Der Vater meiner Freundin ist gestorben. Die Mutter bekommt Geld nach dem SGB XII und kann die Bestattungskosten nicht zahlen. Meine Freundin muss einen Teil der Kosten übernehmen, was ja auch korrekt ist. Bei der Berechnung wurde das Einkommen des Sterbemonats veranschlagt. In dem Monat bekam sie Urlaubsgeld, so dass dies mit berechnet wurde (Stadt Köln). Nach meiner Rechtsauffassung kann das nicht richtig sein oder liege ich falsch?
Wie die Stadt Köln anteilige Bestattungsinstitut berechnet, weiß ich zwar nicht. Der Bezug auf das Einkommen Deiner Freundin nur im Sterbemonat kommt mir aber kraus vor. Üblicher ist der Bezug auf das Jshreseinkommen. Was aber, je nach Höhe des Weihnachtsgeldes, nicht unbedingt günstiger sein muss. Ich würde einfach schriftlich nach der Bemessungsgrundlage und der zu Grunde liegenden Rechtsgrundlage fragen und die Zahlung danach bei Stimmigkeit in Aussicht stellen.