Ist es sinnig, gegen die

… Nichtanrechnungszeiten -in meinem Fall: Schulzeiten vor dem 17. Lebensjahr- gemäss Bescheid der Dt. Rentenversicherung Einspruch einzulegen?

Meine Schulzeiten vor dem 17. Lebensjahr werden nicht anerkannt. Hier soll es eine Rechtsänderung gegeben haben.

Hallo, nein, das macht keinen Sinn. Die Rechtsänderung war nun schon vor Jahren, zvor waren diese Zeiten schon ab dem 16. Lebensjahr anrechenbar. Seither nicht neues.
Gruß
Marot.

Kann man machen, bringt aber nichts, da gesetzliche Regelung.