Ist es vor Gericht üblich über alle Tatbeteiligten im selben Verfahren zu urteilen?

Oder von was ist es abhängig ob ein mutmaßlicher Täter und sein Mittäter oder Gehilfe im gleichen oder einem anderen Verfahren angeklagt werden?

Oder von was ist es abhängig ob ein mutmaßlicher Täter und
sein Mittäter oder Gehilfe im gleichen oder einem anderen
Verfahren angeklagt werden?

Ja wenn es um die selbe Tat handelt…

Beim Gehilfen ist die Tat an sich ja die Beihilfe und nicht die gleiche Tat wie die des Haupttäters.
Ist es dennoch üblich über beide im gleichen Verfahren zu urteilen?

Oder von was ist es abhängig ob ein mutmaßlicher Täter und
sein Mittäter oder Gehilfe im gleichen oder einem anderen
Verfahren angeklagt werden?

Soweit ich weiß ist es tatsächlich üblich, dass alle in einem Verfahren angeklagt werden. Das macht es für den Staatsanwalt und Gericht einfacher hinsichtlich des Beweisaufnahmeverfahrens. Nur dann wenn zB ein Mitangeklagter gegen den anderen als Zeuge aussagen soll, wird das Verfahren getrennt. Das liegt daran das ein Angeklagter niemals Zeuge im selben Verfahren sein kann. Und ein Angeklagter muss sich im eigenen Verfahren nicht selbst belasten. Ein Zeuge hingegen ist verpflichtet (wenn er sich nicht selbst belastet) die Wahrheit zu sagen.
Lg svewa.

Soweit ich weiß ist es tatsächlich üblich, dass alle in einem
Verfahren angeklagt werden. Das macht es für den Staatsanwalt
und Gericht einfacher hinsichtlich des
Beweisaufnahmeverfahrens.

Hallo,

hätte noch 3 Fragen zum Verständnis.
bedeutet „angeklagt sein“, dass das Hauptverfahren zu diesem Zeitpunkt begonnen haben muss?
Glaube vorher (z.B. im Ermittlungsverfahren) ist der Beschuldigte noch kein Angeklagter, oder?
Bedeutet Beweisaufnahmeverfahren das selbe wie Ermittlungsverfahren?

ciao