Ich habe mich die letzten Tage durch sämtliche Foren gequält und gefühlte 5000 Seiten gelesen ohne darüber schlau zu werden, ob sich jeder Fotograf nennen darf oder ob nicht. Einige sagen, dass das seit der Gesetzesänderung von 2008 möglich ist, andere wiederum meinen dass nur der Fotodesigner ungeschützt ist, dieser aber ja zum Beispiel keine Bewerbungsfotos, etc. schießen darf.
Anzunehmen ist also, dass sich Person A als ‚Fotograf‘ selbstständig machen will, aber nicht weiß ob dieser Beruf geschützt ist. Nun fragt sich Person A also ob sie sich nur Fotodesigner nennen darf und dementsprechend auch keine Passfotos, etc. machen darf, oder ob sie sich Fotograf nennen darf und alles, auch Kundenaufträge, fotografieren darf.
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Antworten!!
Liebe Grüße,
Fotodesigner nennen darf und dementsprechend auch keine
Passfotos, etc. machen darf, oder ob sie sich Fotograf nennen
darf und alles, auch Kundenaufträge, fotografieren darf.
Hallo,
soweit ich weiss, ist Fotograf keine geschützte Berufsbezeichnung.
die Handwerksordnung ist leider nicht mein Fachgebiet, nach dem was ich mir mal schnell angelesen habe, scheint mir der Sachverhalt aber folgendermaßen zu sein:
Seit der von dir angesprochenen Gesetzesnovelle (2004) ist der Beruf des Fotografen zwar zulassungsfrei nach §18 Abs. 2 HwO, das heißt dass jede Person den Beruf ohne Zulassung ausführen darf.
Das heißt aber _nicht_, dass man sich Fotograf nennen darf. Diese Bezeichnung wird nach wie vor nach einer geregelten, 3jährigen Berufsausbildung verliehen.
meiner Meinung nach ist „Fotograf“ keine geschützte Berufbezeichnung, da ja jeder Privatmann, der gerade ein Bild schießt, ein „Fotograf“ ist. Es kann sich ja jeder „Fußballspieler“, „Gitarrist“, „Radfahrer“ oder „Künstler“ nennen, ohne das er dabei einen Beruf ausübt. Eine geschützte Berufsbezeichnung wäre z.b. „Lichtbildgestalter“.
genau weiss ich das auch nicht, denke aber, weil Fotograf ein Lehrberuf ist, wird er auch geschützt sein.
Aus meiner Praxis kann ich nur sagen, dass etliche meiner Kollegen sich Fotograf nennen und Hochzeiten dann so fotografieren, wahrscheinlich nach dem Motto:
wo kein Kläger, auch kein Richter.
Wenn Du nicht unbedingt Passfotos machen musst, ergibt sich dann doch schon die Antwort.
ich habe deinen Rat jetzt befolgt und mal bei der Handwerkskammer Düsseldorf angerufen.
Also für alle ( ich hoffe die Antwort wird auch veröffentlicht):
Laut Aussage der HWK Düsseldorf ist Fotograf KEIN geschützter Beruf und jeder kann sich als ebendieser bezeichnen. Die einzige Vorraussetzung ist Jedoch, dass man sich bei derjenigen Handwerkskammer, die für jemanden zuständig ist, eintragen lässt und für diese Eintragung eine Gebühr in Höhe von 120-300€ entrichtet.
Vielen Dank für die Hilfe an Alle!
Liebe Grüße,
tantansen
einfach mal die IHK oder Kreishandwerkerschaft ansprechen, die
wissen wie die aktuelle Rechtslage ist
Die Tätigkeit des Fotografierens auch als Serviceleistung ist nicht gesetzlich geschützt. Nur darf jemand, der keine Berufsausbildung eines Fotografen besitzt, nicht bestimmte gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen führen. Zu denen gehört u. a. die Bezeichnung „Fotograf“.
Tip: http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsfotografie
gibt reichlich Auskunft.
Wenn auch Wikipedia nicht rechtsverbindlich ist, so findet man dort oft richtige und gute Hinweise.