Ist es Schwarzarbeit?

Guten Tag,

Ich bin als Betriebselektriker bei einer Firma beschäftigt. Nun wurde im Sommer das Privathaus des Chefs umgebaut und ich habe auf Anweisung die Elektroarbeiten im Rahmen der normalen Arbeitszeit und innerhalb meines normalen Lohnes durchgeführt. Ich habe keine extra Bezahlung erhalten. Wie Mein Chef das abgerechnet hat, weiss ich nicht. Nun habe ich erfahren, dass mein Chef möglicherweise deswegen angezeigt wurde. In welchem Sinne ist dies eigentlich Schwarzarbeit, bzw Steuerhinterziehung und kann ich dafür auch belangt werden?

Hallo!

Deiner Schilderung nach zu urteilen, hatte die Privatbaustelle Deines Chefs nichts mit Deinem Arbeitsvertrag zu tun. Schließlich bist Du Betriebselekriker in einem Unternehmen und nicht Privatelekriker Deines Chefs. Dein Chef setzte Dich abseits Deines Arbeitsplatzes ein, um Arbeiten an Orten verrichten zu lassen, die nicht über Deinen Arbeitsvertrag abgedeckt sind. Wenn Du Elektroarbeiten in den Privaträumen Deines Chefs ausführst, beschäftigt es Dich m. E. sozusagen als „Selbständigen“, wobei er AUFTRAGGEBER, jedoch NICHT ARBEITGEBER ist!

Da kein „Extra-Geld“ geflossen ist, kommt der Tatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) nicht in Betracht (für keine der beiden Seiten).

Zur vollständigen Beantwortung mache bitte noch folgende Angaben:

  1. Was genau steht in Deinem Arbeitsvertrag (welche Arbeiten sollst Du WO ausführen? Ist Deine Tätigkeit auf eine bestimmte Betriebsstätte festgeschrieben?)

  2. Um was für eine Unternehmensform handelt es sich bei Deiner Firma (GmbH, GbR, Einzelunternehmen usw.) und welche Stellung hat Dein Chef in diesem Unternehmen?

Gruß Michael

Hallo Michael,

zunächst mal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Laut Arbeitsvertrag beschränkt sich mein Arbeitsbereich nicht nur auf das Firmengelände, sondern ich kann auch ausserhalb davon eingesetzt werden. Diese anderen Arbeitsorte sind nicht näher benannt.

Bei der Firma handelt es sich um einen Metallgroßhandel GmbH & Co. KG.
Mein Chef ist Geschäftsleiter und Teilhaber der Firma.

Die Arbeiten, die ich ausgeführt habe waren recht umfangreich. Das Wohnhaus wurde zu einem großen Teil renoviert und es wurde ein Wintergarten angebaut. So erstreckte sich meine Arbeit dort über mehrere Monate in denen ich etwa zu 70% dort und nur zu 30% in der Firma arbeitete. Meine Stundennachweise, sowie Lieferscheine und Rechnungen über das benötigte Material gingen direkt über den Schreibtisch meines Chefs.

Ich hoffe, dass meine Angaben ausreichend sind, und bitte Dich um eine einigermaßen verständliche Erklärung.

Vielen Dank und Gruß

Guten Morgen!

Aufgrund Deiner Schilderung bin ich der Ansicht, dass der Einsatz auf der Privatbaustelle Deines Chefs rechtens war. Dein Arbeitsvertrag gibt her, dass Du auch außerhalb Deines Betriebes als Elektriker beschäftigt werden kannst. Sozialversicherungsrechtlich warst Du bei der Firma, die Dich auf der Baustelle Deines Chefs einsetzte, angemeldet. Die Firma hat dabei entsprechende Sozialversicherungsabgaben an die Einzugsstelle (= Krankenkasse) abgeführt. Davon gehe ich zumindest aus.

Etwas anderes wäre es gewesen, wenn Dich beispielsweise ein Bekannter beauftragt hätte, die o. g. Tätigkeiten bei sich zuhause auszuführen. Hätte dieser Dich dann nicht zur Sozialversicherung angemeldet, läge ein klassischer Fall von Schwarzarbeit vor, weil er aufgrund der fehlenden Anmeldung auch keine Abgaben zur Sozialversicherung für Dich abgeführt hätte. In einem solchen Falle läge eine Straftat wegen Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt nach § 266 StGB vor. Hinzu käme dann noch die sogenannte Steuerhinterziehung nach § 370 AO (Abgabenordnung), da Arbeitslöhne der Lohnsteuer unterliegen. Wenn Dich Dein Kumpel also „bar auf die hand“ vergüten würde, täte er dies höchstwahrscheinlich ohne Lohnsteuern abzuführen.

Da Du aber über Deine Firma angemeldet warst und der Arbeitsort auch die Baustelle Deines Chefs sein kann, ist da nichts zu beanstanden. Wenn alles im Rahmen Deiner normalen Arbeitszeit und Deines normalen Stundenlohns ablief, ist davon auszugehen, dass alle Abgaben für die Sozialkasse und das Finanzamt in korrekter Höhe gezahlt wurden.

