Guten Morgen!
Aufgrund Deiner Schilderung bin ich der Ansicht, dass der Einsatz auf der Privatbaustelle Deines Chefs rechtens war. Dein Arbeitsvertrag gibt her, dass Du auch außerhalb Deines Betriebes als Elektriker beschäftigt werden kannst. Sozialversicherungsrechtlich warst Du bei der Firma, die Dich auf der Baustelle Deines Chefs einsetzte, angemeldet. Die Firma hat dabei entsprechende Sozialversicherungsabgaben an die Einzugsstelle (= Krankenkasse) abgeführt. Davon gehe ich zumindest aus.
Etwas anderes wäre es gewesen, wenn Dich beispielsweise ein Bekannter beauftragt hätte, die o. g. Tätigkeiten bei sich zuhause auszuführen. Hätte dieser Dich dann nicht zur Sozialversicherung angemeldet, läge ein klassischer Fall von Schwarzarbeit vor, weil er aufgrund der fehlenden Anmeldung auch keine Abgaben zur Sozialversicherung für Dich abgeführt hätte. In einem solchen Falle läge eine Straftat wegen Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt nach § 266 StGB vor. Hinzu käme dann noch die sogenannte Steuerhinterziehung nach § 370 AO (Abgabenordnung), da Arbeitslöhne der Lohnsteuer unterliegen. Wenn Dich Dein Kumpel also „bar auf die hand“ vergüten würde, täte er dies höchstwahrscheinlich ohne Lohnsteuern abzuführen.
Da Du aber über Deine Firma angemeldet warst und der Arbeitsort auch die Baustelle Deines Chefs sein kann, ist da nichts zu beanstanden. Wenn alles im Rahmen Deiner normalen Arbeitszeit und Deines normalen Stundenlohns ablief, ist davon auszugehen, dass alle Abgaben für die Sozialkasse und das Finanzamt in korrekter Höhe gezahlt wurden.
Ein Knackpunkt könnte folgendes sein: Wer hat das Material bestellt und welcher Name stand auf der Rechnung? Sofern Deine Firma, also der Metallgroßhandel, Besteller war und auch auf der Rechnung steht, ist das okay. Steht aber Dein Chef auf der Rechnung (womöglich noch mit seiner Privatanschrift), würde ich sagen, dass Dein Arbeitseinsatz nicht über die GmbH abgedeckt ist! Denn hier hätte Dein Chef als Privatmann bestellt und eben nicht die GmbH als „juristische Person“. Hat Dein Chef privat bestellt, hat das mit der GmbH nichts zu tun. Der Arbeitseinsatz wäre folglich auch nicht über die GmbH abgedeckt. Beschreib doch bitte daher nochmal, wie die Rechnungen aussahen und wie das mit der Bestellerei des Materials ablief.
Gruß Michael