Hi!
Bei Gegenständen die als Übersiedlungsgut bei der Flugeinreise nach Deutschland qualifizieren (>12 Monate Lebensmittelpunkt außerhalb EU, > 6 Monate im persönlichen Besitz, Rechnungen vorhanden): wenn man diese nicht fein säuberlich listet und anmeldet sondern nur die Rechnungen bei sich trägt und durch das Nichts-zu-verzollen Gate geht -> begeht man damit Hinterziehung und macht man sich damit strafbar falls man geprüft wird? Oder kann man die Rechnungen einfach vorzeigen?
Gibt es für die Antwort eine rechtliche Grundlage?
Sofern du die normalen Reisefreigrenzen übersteigst musst du die waren anmelden. Das es sich um Umzugsgut handelt ist nachzuweisen. Rechnungen sind i.o. Deinen Lebensmittelpunkt bitte nachweisen durch: An/Abmeldebescheinigungebn, Arbeitsvertrag, sonstige offizielle Dokumente.
Wenn du also den grünen Ausgang nimmst machst du dich strafbar. Wenn du nur normales Umnzugsgut hast (keine Waffen, Drogen usw…) und alles nachweisen kann hat der Zollbeamte Ermessensspielraum und kann es bei „Ermahnung“ belassen. Ist aber etwas dabei, das zu verzollen ist oder reichen Nachweise für Umzugsgut nicht aus so muss er Strafverfahren einleiten. Alos lieber anmelden !
lg
Du myst auf jeden Fall durch den roten Kanal, dein Umzugsgut muss zum freien Verrkehr abgefertigt werden.Denk dran- selbst wenn kein Beamter da steht, musst du anmelden
hallo
-die zollbefreiung übersiedlungsgut bedarf einer schriftlichen zollanmeldung.
-die wichtigere unterlage für übersiedlungsgut ist nachweis 12 monate lebensmittelpunkt ausserhalb eu
-wenn man durch das grüne tor geht und hat dennoch zollgut bei sich so ist das erstmal eine nichtanmeldung und versuchte steuerhinterziehung
gruss crizbee
Entschuldigung, aber darüber weiß ich leider nichts.
Hallo,
da Übersiedlungsgut ohnehin zollfrei eingeführt wird und somit dem Zoll auch nichts „durch die Lappen geht“, braucht man sich hier keine Gedanken darüber machen gegen irgendwelche Gesetze/Reichtlinien zu verstoßen. „Nichts-zu-verzollen-Gate“ ist also absolut richtig.
Gruß
Guten Tag,
Sie kennen ja die Freigrenzen, die Ihnen bei jeder Luft- oder Schiffsreise zugestanden werden, ohne, dass Sie Ihren Wohnsitz von einem Drittland nach Deutschland verlagern: das sind max. 430 Euro pro Person, Nachweis über Kaufbeleg.
Falls Sie im Ausland gelebt haben und sich dort etwas angeschafft haben, was Sie nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland hier noch weiter benutzen möchten, dann gilt das als Umzugszug und unterliegt damit nicht der Einfuhrumsatzssteuer.
Die Bedingungen haben Sie schon richtig genannt. Kauf vor > als 6 Monaten und dort auch schon benutzt.
Normalerweise werden doch alle diese Gegenstände in einem eigens für Sie reservierten Seecontainer, oder gemeinsam mit anderen Waren in einem Sammel-Seecontainer befördert.
Dazu muss ja ebenfalls eine Liste erstellt werden und, man muss damit rechnen, dass der Zoll im Zielhafen die Ladung anschaut.
Für diverse Waren gibt es dann noch Sonderregelungen.
Angenommen, sie sind Jäger und haben sich während Ihres Auslandsaufenthalts Jagdwaffen gekauft, dann müssen Sie diese natürlich über einen speziell zugelassenen Spediteur separat nach Deutschland befördern lassen, also total unabhängig vom anderen Umzugsgut und die ganze Prozedur der Anmeldung durchlaufen. So weit ich weiß läuft das über Bonn.
Aber, das war ja nur ein Beispiel für einen Sonderfall, weil sie ja mit einer Schusswaffe ohnehin nicht ins Flugzeug kommen.
Falls es sich aber bei Ihrem Fluggepäck um einen ganz normalen Gegenstand handelt, sagen wir mal: eine Gitarre im Wert von 1.000 Euro, dann würde ich bewußt durch das rote Gate marschieren, schauen, ob sich jemand vom Zoll blicken läßt und - wenn möglich - das Teil vorzeigen.
Ihre Nachweise für den Kauf der Gitarre (Wert und Datum) und den Nachweis für Ihren Umzug zurück nach Deutschland haben Sie ja ohnehin dabei. Als Rückkehrer aus einem Drittland brauchen Sie tatsächlich für Ihr Umzugsgut (Bedingungen wie von Ihnen genannt) keine Einfuhrabgaben zu bezahlen.
Es soll mit dieser Maßnahme ja nur verhindert werden, dass jemand im Ausland Waren billig einkauft und sie hier wieder teuer verkauft, ohne, dass der deutsche Staat „seinen Anteil“ davon bekommen hat, in diesem Fall wäre das ja in erster Linie die Einfuhrumsatzsteuer (19%).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig helfen, muss allerdings bemerken, dass dies nicht mein Spezialgebiet ist.
Freundliche Grüße
moin, moin,
bitte mal im I-net. die Seite www.zoll.de aufrufen. Dort auf der Startseite auf Privatpersonen und Umzug, Heirat,Erbschaft, Studium gehen. Dort kann man zu Umzug die Vorschriften und Voraussetzungen einsehen.
Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn irgendwelche Dinge nicht zu listen.
Wenn man Dinge die nicht einfuhrabgabenfreies Übersiedlungsgut sind dabei hat, ist es natürlich strafbar wenn man durchs Grüne Tor geht und geprüft wird. Ich rate davon ab.
Bei noch offenen Fragen bitte melden.
Hallo,
wenn alles sauber ist, kann man immer durch den grünen Ausgang gehen. Ist man sich unsicher oder weiß man, dass man etwas zu verzollen hat, sollte man immer den roten Ausgang wählen.
Da ich davon wenig bis keine Ahnnung habe, würde ich den roten Ausgang wählen und den Zöllner fragen, wie es sich verhält. Sollte sich dann herausstellen, das du etwas zu verzollen hast, dann wird dir dies der Beamte erklären.
Beste Grüße!