Ich stelle mir schon seit längerem die Frage ob es rechtlich verboten ist sich „Gottheit“ als Titel in den Personalausweis/Schülerausweis/Fahrkarte usw… eintragen zu lassen. Ursprung ist, wie sollte es anders sein, eine feucht fröhliche Wette, aber den Gedanken werde ich nicht los. Ich möchte auch keine Glaubensfragen damit aufwerfen oder jemanden beleidigen oder Gottesschändung treiben, es geht mir wirklich nur darum ob es Rechtlich erlaubt ist oder nicht. Wenn zufällig jemand den genauen Paragraphen weiß, dann wäre ich dafür sehr dankbar.
Natürlich ist es nicht erlaubt dort Akademischer Grade, oder geschützte Begriffe wie „amtlich geprüfter“ XYZ anzugeben, auch sind kirchliche Ämter geschützt, aber der Begriff „Gottheit“?
Ich wäre für die Auflösung dieser Wette sehr dankbar, denn dazu habe ich noch nichts konkretes im Web finden können und sich etliche Stunden beim Amt einzureihen um zu versuchen den Personalausweis abändern zu lassen, nur um eine Antwort zu bekommen, erscheint mir doch etwas übertrieben… 