… Gegenseite annimmt?
Sehr geehrte Boardmembers,
mal angenommen jemand hat eine völlig haltlose wie vollständig unbegründete „fristlose Kündigung“ von seiner Vermieterin erhalten. Angenommen, diese Vermieterin will in demselben Schreiben plötzlich auch noch einen zeitlich sehr knappen Termin bezüglich einer Wohnungsbesichtigung.
Der Mieter hatte eine solche Wohnungsbesichtigung der Vermieterin bereits angeboten, sie war nicht darauf eingegangen. Da der Mieter nun nichts anderes annehmen kann, als dass diese plötzliche „Wohnungsbesichtigung“, wie erwähnt, im Schreiben „Fristlose Kündigung“ enthalten, nur den Sinn hat, irgendetwas zu finden, um diese „Fristlose Kündigung“ zu rechtfertigen, ist er nun natürlich nicht mehr bereit, einen kurzfristigen Termin einzuräumen. Er möchte dafür mindestens zwei Wochen Vorbereitungszeit, schon da er für die „Wohnungsbesichtigung“ einen Anwalt beauftragen muss, der sich seinerseits vorzubereiten hat.
Die gegenwärtig beauftragte Anwältin ist nicht vor Ort, deshalb muss diese Aufgabe ein anderer Anwalt übernehmen (Zeuge bei der Wohnungsbesichtigung durch die Vermieterin).
Nun hat die Anwältin, die gegenwärtig das Mandat hat, und die die „Fristlose Kündigung“ bereits schriftlich zurückgewiesen hat, ein Telefongespräch mit der Vermieterin (Gegenseite!) geführt, und ohne Absprache mit dem Mandanten einen - vorbehaltlichen - Besichtigungstermin in zwei Tagen mit der Vermieterin vereinbart. Dies, obwohl ihr der Mandant (Mieter) mitgeteilt hat, er benötige für einen solchen Termin, aus nachvollziehbaren Gründen, angesichts der „Fristlosen Kündigung“, eine Vorbereitungszeit von mindestens 14 Tagen. Was soll das?
=> Ist es üblich, dass der eigene Anwalt ohne jede Absprache mit dem Mandanten mit der Gegenpartei Telefonate führt und zudem eigenmächtig Termine vereinbart, von denen der Mandant noch nicht einmal Kenntnis hat? Und von denen die Anwältin weiß, dass diese viel zu früh sind?
Anmerkung:
Diese „Fristlose Kündigung“ ist, wie nochmals erwähnt, völlig haltlos, und entspringt einer wütenden Laune der Vermieterin, die sich in ihrem Stolz gekränkt sieht, da ihr der Mieter vor mehr als 1 Monat - auch schriftlich - mitgeteilt hat, er werde mit ihr nur noch schriftlich korrespondieren und keine Telefonate oder persönlichen Gespräche mehr führen.