Hallo zusammen,
Mit Bescheid vom Sozialamt vom 01.03.19999 wurde mir „Kostenersatz Hilfe zum Lebensunterhalt“ Dahrlenensweise gewährt. Mein damahliger Arbeitgeber weigerte sich die vom Arbeitsamt benötigte Arbeitsbescheinigung auszufüllen und tat dies meines Wissens nach auch nie. Vom Arbeitsamt wurde ich dann an das zuständige Sozialamt verwiesen die mir dann im o.g. Bescheid dahrlenensweisen Sozialhilfe bewilligte. Der Sachbearbeiter vom Arbeitsamt sagte mir damals das sich das Arbeitsamt um die Bescheinigung kümmern würde. Beim Sozialamt musste ich logischerweise eine Abtretungserklärung unterschreiben damit das Sozialamt das mir „vorgestreckte“ Geld zurück erhält.Mein damaliger Arbeitslosenantrag wurde nie endgültig bearbeitet soweit ich weiss. Nachweislich habe ich aber nie Geld vom Arbeitsamt erhalten sondern nur vom Sozialamt über einen Zeitraum von ca 10 Monaten. Mehrfach versuchte dieses Sozialamt das Geld von mir einzufordern, obwohl nach meiner Sicht, da ich kein Arbeitslosengeld erhalten habe ich Anspruch auf Sozialhilfe hatte. Ungeachtet dessen ist lt. Brief vom Sozialamt die Fälligkeit am 19.05.2006 gewesen. Danach habe ich bis zum 06.01.2015!!! keine weitere Forderung erhalten. Meines Wissens ist aber geregelt
(u.a. hier http://www.hamburg.de/basfi/ah-forderungsverwaltung/2033046/ah-verjaehrung-sgbxii/ ) das nach drei Jahren ohne Forderung die Forderung verjährt ist. Zumindest wenn ich es richtig verstanden habe.
Drum Bitte ich hier um Hilfe, bzw Beratung wie ich dagegen vorgehen kann, bzw. ob ich es überhaupt kann.
Vielen dank im Voraus
Unglaublich!
Ich bin kein Rechtsanwalt aber das kann nicht richtig sein.
Wende Dich bitte an die kostenfreie Rechtshilfe und wehre Dich!
Milliarden werden für Banken verschleudert und von denen, die es nicht dick haben sollen Kleinbeträge eingefordert werden. Beschämend!
Viel Glück und Erfolg wünsche ich Dir
Wolfgang