Ist für eine Weiterbildung ein PC absetzbar?

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo werde im Februar 2010 eine einjährige Vollzeitmeisterschule besuchen.
Ich werde dort zum KFZ Meister ausgebildet.

Da ich nun dirgend einen neuen PC brauche und ich mir auch einen Kaufen möchte würde ich gerne wissen ob ich diesen PC absetzen bzw. zum teil absetzen kann weil er ja auch privat genutzt wird und auch selbstverständlich zum größen Teil für die Meisterschule.

  1. Der PC Kostet ca 1800 Euro.

  2. Macht es einen unterschied wenn ich den PC gleich kaufe oder soll ich erst bis Januar 2010 warten?

  3. Wieviel kann ich absetzen? Ich denke mal das das Finanzamt nur das absetzen für das Schuljahr ansieht oder kann ich den PC 2010 und 2011 absetzen weil das Schuljahr von 02/2010 bis 02/2011 geht?

  4. Würde ich den PC gleich kaufen können kann ich Ihn dann auch noch auf das Jahr 2009 ein Teil absetzen?

Der PC wird benötigt weil sehr viel Heimarbeit gefordert wird von der Schule was einen sehr guten PC vorraussetzt.

Vielen Dank schonmal im vorraus für ihre Mühe. Gruss

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung durchführen.

Der PC kann im Rahmen der Ausbildungskosten sicherlich abgesetzt werden. Normalerweise sind die Kosten über drei Jahre zu verteilen. Es wäre zu prüfen, ob der PC auch sonst für berufliche Zwecke eingesetzt werden kann. Ansonsten ist die Abschreibung nur für die Zeit der Ausbildung absetzbar. Danach ginge der PC in den Privatbesitz über. Grundsätzlich könnte der PC im Hinblick auf die Ausbildung auch vorher, aber doch in zeitlicher Nähe zum Ausbildungsbeginn erworben werden, da ja ohnehin eine Verteilung der Kosten auf mehre Jahre notwendig ist.

Gruß
Wolfgang