Es geht um einen Bestattungsvertrag den ein Bestattungsunternehmen mit „zukünftigen Kunden“
vorabschliesst. Bei der Endabrechnung wird für die Vertragsabschluss ca 150 € in Rechnung gestellt.
Ist sowas statthaft? - Schliesslich nutzt der Vertrag doch hauptsächlich dem Bestattungsunternehmen.
Ich habe ja schon einige Verträge abgeschlossen, aber noch nie wurde für den Vertrag selbst Geld verlangt
Hallo <== das ist so etwas Ähnliches wie ein Gruß
das Bestattungsunternehmen hat für die Beratung und das Aufsetzen, sowie später bei der Abwicklung des Vertrages einigen zeitlichen Aufwand, den es sich auch bezahlen lassen darf, oder ist deren Arbeitszeit nichts wert ?
Gruß h.
Hallo,
natürlich ist deren Az auch etwas wert. Ich hätte jedoch gedacht,daß derartige Kosten auf die Leistungen bzw. Stundensätze umgelegt werden und finde diese Praktik etwas ungewöhnlich, deshalb frag ich ja hier. Mich interessiert nur , ob das vertragsrechtlich in Ordnung ist.
Vielen Dank für die Antwort, O.
Howdy,
naja, der „Aufwand später“ ist doch wohl eingepreist, wird also seltenst für den „Vertragsabschluss“ an sich berechnet.
Da könnte man prinzipiell drüber reden. Nur hat es sich in der Geschäftswelt eingebürgert, dass dafür nichts explizit berechnet wird, wenn der Vertrag zustande kam (In anderen Worten: Kommt der Vertrag zustande, ist die Vertragserstellung umsonst oder unkenntlich eingepreist). Ausnahmen sind idR nur diejenigen Sparten, denen es auch erlaubt ist, fürs Pupsen am Telefon eine Gebühr zu berechnen (Darüber zu philosophieren wäre aber Thema für einen ganz anderen Thread).
Natürlich ist diese etwas wert … Würde ich aber von meinen Kunden für das Aufsetzen des Vertrages explizit Geld verlangen, wäre ich bei den allermeisten von denen außen vor. Die Tatsache, dass der Unternehmer es hier trotzdem macht, ist wohl eher den besonderen Umständen geschuldet, die die Angehörigen (oder dem zukünftig Verblichenen) dann auch einen Eichen- statt eines Pappsarges kaufen lässt (ein wenig übertrieben). Letzterer würde auch vollkommen ausreichen. Der Unternehmer berechnet hier, weil er meint, niemand widerspricht seinem Treiben, oftmals auch, weil er der einzige Bestattungsunternehmer in der unmittelbaren Nähe ist.
Und was möchte man hier ansetzen? „1 Stunde Vertrag aufsetzen“? Dann hätte der Gute einen Stundenlohn von 126 Euro… das mag für andere Selbständige angemessen sein, sorry, aber für Bestattungsunternehmer halte ich das für ein … wenig… daneben.
Und nun der rechtliche Aspekt:
Natürlich darf jemand seine Leistung in Rechnung stellen. Ob diese so erbracht ist und dieses ein guter Grund ist, diese Erfahrung mit anderen zu teilen, sei dahingestellt.
Gruß
HH
Wenn ich von einer gleichberechtigten Vertragspartnerschaft ausgehe
- der eine sichert zu erbringende Leistungen ab, der andere sichert sich einen Kunden,
halte ich ein in Rechnung stellen des Vertrages grundsätzlich für unbillig.
Der Kunde investiert ja auch Zeit, und hat Fahrtkosten.
Rechtlich mag dies unerheblich sein .
Gruss Olmo
es ist statthaft, wenn diese kosten im vertrag genannt werden. ansonsten nicht. ganz einfach eigentlich, findest du nicht?
btw., dass du für fast jeden deiner vertragsabschlüsse gezahlt hast, solltest du dir eigentlich denken können. und du hast auch noch nie gehört, dass versicherungsvertreter provision bekommen? oder makler?
Sehe ich überhaupt nicht so. Mag ja sein, daß solche Kosten später in die Rechnung einfliessen aber eine direkte in Rechnungstellung eines Vertrages? Nur beim Notar.
Das ist ein rechtlich nicht einfaches Vertragsverhältnis. Der Bestatter schließt mit jemandem einen Vertrag ein, der bei „Risikoeintritt“ nämlich Tod des Vertragspartners quasi hinfällig ist, weil potentielle Erben in der Regel nicht an Verträge des Gestorbenen gebunden sind.
Mit Abschließen eines Bestattungsvorsorgevertrages ist ja auch die GegenleiStung des Bestatters eingesäckelt". Ich halte es für legitim, für dieses Risikogeschäft einen höheren Betrag zu verlangen.
Ich habe auch einen solchen Vertrag abgeschlossen, 500,- € dafür bezahlt, die allerdings auf einem Treuhandkonto liegen und irgendwann für meine Beerdigung eingesetzt werden. Den eingelegten Betrag kann ich je nach freiem Geld aufstocken.
Frag einfach mal genauer nach.
Emilika8
Noch mal: es handelt sich um einen Vertragsbschluss, der nicht üblichem Wissen entspricht. Vertrag mit einem im Leistungsfalle Toten. Die ganzen Schlaumeier hier können mir ja mal gerne ein Angebot für eine Versicherung für „gutes Leben für meinen Hund“ nach meinem Tod zu schicken. Unter Mitteilung der Kosten für die Vorarbeit, der Risikoabschätzung und des Rechnungsergebnisses. Nun doch leicht krawallig.
Amokoma1
du hast nicht wirklich gelesen, was ich schrieb, oder?
Die Erben sind an den Vertrag gebunden, das ist so festgelegt.
Extra Vertragskostensind hier nicht aufgeführt und tauchen erst auf der Rechnung als zusätzliche Leistungen auf.
Gruss Olmo