Ist für das Rauchverbot ein neues Gesetz nötig?

Hallo zusammen,

ein Argument für ein Rauchverbot in der Gastronomie ist ja häufig: „Ein Betrieb, der seine Belegschaft in einer Umgebung mit den Schadstoffwerten einer verrauchten Kneipe arbeiten ließe, würde sofort geschlossen werden…“

Es gibt doch bestimmt ein Gesetz, dass ein Arbeitnehmer eine unvergiftete Arbeitsumgebung garantiert. Ist das so korrekt? Wie ist das Gesetz formuliert?

Wenn ein solches Gesetz existiert, dann muss dieses doch gleichermaßen auch für Angestellte der Gastronomie gelten. Oder gibt es da tatsächlich eine Unterscheidung nach dem Motto: Alle Arbeitnehmer haben das Recht auf eine ungiftige Umgebung außer Angestellte der Gastronomie. Letzteres halte ich jedoch für extrem unwahrscheinlich. Falls es doch eine solche Ausnahmeregelung gibt, wie ist sie genau formuliert?

Wenn es jedoch keine derartige Ausnahmeregelung gibt, für was braucht man denn dann noch ein extra Gesetz, welches das Rauchen in der Gastronomie verbietet? Denn man müsste ja lediglich geltende Gesetze anwenden. Das heißt, der Inhaber der Gastronomie hat dafür zu sorgen, dass niemand die Arbeitsumgebung seiner Angestellten vergiftet. Genauso wie in jedem anderen Betrieb auch.

Ich bin gespannt auf eure Antworten.

Ciao,
Dante

Hallo,
dazu gibt es Urteile (ist ja auch bei der Bahn etc. so, falls man dort noch rauchen darf). Sinngemäß ist das Berufsrisiko, wenn ich mich richtig erinnere.
Außerdem gibt es ja die „berühmte“ inhabergeführte Eckkneipe ohne Personal. Da gibt es mangels Angestellten keinen Arbeitsschutz.

Cu Rene

Als Ex-Raucherin beobachte ich sehr genau was das Rauchverbot für Kneipenpleiten verursachte. Einen daraus resultiertenden Suizid eines Gastromen kann ich zudem verzeichnen.

Nur für Raucher ist es nachvollziehbar, dass zum abendlichen Entspannen mit Wein oder Bier ( der größte Umsatz )einfach eine Zigarrette gehört , so wie morgens zum Kaffee! Manhattenfrühstück nennt man das obligatorische Kaffee-Zigarrettenfrühstück zuhause oder im Cafe.

Ein Gesetz zur Teilung der Lokalitäten in Raucher und Nichtraucherkneipen wäre notwendiger gewesen, aber vermutlich wären die Nichtraucherkneipen alleine bankrott gegangen.

Firmen mit unumgänglichen Giftstoffen bieten auch nur Mundschutz an, denn andere Sicherheitsvorkehrungen gibt es nun’mal nicht, wenn man atmen können muss.

Garantien oder Entschädigungen gibt es auch nicht, da man sich für den Beruf (Lackierer z.B.) ja bewusst bewirbt.

Kellner sind meist selbst Raucher, aber was spricht gegen eine Lüftungsanlage oder geöffneten Fenster im Lokal?

In den Zügen stinkt es nur in Nichtraucherabteilen, weil da jeder meint, im eigenen Körpergeruch lieber zu ersticken, als ein Zugfenster zu öffnen !

Selten so einen Blödsinn gelesen…

Ein Gesetz zur Teilung der Lokalitäten in Raucher und
Nichtraucherkneipen wäre notwendiger gewesen, aber vermutlich
wären die Nichtraucherkneipen alleine bankrott gegangen.

Komisch. Hier gibt es einige davon.

Firmen mit unumgänglichen Giftstoffen bieten auch nur
Mundschutz an, denn andere Sicherheitsvorkehrungen gibt es
nun’mal nicht, wenn man atmen können muss.

Quatsch.
Dass es durchaus unterschiedlich gefährliche Stoffe gibt, für die jeweils völig andere Vorschriften gelten, kannst Du Dir nicht vorstellen?

Garantien oder Entschädigungen gibt es auch nicht, da man sich
für den Beruf (Lackierer z.B.) ja bewusst bewirbt.

Ah so. Wer sich also als Lackierer bewirbt, ist selber Schuld, wenn er dran stirbt? Und der Begriff ‚anerkannte Berufskrankheit‘ sagt Dir nicht wirklich was? Frührente für Bergarbeiter - nie gehört?

Kellner sind meist selbst Raucher,

Deine Quelle sind Grimm’s Märchen?

aber was spricht gegen eine
Lüftungsanlage oder geöffneten Fenster im Lokal?

Die Nutzlosigkeit?

In den Zügen stinkt es nur in Nichtraucherabteilen, weil da
jeder meint, im eigenen Körpergeruch lieber zu ersticken, als
ein Zugfenster zu öffnen !

Ja, da ist es natürlich besser, wenn man die Passagiere mit Giftgas vom Geruch ablenkt.

Sag mal, warum schreibst Du eigentlich hier, wenn Du so gar keine Ahnung von irgendwas hast? Ist Dir völlig entgangen, dass es sich hier um ein Brett für Rechtsfragen handelt? Hat man Dich noch nicht oft genug auf Dieter Nuhr hingewiesen?

