Ist folgender Satz bei eBay zulässig:

Hallo Leute,

nur mal interessehalber. Folgenden Satz fand ich bei einem eBay-Angebot:

„Ich behalte mir vor, bei einem vernünftigen Angebot die Auktion abzubrechen“

Was haltet ihr davon? Zulässig oder nicht?

Gruß
Löwenzahn

Hallo,
eigentlich müsste so jemand einen offiziellen Preisvorschlag in sein Angebot einbringen. Das kann man bei ebay machen. Das steht dann ganz oben. Es einfach nur so hinzuschreiben ist nicht ganz ok. Mir ist es aber schon selbst passiert, dass Leute per Email Preise genannt haben, obwohl es eine Aution war. In einem einzigen Fall war der Preis sehr hoch und ich habe den Artikel dann privat verkauft und die Auktion abgebrochen. Das war sehr einfach. Der Verkäufer gibt einfach an, dass der Artikel nicht mehr zum Verkauf steht und Ebay stellt ihn raus. Das geht aber glaub ich nur, wenn noch kein Gebot da ist.
Gruß
Claudia

Hi!

Denke, dass ebay etwas dagegen haben wird, wenn es durch einen Auktionsabruch und Verkauf außerhalb der Plattform keine Provision verdient.

Gruß
Falke

Hallo,

siehe hierzu u.a. http://www.vnr.de/artikel/index_20166.html

Sofern bereits ein Gebot abgegeben wurde, kann man sich dem Bieter gegenüber Schadenersatzpflichtig machen. Das sah zumindest das Oberlandesgericht Oldenburg in o.g. Urteil so. Allerdings war in dem zitierten Urteil kein solcher Vorbehalt im Auktionstext. Wie das dann rechtlich zu bewerten wäre, lässt sich sicher im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ klären.

Ist noch kein Gebot abgegeben worden, so gilt http://pages.ebay.de/help/sell/questions/endlist-now…. Allerdings wäre das nur ein Verstoss gegen die Ebay AGB, der idR. aber weder geprüft noch geahndet wird, sofern sich keiner beschwert.

Man muss hier unterscheiden zwischen dem Verhältnis zu den Bietern und zu Ebay. Es wäre klar ein Verstoss gegen die Ebay AGB und könnte zu Problemen mit einem Bieter führen. Zudem finde ich so etwas sehr unseriös und würde selbst bei so einem Text kein Gebot abgeben.

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Anscheinend schon
Hallo Löwenzahn,

das geht schon. Mir ist so etwas ähnliches auch schon passiert:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Bei eBay steht das hier:
http://pages.ebay.de/help/sell/questions/endlist-now…
unter: „Angebot an den Höchtsbietenden verkaufen“.

Liebe Grüße
Stefanie

Bei eBay steht das hier:
http://pages.ebay.de/help/sell/questions/endlist-now…
unter: „Angebot an den Höchtsbietenden verkaufen“.

Hallo,

da stehen aber auch die wenigen Gründe, warum man ein Angebot vorzeitig beenden darf. Und den Grund „bei einem vernünftigen Angebot die Auktion abbrechen“ konnte ich da nicht finden. Dort steht auch „Wenn Sie ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.“ Den Link zu einem entsprechenden OLG Urteil hatte ich ja schon genannt.

Also wie du daraus ableitest, ein solcher Vorbehalt wäre okay (Zitat: „Anscheinend schon“), kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Gruß

S.J.

Also wie du daraus ableitest, ein solcher Vorbehalt wäre okay
(Zitat: „Anscheinend schon“), kann ich nicht ganz
nachvollziehen.

Im gelben Feld steht
Wählen Sie „Gebote streichen und Angebot vorzeitig beenden“ oder „Angebot an den Höchstbietenden verkaufen und Angebot vorzeitig beenden“.

damit sind diejenigen die ein geringeres Angebot abgegeben haben aus dem Rennen.

Gruß

hartmut

Hi

Im gelben Feld steht
Wählen Sie „Gebote streichen und Angebot vorzeitig
beenden“ oder „Angebot an den Höchstbietenden
verkaufen
und Angebot vorzeitig beenden“.

damit sind diejenigen die ein geringeres Angebot abgegeben
haben aus dem Rennen.

ich denke Löwenzahn meint nicht den bei ebay höchstbietenden sondern ein Angebot aus anderer Quelle…

JS