Ist folgende Situation Strafbar ?

Hallo liebe Internetgemeinde,

Person A wird von seinem ehemal. Geschäftspartner (Person B)seit ein paar Tagen öffentl. im Internet auf großen Namenhaften Internetportalen blosgestellt. Die Verleumdungen in diesen Portalen entsprechen nicht der Wahrheit und kann man schon als eine beginnende Hetzjagt gegen Person A ansehen.

Nun meine Fragen:

  • In diesen Texten verwendet Person B den Vollständigen Firmennamen + die dazugehörige www. Adresse von Person A

Ist das zulässig ?

  • Desweiteren kürtzt Person B den Namen von Person A ab (anstatt Max Mustermann wird Max M. verwendet) und verwendet diesen beinahe in jedem zweiten Satz.

Darf Person B das ?

Ist dies eine Anzeige bei der Polizei und der Weg zum Anwalt wert ?

Hallo,

die Namensnennung ist Datenschutzrechtlich grenzwertig. Das Nennen von Firmennamen ist nicht verboten, da nur natürliche Personen geschützt sind.

Ansonsten: Lese Dir mal die Paragraphen über Üble Nachrede und Verleumdung durch, hier sind durchaus knackige Strafen vorgesehen (auch wenn es in der Realität auf eine Geldstrafe rauslaufen wird)

http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html

Bei Verleumdung könnte des weiteren ggf. Schadenersatz gefordert werden, schwierig ist hier nur die Höhe des Schadens einem Richter glaubhaft zu machen.

Helfen könnte unter Umständen eine Einstweilige Verfügung, dass die Verbreitung dieser Dinge zu unterlassen sind. Die bekommt man üblicherweise in unter einer Woche.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo Lumpi,

vielen Dank für deine Antwort.

Person A war nun mit einer ausgedruckten Version des betreffenden Textes bei einem Anwalt. Die Anwaltsgefhilfin konnte schon einmal die Auskunft erteilen, das es eine Unterlassungserklärung ggf. Unterlassungsklage gegen Person B geben könnte, genaueres wird Person A jedoch erst in den kommenden Tagen bei einem Anwaltstermin erfahren.

Deine Links jedoch waren schon mal sehr hilfreich und passen sehr gut zum Sachverhalt.

Vielen Dank dafür :smile: