Hi mauulb,
mein Beitrag ziehlt eigentlich nicht darauf ab, zu diskutieren, ob ein Rauchverbot nun eingeführt werden sollte oder nicht. Den Standpunkt der Raucher kann auch ich durchaus nachvollziehen. Ich möchte eigentlich nur wissen, warum Angestellte in Gastronomien nicht die gleichen Schutzrechte in Anspruch nehmen können wie Arbeitnehmer in anderen Gewerben?!
Gut, wie Rene richtig gesagt hat, bei Eckkneipen wo der Inhaber gleichzeitig der Kellner ist, muss natürlich auch kein Arbeitnehmer in Schutz genommen werden.
Dass die meisten Kellner selbst Raucher sein sollen, halte ich für eine gewagte Behauptung deinerseits. Zumindest kenne ich keine derartige Statistik. Mir ist lediglich bekannt, dass der Raucheranteil bei ungebildeten Menschen höher ist. Da Kellner wahrscheinlich eher selten einen höheren Bildungsabschluss haben, mag es durchaus stimmen, dass der Raucheranteil hier höher liegt, als beim Durchschnitt der Bevölkerung.
Das ‚Argument‘ Berufsrisiko kann ich so nicht gelten lassen. In allen anderen Branchen ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Angestellten vor Gesundheitschäden im Arbeitsumfeld zu schützen. Sogar der der Angestellte ist sehr häufig gesetzlich verpflichtet, diese Schutzmaßnahmen anzuwenden! Man kann nicht einfach einen Lackierbetrieb aufmachen, keine Schutzmasken (einer gesetzlich festgelegten Schutzklasse) zur Verfügung stellen und seinen Angestellten sagen „Wenn Euch das Risiko zu groß ist, dann geht doch wo anders hin.“. Das ist gesetzlich nicht möglich.
Beispielsweise habe ich habe eine Zeit lang bei Siemens gearbeitet. Dort sind alle Lötstationen mit einem Speziellen Abluftsystem ausgestattet, welches die beim Löten anfallenden Dämpfe absaugt. Diese Vorrichtungen sind keine reine Nächstenliebe, sondern gesetzlich fest vorgeschrieben. Derartige Vorschriften gibt es für alle Bereiche: Strahlenschutz, Chemikalien, Stromschutz usw.
Oder Allgemein formuliert (Auszug aus einem Beiblatt zum Thema Arbeitssicherheit): „Unterlässt es der Arbeitgeber, beispielsweise das Gefährdungspotenzial der Arbeitsplätze in seinem Betrieb zu ermitteln und in dem Zusammenhang entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen bzw. Schutzausrüstung bereit zu stellen, verstößt er nicht nur gegen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und andere Arbeitsschutzvorschriften, sondern im Prinzip sogar gegen das Grundgesetz, das die Unversehrtheit der Person garantiert (Art 2 Abs. 2 GG).“
Kein Thema, 100%tige Sicherheit kann man natürlich nicht schaffen, aber der Arbeitgeber ist verpflichtet, innerhalb der ihm zu Verfügung stehenden Möglichkeiten, seine Angestellten vor Gesundheitsrisiken zu Schützen. Insbesondere müsste ein Wirt nichts weiter tun, als das Rauchen in seinem Betrieb zu verbieten. Eine also durchaus zumutbare Auflage.
Mich würde jetzt einfach nur interessieren, wie die Gerichte bzw. der Gesetzgeber eine derartige Ausnahme für den Gastronomiebereich begründet. Könnt Ihr mir hier irgendwelche Gesetzestexte oder Urteile nennen?
Ciao,
Dante