Ein Knackpunkt könnte folgendes sein: Wer hat das Material bestellt und welcher Name stand auf der Rechnung? Sofern Deine Firma, also der Metallgroßhandel, Besteller war und auch auf der Rechnung steht, ist das okay. Steht aber Dein Chef auf der Rechnung (womöglich noch mit seiner Privatanschrift), würde ich sagen, dass Dein Arbeitseinsatz nicht über die GmbH abgedeckt ist! Denn hier hätte Dein Chef als Privatmann bestellt und eben nicht die GmbH als „juristische Person“. Hat Dein Chef privat bestellt, hat das mit der GmbH nichts zu tun. Der Arbeitseinsatz wäre folglich auch nicht über die GmbH abgedeckt. Beschreib doch bitte daher nochmal, wie die Rechnungen aussahen und wie das mit der Bestellerei des Materials ablief.

Gruß Michael

Hallo Lichtschwert!
Sorry für die späte Antwort, hatte PC-Probleme.
Nein, Du kannst dafür nicht belangt werden, wenn Du kein „Schwarzgeld“ erhalten hast. Du kannst Dich darauf berufen, dass Dein Chef das Direktionsrecht (er sagt, was und wo Du arbeitest) hat und Du im Rahmen Deines Arbeitnehmerverhältnisses tätig warst.

Hallo,

das mit den Rechnungen war dann wohl auch alles OK, denn das Material wurde über die Firma bestellt und die stand auch auf den Rechnungen.
Aber mir ist noch etwas anderes eingefallen:
Ich habe zwischendurch auch mal für 1/2 Wochen bei der Schwester des Chefs die Küche umgebaut und ein Kollege, der Installateur gelernt hat, hat die Wasserinstallationen gemacht. Diese Schwester hat nichts mit der Firma zu tun. Könnte dies evtl. der Grund für eine Anzeige sein? Außerdem kommt es schon öfter mal vor, daß bei der Verwandtschaft des Chefs mal eine Lmpe zu montieren ist oder ein DvD-Recorder anzuschließen.
Auf jeden Fall muß doch irgendwas illegal sein.

mfg, vielen Dank und Guten Rutsch

Hallo,

insgesamt kann man nur mutmaßen. Fakt ist, dass Du von Deinem Chef auch Arbeiten außerhalb des Betriebes aufgetragen bekommen kannst. Wenn Dich Dein Chef also zu seiner Schwester schickt und Du innerhalb Deiner normalen Arbeitszeit und innerhalb Deines regulären Lohnes arbeitest (Dein Chef zahlt Dir also dafür nichts zusätzlich „auf die Hand“), bist Du als Arbeitnehmer für Deinen Chef tätig. Und dieser hat Dich schließlich zur Sozialversicherung angemeldet. Genauso verhält es sich mit Deinem Kollegen, der als Installateur gearbeitet hat. Auch bei den Arbeiten für die Rest-Verwandschaft sehe ich keine Probleme, da Dein Chef Dich entsprechend delegieren kann. Interessant würde es lediglich werden, wenn Du für diese Arbeiten (zusätzlich zu Deinem normalen Lohn) einen Extralohn erhalten würdest, und dieser Lohn beim Finanzamt und der Sozialkasse nicht angezeigt werden würde.

Gruß Michael

Hallo,

nee, is dann zumindest für mich alles Ok, denn ich habe nix extra bekommen. Da bin ich ja beruhigt. Wofür mein Chef allerdings angezeigt wurde, wird sich ja vielleicht noch herausstellen. Ist ja dann vielleicht auch unbegründet. Allerdings habe ich mich vorher schon mal bei der Gewerkschaft erkundigt, und dort meinte man, es sei Schwarzarbeit. Wobei es dann eigentlich möglich ist, auf diese Weise ganze Häuser zu bauen und damit durch den viel niedrigeren Tarif des Großhandels den teureren Handwerkstarif zu unterlaufen. Aber mir gings ja hauptsächlich darum, daß mir nichts passieren kann.

Nochmal vielen Dank und ein Gutes neues Jahr

Auch wenn ein Elektriker „ein Haus mauert“, muss ihm der entsprechende Lohn des Bauhauptgewerbes gezahlt werden. Letztendlich ist nämlich entscheidend, welche Arbeiten der Arbeitnehmer tatsächlich ausführt, und nicht, als was er eingestellt ist (z. B. als Elektriker). Wer überwiegend Bauleistungen ausführt, und das ist der Fall, wenn ganze Häuser gebaut werden, hat den Baumindestlohn zu erhalten.

Dir wird in dem o. g. Fall nichts passieren, weil Du nichts verbrochen hast! Du hast lediglich Deinen Arbeitsvertrag pflichtgemäß erfüllt.

Auch Dir ein frohes 2010!

Gruß Michael