite ist, wurden die Tage nicht als Lohn bezahlt, dann ist das ungesetzlich und man muß innerhalb von 8 Wochen seine Forderung schriftlich beim Chef einreichen bzw. innerhalb von 8 Wochen beim Arbeitsgericht, klagen.

Es gilt: Stundenlohn wie jede Arbeitstunde + minimum (je nach Tarifvertrag) 100% Feiertagszuschlag.

Es gibt eine besondere Ausnahme. Das betrifft ein Zeitkonto, (wenn es im Arbeitsvertrag so vereinbart wurde). Alle Stunden die über die Zahl X hinausgehen, werden zu einem anderen Zeitpunkt, ins Lohn(stunden)konto übernommen. Dabei wird dann nur der 100% Feiertagszuschlag ausgezahlt (sofort im laufenden Monat).
Im Zeitkonto ist nicht zu sehen ob das jetzt die Stunden eines Feiertages oder eines normalen Arbeitstages waren. Spielt auch keine Rolle, da die Zuschläge eh ausbezahlt werden mußten (Gesetzeslage) und die Wertigkeit somit einer ganz normalen Arbeitsstunde entspricht.

Am besten dass hier zweimal lesen, dann ist es gut zu verstehen.

Mein Tipp, Gewerkschaft eintreten (kostenloser Rechtschutz)

hallo
rechtlich schwierig zu beantworten.
meine meinung: in der regel sollten die überzeiten innerhalb eines jahres genommen werden, wie beim urlaub. jetzt sind sogar zwei jahre vergangen ! in der regel werden solche themen zwischen betriebsrat und vorgesetzten geregelt. ist dies nicht der fall, könnte dein chef recht haben.
gruß paule