Ist folgende Vertragsstrafe wirksam bzw gültig?

Ist folgende Vertragsstrafe wirksam bzw gültig? „Der Arbeitsvertrag wurde auf mindestens 12 Monate geschlossen. Sollte der Arbeitnehmer vor Ablauf der 12 Monate kündigen, so ist für jeden Monat, den der Arbeitnehmer vor Ablauf der 12 Monate kündigt eine Gebühr in Höhe von 50% des normalen Bruttogehaltes zu leisten?“

Hallo,
ohne den ganzen Vertragstext zu kennen, sage ich gar nichts. Klingt aber, als sei es hohles Gedöns… .
Schöne Grüße
phantomin

Hallo,
vielen dank für die schnelle Antwort.
das ist der ganze Abschnitt mit original Wortlaut zu §1 „Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses“
die restlichen Abschnitte umfassen, Beginn des Arbeitsverhältnis, Probezeit, fristlose Kündigung, im Falle Rente, Im Falle teilweiser Erwerbsminderung

viele grüße

Hallo,
ohne den ganzen Vertragstext zu kennen, sage ich gar nichts.
Klingt aber, als sei es hohles Gedöns… .
Schöne Grüße
phantomin

leider im Urlaub

Ich habe zwar von solch einer Regelung noch nie etwas gehört aber wenn es vertraglich festgehalten wurde und von beiden Parteien unterschrieben wurde, gilt der Vertrag meines Erachtens als rechtswirksam.

Nein, das ist eine Regelung die der Arbeitgeber sich zwar wünscht, aber durch kein Gesetz aus dem ArbG gestützt wird. Wenn du kündigen möchtest, dann tu das. JEdoch innerhalb der Kündigungsfristen. Sollte der Arbeitgeber dann tatsächlich der Meinung sein, dass das eine rechtskonforme Vereinbarung ist, kann ein Rechtsanwalt, den du dann umgehend aufsuchen solltest, dies sicherlich direkt widerlegen.

Rechtlich möglich wären z.B. Schadenersatzansprüche wenn du eine 14 tägige Kündigungsfrist hast, aber einfach der Arbeit fernbleibst. Oder anders ausgedrückt ein Vertragswidriges Verhalten, dessen widrigkeit Gesetzlich stützbar ist, kann mit Haftungs- und Schadenersatzansprüchen beklagt werden.

LG

Domenco

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Ist folgende Vertragsstrafe wirksam bzw gültig? "Der
Arbeitsvertrag wurde auf mindestens 12 Monate geschlossen.

Das ist so grundsätzlich nicht verboten.

Sollte der Arbeitnehmer vor Ablauf der 12 Monate kündigen, so
ist für jeden Monat, den der Arbeitnehmer vor Ablauf der 12
Monate kündigt eine Gebühr in Höhe von 50% des normalen
Bruttogehaltes zu leisten?

Das wäre allenfalls dann gerichtsfest, wenn der AG irgendeine teure Weiterbildung
bezahlte und auf diese Weise sein Investition sichern wollte, sonst aber nicht.
"

Hallo, leider kann ich dir auch nicht mit Paragraphen dienen, doch mir erscheint das sehr unseriös. Bezüglich Einarbeitung und Wirtschaftlichkeit wäre es in gewisser Weise nachvollziehbar, doch rechtlich glaube ich nicht, dass der AG das Risiko so auf den AN abwälzen kann - schon gar nicht 50%.
LG

hallo,
es ist ein knebelvertrag, ergo sittenwidrig und somit rechtlich unwirksam. keine chance für den ag bei einem rechtsstreit
mfg
SN

Hallo,

keine Ahnung ob die Höhe gegen die guten Sitten verstößt, aber ich denke erst einmal Vertrag ist Vertrag, wurde ja offensichtlich in beiderseitigem Einvernehmen geschlossen.

Gruß

Klaus

Hallo, um was für einen Arbeitsvertrag geht es denn da? Ich bitte um genauere Infos.

Hallo activenergy,

Handelt es sich hierbei um einen „normalen“ Arbeitsvertrag?

Vertragsstrafen werden häufig für ungültig erklärt, wenn sie eine der Parteien unangemessen benachteiligen oder über Gebühr belasten.

Wenn es also nur eine Strafregelung für den Fall der Kündigung durch den Arbeitnehmer gibt, nicht aber für den Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber, dann scheint mir das nicht haltbar zu sein.

Von einer „Gebühr“ kann bei der Strafzahlung juristisch sowieso keine Rede sein.

Auch die Höhe der Zahlung scheint mir jenseits des guten Geschmacks zu sein. 50% des Bruttogehalts - das steht aus meiner Sicht in keinem Verhältnis zur Vertragslaufzeit (nur 1 Jahr) und zum Schaden, der ggf. für den Arbeitgeber entsteht.

Der Arbeitgeber könnte vielleicht Schadenersatz geltend machen, aber wohl kaum in dieser Höhe.

Insgesamt scheint mir die Klausel auf den ersten Blick nicht rechtlich bindend zu sein. Wenn Sie diesen Vertrag kündigen möchten, lassen Sie sich aber unbeding vorher von einem Arbeitsrechts-Anwalt beraten.

Wenn Sie noch nicht unterschrieben haben, legen Sie den Vertrag vor Unterschrift einen Anwalt vor, der eine Einschätzung abgeben kann, ob Sie im schlimmsten Fall an diese Klausel gebunden wären.

Viele Grüße
tinastar

Hallo,
ich weiß nicht, ob das gültig ist, halte es aber nach wie vor für fragwürdig. Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen, die auch bei befristeten Verträgen greifen - und nichts anderes ist das hier: Ein befristeter Vertrag.
Schöne Grüße
phantomin

hallo,
ganz klar NEIN.

Eine Solche Klaussel des Arbeitsvertrages ist ungültig
und ist Sittenwiderich. Jedes Arbeitsgericht wird diese Kaussel auch sofort kippen und ersatzlos aus dem Arbeitsvertrag streichen.

Eine Antwort ist schwierig, weil die Angaben zum gesamten Arbeitsvertrag zu dürftig sind. So alleine gesehen scheint mir die Vertragsstrafe aber zu hoch.
Robby1

hab sowas noch nie gehört…