Ist es Willkür des Finanzamts? Kfz-Kosten 30 Cent

Liebe Steuer-Experten - bitte helft! Hier kommt der Schlafkiller: Man stelle sich vor, ich wäre selbständig mit einem Heimlieferservice, d. h. sämtliche Waren, die das Lager verlassen, werden mit dem Auto an den Kunden gebracht. Ein verflossener Steuerberater riet, der Einfachheit halber 30 Cent für den gefahrenen Kilometer abzurechnen, nicht jeder hat ja Lust auf Fahrtenbuch schreiben. Gesagt, getan, es wurden Listen erstellt, wohin, wieweit. Letztendlich läßt sich an den vorhandenen Kundenrechnungen ja auch alles ablesen. Anschaffungskosten für PKW, Reparaturen, Benzinkosten etc. wurden nicht geltend gemacht. Für 2005 stellte das Finanzamt dann die Richtigkeit in Frage und stellte fest, dass der privat gefahrene Anteil dann aber mindestens 51 % betragen müsse und ob denn wahlweise Benzinquittungen vorlägen. Das war nicht der Fall, wieso hätte man sie auch aufheben sollen. Der damaliger Steuerberater trat in die Verhandlung und das Ergebnis: Es wurden 15 Cent pro gefahrenem Kilometer aberkannt, Rückzahlungen waren zu leisten. All das ereignete sich Ende 2008. Bis dahin wurden weiter 30 Cent geltend gemacht. Der Steuerberater wurde gewechselt, mit der Frage, wie nun weiter zu verfahren sei. Da das Finanzamt an 2006, 2007 und 2008 nichts auszusetzen hatte, war die Antwort: weitermachen. Das gleich galt für den Lebensgefährten, der mit dem gleichen Geschäft selbständig ist und weitaus mehr Kilometer fährt, da seine Dauerkunden über 3 Bundesländer verteilt sind, im übrigen auch schon in 2005, er wurde aber nicht gemaßregelt. Nun das dicke Ende. In 2010 kam Steuerprüfung. Das Ergebnis: Für beide gilt: es gibt 15 Cent, rückwirkend für 2006, 2007, 2008 und 2009 und somit saftige Rückzahlungen über insgesamt fast 10.000 Euro. Der Einspruch wurde abgelehnt. Einige Bescheide sind schon endgültig, es wurde gezahlt. Hier ist man allerdings der Meinung, dass das eine grenzenlose Ungerechtigkeit ist - kann man im Ernst erwarten, dass mit privat angeschafften PKWs für lediglich 15 Cent gearbeitet werden kann? Der finanzielle Ruin tritt nun rückwirkend ein, die Ersparnisse sind beim Finanzamt, die Kreditlinien kurz vor der Bewußtlosigkeit, die Nerven blank. Kann uns bitte jemand helfen? (PS. Seit 2010 sind nun 4 PKWs vorhanden, 2 für das Geschäft, 2 für privat; trotzdem sind überlegt man, ob Harz-4 bei gar keiner Arbeit evtl. eine Alternative zu viiiiel und harter Arbeit ist) Wenn da draußen irgendjemand helfen kann, vielleicht auch mit einem Hinweis, wohin wir uns wenden können - es wäre die Rettung für uns, wir sind für jeden Hinweis dankbar.

Hallo!

Lass mich versuchen ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. Die Aussage des Steuerberater, die scheinbar in 2005 getroffen wurde, dass man mit der „30ct-Methode“ arbeiten soll, war wahrscheinlich in 2005 korrekt, jedoch mit zunehmender Ausweitung des Geschäfts nicht mehr.

Fakt ist, wird ein PKW zu mehr als 50% betrieblich genutzt, ist er notwendiges Betriebsvermögen, mit der Folge, dass die „30ct-Mathode“ nicht mehr gemacht werden kann oder darf. Da gibt es keinen Ermessensspielraum.

Mit dem Finanzamt wurde ein Kompromiss hinsichtlich des 30ct-Ansatzes getroffen. Ich will Dir kurz erklären, wie es in der Regel dazu kommt. Die 30ct sind mit zunehmender Jahresfahrleistung zu hoch. Ich vermute mal, im Beispielsfall werden relativ günstige Fahrzeuge eingesetzt, Opel Combo, o.ä…

Wenn man jetzt mal eine Jahresfahrleistung von 40.000 km ansetzt, ergeben die 30ct einen Aufwand von 12.000 €.

Kosten bei einem Combo wären beispielhaft:
Leasing 12*250 € 3000 €
Tanken 6Liter*1,20 2900 €
Reparaturen,Reifen 1000 €
Summe 6900 €

Du siehst, zwischen 6900 € und 12000 € liegen Welten, selbst wenn man den Spritpreis oder die Leasingrate noch ein wenig nach oben zieht.

Der Kompromiss mit den 15ct wird wahrscheinlich, zumindest halbwegs, den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Das heißt, es wurden all die Jahre zu wenig Steuer bezahlt, diese sind halt jetzt nachzuzahlen. Im Gegenteil das Finanzamt könnte sogar sagen: Fahrzeug Betriebsvermögen, keine Belege also keine Kosten. Es könnten dann u.U. sogar die 15ct rausgeschmissen werden.

Für die Vergangenheit ist da nichts zu machen. Wenn die BEscheide rechtskräftig sind, noch viel weniger wie gar nichts.

Es sollte der Blick auf die Zukunft gerichtet werden und eine tragfähige Variante gefunden werden, wie die Fahrzeuge zukünftig behandelt werden.

Gruß

Jörg