erstmal zu deinem zweiten Beispiel: „Was juckt es die Ankläger?“ - Hier liegt eine - wohl rhetorische Frage vor - aber davon unabhängig. Das „es“ hat hier eine Funktion, es ist ein „Korrelat-es“, d. h. es verweist auf einen folgenden Nebensatz, der bei dem Beispiel, wegen der Funktion als rhetorische Frage fehlt. Dieser könnte lauten:
„Was juckt es die Ankläger, was der Angeklagte für eine Ehe führte.“
Wenn du in diesem Satz das „es“ weglässt, ändert sich der Sinn! „Was juckt die Ankläger?“ Wäre eine, umgangssprachlich formulierte, Frage nach, was den Anklägern Sorge bereitet oder wirklich wörtlich, was verursacht das Jucken, z. B. Insektenstiche.
Beim ersten Beispiel wurde das Korrelat-es weggelassen. Da es aber nur eine hinweisende Funktion hat, ist dein Beispiel, bis auf die Rechtschreibung, korrekt. Aber du kannst das „es“ auch einfügen. Die Verwendung ist hier freigestellt, aber es gibt auch Verben, die zwingend ein „es“ fordern.