Hallo zusammen!
Ich habe mich die letzten Tage durch sämtliche Foren gequält und gefühlte 5000 Seiten gelesen ohne darüber schlau zu werden, ob sich jeder Fotograf nennen darf oder ob nicht. Einige sagen, dass das seit der Gesetzesänderung von 2008 möglich ist, andere wiederum meinen dass nur der Fotodesigner ungeschützt ist, dieser aber ja zum Beispiel keine Bewerbungsfotos, etc. schießen darf.
Anzunehmen ist also, dass sich Person A als ‚Fotograf‘ selbstständig machen will, aber nicht weiß ob dieser Beruf geschützt ist. Nun fragt sich Person A also ob sie sich nur Fotodesigner nennen darf und dementsprechend auch keine Passfotos, etc. machen darf, oder ob sie sich Fotograf nennen darf und alles, auch Kundenaufträge, fotografieren darf.
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Antworten!!
Liebe Grüße,
tantansen