Man, man, man,…

Hi mauulb,

mein Beitrag ziehlt eigentlich nicht darauf ab, zu diskutieren, ob ein Rauchverbot nun eingeführt werden sollte oder nicht. Den Standpunkt der Raucher kann auch ich durchaus nachvollziehen. Ich möchte eigentlich nur wissen, warum Angestellte in Gastronomien nicht die gleichen Schutzrechte in Anspruch nehmen können wie Arbeitnehmer in anderen Gewerben?!

Gut, wie Rene richtig gesagt hat, bei Eckkneipen wo der Inhaber gleichzeitig der Kellner ist, muss natürlich auch kein Arbeitnehmer in Schutz genommen werden.

Dass die meisten Kellner selbst Raucher sein sollen, halte ich für eine gewagte Behauptung deinerseits. Zumindest kenne ich keine derartige Statistik. Mir ist lediglich bekannt, dass der Raucheranteil bei ungebildeten Menschen höher ist. Da Kellner wahrscheinlich eher selten einen höheren Bildungsabschluss haben, mag es durchaus stimmen, dass der Raucheranteil hier höher liegt, als beim Durchschnitt der Bevölkerung.

Das ‚Argument‘ Berufsrisiko kann ich so nicht gelten lassen. In allen anderen Branchen ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Angestellten vor Gesundheitschäden im Arbeitsumfeld zu schützen. Sogar der der Angestellte ist sehr häufig gesetzlich verpflichtet, diese Schutzmaßnahmen anzuwenden! Man kann nicht einfach einen Lackierbetrieb aufmachen, keine Schutzmasken (einer gesetzlich festgelegten Schutzklasse) zur Verfügung stellen und seinen Angestellten sagen „Wenn Euch das Risiko zu groß ist, dann geht doch wo anders hin.“. Das ist gesetzlich nicht möglich.

Beispielsweise habe ich habe eine Zeit lang bei Siemens gearbeitet. Dort sind alle Lötstationen mit einem Speziellen Abluftsystem ausgestattet, welches die beim Löten anfallenden Dämpfe absaugt. Diese Vorrichtungen sind keine reine Nächstenliebe, sondern gesetzlich fest vorgeschrieben. Derartige Vorschriften gibt es für alle Bereiche: Strahlenschutz, Chemikalien, Stromschutz usw.

Oder Allgemein formuliert (Auszug aus einem Beiblatt zum Thema Arbeitssicherheit): „Unterlässt es der Arbeitgeber, beispielsweise das Gefährdungspotenzial der Arbeitsplätze in seinem Betrieb zu ermitteln und in dem Zusammenhang entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen bzw. Schutzausrüstung bereit zu stellen, verstößt er nicht nur gegen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und andere Arbeitsschutzvorschriften, sondern im Prinzip sogar gegen das Grundgesetz, das die Unversehrtheit der Person garantiert (Art 2 Abs. 2 GG).“

Kein Thema, 100%tige Sicherheit kann man natürlich nicht schaffen, aber der Arbeitgeber ist verpflichtet, innerhalb der ihm zu Verfügung stehenden Möglichkeiten, seine Angestellten vor Gesundheitsrisiken zu Schützen. Insbesondere müsste ein Wirt nichts weiter tun, als das Rauchen in seinem Betrieb zu verbieten. Eine also durchaus zumutbare Auflage.

Mich würde jetzt einfach nur interessieren, wie die Gerichte bzw. der Gesetzgeber eine derartige Ausnahme für den Gastronomiebereich begründet. Könnt Ihr mir hier irgendwelche Gesetzestexte oder Urteile nennen?

Ciao,
Dante

Hallo (hier üblicher Gruß)

Als Ex-Raucherin beobachte ich sehr genau was das Rauchverbot
für Kneipenpleiten verursachte. Einen daraus resultiertenden
Suizid eines Gastromen kann ich zudem verzeichnen.

wer hat sich deswegen umgebracht?

Nur für Raucher ist es nachvollziehbar, dass zum abendlichen
Entspannen mit Wein oder Bier ( der größte Umsatz )einfach
eine Zigarrette gehört , so wie morgens zum Kaffee!
Manhattenfrühstück nennt man das obligatorische
Kaffee-Zigarrettenfrühstück zuhause oder im Cafe.

Und weil Raucher Drogenabhängig sind, sollen alle anderen darunter leiden.

Firmen mit unumgänglichen Giftstoffen bieten auch nur
Mundschutz an, denn andere Sicherheitsvorkehrungen gibt es
nun’mal nicht, wenn man atmen können muss.

ich abe hier selten so einen Schwachsinn gelesen. Scheinbar hast Du zu spät mit dem Rauchen aufgehört und der Suaerstoffmangel hat zuviele Gehirnzellen vernichtet.
Schon mal was von Atemschutzgeräten gehört?
Auch für den unten genannten Lackierer sind in der zwischenzeit solche vorgeschrieben.

Garantien oder Entschädigungen gibt es auch nicht, da man sich
für den Beruf (Lackierer z.B.) ja bewusst bewirbt.

Schon mal was von der Berufsgenossenschaft gehört? Oderist dieser Part vom Gehirn auch geschädigt?

Kellner sind meist selbst Raucher, aber was spricht gegen eine
Lüftungsanlage oder geöffneten Fenster im Lokal?

Weil das nicht ausreichend ist?

In den Zügen stinkt es nur in Nichtraucherabteilen, weil da
jeder meint, im eigenen Körpergeruch lieber zu ersticken, als
ein Zugfenster zu öffnen !

Schon mal gehört das einer vom Körpergeruch eiens anderen gestorben ist?
Aber ich hab ja wieder vergessen, dass Du auch Wirte kennst, die sich wegen dem Rauchverbot umgebracht haben.

Gruß RS 99
(auch hier so üblich)