Ein Kunde zahlt im Wissen um seine finanziellen Verhältnisse einen Betrag mit Karte. Es handelt sich um eine sogenannte Offline - Lastschrift - es wird nur die Karte selbst auf Gültigkeit überprüft und die Karten- und Inhaberdaten ausgelesen und nachfolgend ein Lastschriftverfahren auf das Kundenkonto vorgenommen. Da mir der Kunde persönlich bekannt war und es mit ihm noch keine Verhaltensauffälligkeiten hinsichtlich der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gab, wandte ich bei ihm nicht das viel sichere, aber teuerere PIN - Verfahren an.
Nun ward einige Tage nach Aufbuchung der Betrag wieder von meinem Konto abgezogen, da die Bank des Kunden die Einlösung der Lastschrift verweigerte.
In aller Regel wird der Kunde durch seine Bank von diesem Umstand per Anschreiben unterrichtet.
Weiterhin schrieb ich den Kunden, da ich aufgrund von Summe und Datum den Vorgang rekonstruieren konnte, an und bat ihn um Überweisung des Rechnungsbetrages sowie der im Verhältnis nicht unbeträchtlichen Gebühren der Banken. Darauf erfolgte keine Reaktion. Am Tag nach Fristablauf rief ich den Kunden an, der mir sodann eine abenteuerliche Räuberpistole um den Sollstand seines Kontos auftischte. Schließlich versprach er mir, den Betrag „morgen oder übermorgen“ einzuzahlen oder zu überweisen. Das ist nun auch schon wieder an paar Wochen her…
Jetzt muss ich nun den Dienst-nach-Vorschrift-Weg beschreiten und mir von der Bank die ladungsfähige Anschrift des Kunden ( welche mir zwar bekannt ist , aber theoretisch nicht bekannt sein könnte ), mitteilen lassen und ihn nach den bekannten Verfahren mahnen. Dem bisherigen Verhalten entnehme ich, dass der Kunde keinem sonderlich starken Zahlungsdrang untersteht.
Gehe ich recht in der Annahme, dass ein solches Verhalten dem „Scheckbetrug“ gleich kommt ? Kann man die Ankündigung von Eventualitäten dieser Hinsicht als Reaktionsbeschleunigung einflechten ?
Danke für Eure Antworten !
HM

Anzeigen müssen übrigens gar keine §§ enthalten, den richtigen sucht sich die Polizei/StA schon aus. Eine juristische Diskussion über die Strafbarkeit mit deinem Schuldner zu führen halte ich für wenig ertragreich.