… stellen keine Aufzeichnung wenn der Andere darüber vorher nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Wo kann man entsprechende Urteile o.ä. finden?
Die sagen: Gerichte dürfen sowas nichtr verwerten
Link:
http://www.datenschutz-praxis.de/fachwissen/facharti…
übrigens. eine kurze Googlesuche hat genügt…
übrigens. eine kurze Googlesuche hat genügt…
Offenbar nicht, denn auf die Frage hast du ja wohl keine Antwort gefunden, oder wieso sonst hast du nur auf eine Frage geantwortet, die niemand gestellt hat?
Ja, mir geht es um die grundsätzliche strafbarkeit, nicht um die Verwendung des mitgehörten Inhalts vor Gericht.
§ und Urteil zum Nachlesen
Hallo,
hier ist im Urteil was darüber zu finden.
/t/urteil-zum-thema-mithoeren/1637922
Gruß Sunny
Habe jetzt auch selber etwas gefunden.
Demnach scheint es nicht erlaubt zu sein.
Dort geht es letztlich auch wieder um die Verwertbarkeit. Das Mithörenlassen selbst ist nicht verboten, insbesondere nicht Privatpersonen, denn diese sind an die Grundrechte nicht gebunden (arg. ex Art. 1 III GG).