Wenn man jemanden beobachtet der über ein Feld geht und man dann aus dem Fenster rufen würde des das Acker ist und man das nicht darf und man des mehrmals runterruft ist das Dann belästigung
Servus,
das ist weder strafbar noch eine Ordnungswidrigkeit; es kann allerdings sein (hängt vom Bundesland ab), dass es schlicht nicht stimmt.
Schöne Grüße
MM
Rückfrage
Hallo MM,
es kann allerdings sein (hängt vom Bundesland ab), dass es schlicht nicht stimmt.
Welche Konstellation (und welches Bundesland) meinst Du genau?
Wenn der Autofahrer Besitzer des Ackers ist, dass er auch dann Fremde ohne besondere Befugnis dort dulden muss?
Oder dass wie im Wald ein Betreten des Ackers für Jedermann erlaubt ist, sofern kein Flurschaden entsteht und der Besitzer nicht interveniert?
Gruß
achim
P.S.: Das es einzelne Fremde mit besonderer Befugnis gibt, ist denke ich klar (z.B. im Auftrag des Jagdpächters)
Hallo achim,
Welche Konstellation (und welches Bundesland) meinst Du genau?
Wenn der Autofahrer Besitzer des Ackers ist, dass er auch dann
Fremde ohne besondere Befugnis dort dulden muss?
z. B. Bayern
BayNatSchG: V. Teil 6 - Erholung in der freien Natur
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/?quelle=jlink&d…
Gruß
Johnny
Betretungsrecht Ackerland Baden-Württemberg
Servus,
da dachte ich an Baden-Württemberg, wo um diese Zeit des Jahres Ackerland, auf dem keine Wintersaat von Getreide oder Raps steht, frei betreten werden darf (§ 51 Abs. 1 NatSchG BW) und dieses Recht durch den Eigentümer nur in sehr engen Grenzen eingeschränkt werden darf (§ 53 NatSchG BW).
Schöne Grüße
MM
Bin verwirrt
Moin,
Wenn der Autofahrer Besitzer des Ackers ist, dass er auch dann
Fremde ohne besondere Befugnis dort dulden muss?
Wo kommt denn der Autofahrer nun plötzlich her?
Gruss Jakob
Kein autofahrer eine Person
Servus
(§ 51 Abs. 1 NatSchG BW)
Da steht:
„Jeder darf…“
Inwieweit gilt das Betretungsrecht für begleitende Haustiere?
Hans