Kann man den Fremdenverkehrsbeitrag als Betriebsausgabe in der
Einnahmenüberschussrechnung geltend machen, wenn nicht wo dann?
Wenn betrieblich veranlasst, dann ja.
Fremdenverkehrsbeitrag als BA/Werbungskosten
Hi !
Um die Aussage von „expertobe“ noch etwas zu präzisieren:
Wer ist aus welchem Grund verpflichtet, diese Abgabe an wen zu zahlen?
Die Antwort auf diese Frage bringt uns vom „Sehen in die Glaskugel“ doch etwas näher dorthin, auf der Basis der Steuergesetzte eine Beurteilung abgeben zu können.
BARUL76
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