Ist full metal jacker ein geschützter begriff?

Hallo,

und genau das ist DEIN persönliches und dauerhaftes problem!
aufgrund der tatsache, dass der herr etwas nicht weiß,
unterstellst du einen falschen wahrheitsgehalt, bringst keine
fundierten gegenargumente und forderst stattdessen von der
gegenseite belege. merkst du was?

das Markenrecht ist eindeutig.

Du behauptest, dass irgendein Gericht in seiner Rechtsprechung von den Grundsätzen des Markenrechtes abgewichen ist, kannst dieses Urteil aber nicht näher benennen.

Merkst Du was?

Nicht ich habe ein Problem sondern Du.

Ach lassen wir es…

S.J.

Hallo!

Ohne sich in ein persönlichen Streit einzumischen: Kann man das shell.de-Urteil (Shell vs. Shell) als Info-Basis heranziehen?

Leitsatz:
d) Kommen mehrere berechtigte Namensträger für einen Domain-Namen in Betracht, führt die in Fällen der Gleichnamigkeit gebotene Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen im allgemeinen dazu, daß es mit der Priorität der Registrierung sein Bewenden hat. Nur wenn einer der beiden Namensträger eine überragende Bekanntheit genießt und der Verkehr seinen Internet-Auftritt unter diesem Namen erwartet , der Inhaber des Domain-Namens dagegen kein besonderes Interesse gerade an dieser Internet-Adresse dartun kann, kann der Inhaber des Domain-Namens verpflichtet sein, seinem Namen in der Internet-Adresse einen unterscheidenden Zusatz beizufügen.

http://www.jurpc.de/rechtspr/20020139.htm

Gruß
Falke

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