Ist es üblich, dass ein Anwalt Anrufe der

… Gegenseite annimmt?

Sehr geehrte Boardmembers,

mal angenommen jemand hat eine völlig haltlose wie vollständig unbegründete „fristlose Kündigung“ von seiner Vermieterin erhalten. Angenommen, diese Vermieterin will in demselben Schreiben plötzlich auch noch einen zeitlich sehr knappen Termin bezüglich einer Wohnungsbesichtigung.

Der Mieter hatte eine solche Wohnungsbesichtigung der Vermieterin bereits angeboten, sie war nicht darauf eingegangen. Da der Mieter nun nichts anderes annehmen kann, als dass diese plötzliche „Wohnungsbesichtigung“, wie erwähnt, im Schreiben „Fristlose Kündigung“ enthalten, nur den Sinn hat, irgendetwas zu finden, um diese „Fristlose Kündigung“ zu rechtfertigen, ist er nun natürlich nicht mehr bereit, einen kurzfristigen Termin einzuräumen. Er möchte dafür mindestens zwei Wochen Vorbereitungszeit, schon da er für die „Wohnungsbesichtigung“ einen Anwalt beauftragen muss, der sich seinerseits vorzubereiten hat.

Die gegenwärtig beauftragte Anwältin ist nicht vor Ort, deshalb muss diese Aufgabe ein anderer Anwalt übernehmen (Zeuge bei der Wohnungsbesichtigung durch die Vermieterin).

Nun hat die Anwältin, die gegenwärtig das Mandat hat, und die die „Fristlose Kündigung“ bereits schriftlich zurückgewiesen hat, ein Telefongespräch mit der Vermieterin (Gegenseite!) geführt, und ohne Absprache mit dem Mandanten einen - vorbehaltlichen - Besichtigungstermin in zwei Tagen mit der Vermieterin vereinbart. Dies, obwohl ihr der Mandant (Mieter) mitgeteilt hat, er benötige für einen solchen Termin, aus nachvollziehbaren Gründen, angesichts der „Fristlosen Kündigung“, eine Vorbereitungszeit von mindestens 14 Tagen. Was soll das?

=> Ist es üblich, dass der eigene Anwalt ohne jede Absprache mit dem Mandanten mit der Gegenpartei Telefonate führt und zudem eigenmächtig Termine vereinbart, von denen der Mandant noch nicht einmal Kenntnis hat? Und von denen die Anwältin weiß, dass diese viel zu früh sind?

Anmerkung:
Diese „Fristlose Kündigung“ ist, wie nochmals erwähnt, völlig haltlos, und entspringt einer wütenden Laune der Vermieterin, die sich in ihrem Stolz gekränkt sieht, da ihr der Mieter vor mehr als 1 Monat - auch schriftlich - mitgeteilt hat, er werde mit ihr nur noch schriftlich korrespondieren und keine Telefonate oder persönlichen Gespräche mehr führen.

Hallo.

Dass der eigene Anwalt mit der Gegenseite Telefonate führt und Schriftwechsel führt, ist üblich und auch gewollt, denn sonst bräuchte man keinen eigenen Anwalt.

Ich sehe auch kein Fehlverhalten des eigenen Anwalts, wenn dieser zunächst - vorbehaltlich der Zustimmung des Mandanten - einen Termin vereinbart. Ob ein Vorlauf von 2 Wochen erforderlich ist, kann auch bezweifelt werden und ist auch nicht üblich, wäre auch gerichtlich nicht durchsetzbar. Wenn es um die Hinzuziehung von Zeugen geht, tut es auch der Nachbar, ein Mitglied des Mietervereins oder ein Bekannter. Hier ist es sogar unüblich, dass bei einer Wohnungsbesichtigung des Vermieters über den Zustand der Mietwohnung ein Anwalt mit anwesend ist.

Ob die Fortführung des Mietverhältnisses überhaupt noch Sinn macht, wenn der Mieter jeden Kontakt mit dem Eigentümer des Objekts verweigert, kann bezweifelt werden. Das ist wenig konsequent, einerseits den Vermieter und Eigentümer so extrem abzulehnen, aber andererseits ein Mietverhältnis mit ihm zu führen. Im Ergebnis läuft das nur auf einen andauernden K®ampf heraus für die nächsten Jahre. Aber da denkt wohl jeder etwas anders.

… Gegenseite annimmt?

Wer denn sonst? Wenn der Mandant mit der Gegenseite spricht, ist das Risiko viel zu groß, daß derjenige vielleicht etwas sagt / tut, was die Prozeßchancen mindert.

Der Mieter hatte eine solche Wohnungsbesichtigung der
Vermieterin bereits angeboten, sie war nicht darauf
eingegangen.

Zu welchem Termin? Mit welcher Frist? Auch der Vermieter muss nicht alles akzeptieren.

Dies, obwohl ihr der Mandant (Mieter)
mitgeteilt hat, er benötige für einen solchen Termin, aus
nachvollziehbaren Gründen, angesichts der „Fristlosen
Kündigung“, eine Vorbereitungszeit von mindestens 14 Tagen.

Ich bezweifle, daß sich der Vermieter auf eine derart lange Frist einlassen muss. Möglicherweise hat die Anwältin hier das einzig richtige getan, nämlich Kooperation im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten angeboten, damit der Mieter nicht als „unwillig“ dasteht.

=> Ist es üblich, dass der eigene Anwalt ohne jede Absprache
mit dem Mandanten mit der Gegenpartei Telefonate führt

Ja, absolut.

und
zudem eigenmächtig Termine vereinbart

Wenn es notwendig ist, ja. Deswegen würde ich mit der Anwältin darüber sprechen, was der Grund dafür war.

Diese „Fristlose Kündigung“ ist, wie nochmals erwähnt, völlig
haltlos

Das zu beurteilen, würde ich der Anwältin ühberlassen. Möglicherweise ist der Mieter so sehr von seinem Recht überzeugt, daß er die Fallstrecke übersieht, die auf dem Weg lauern.

da ihr der Mieter vor
mehr als 1 Monat - auch schriftlich - mitgeteilt hat, er werde
mit ihr nur noch schriftlich korrespondieren und keine
Telefonate oder persönlichen Gespräche mehr führen.

Und der Grund dafür war?

Gruß,
Max

Bitte nur im nicht volltrunkenen Zustand antworten. Danke.

Bitte nur in nicht volltrunkenem Zustand antworten. Danke.