hallo 
ich wollte mal fragen ob „full metal jacket“ ein geschützter begriff ist da in dem film die art der munition ja auch full metal jacket genannt wird.
mfg und danke im vorraus. 
Full metal jacket heißt ja nichts anderes als Vollmantelgeschoss (http://de.wikipedia.org/wiki/Vollmantelgeschoss), demnach wird die Bezeichnung maximal im Sinne der Produktdeklarierung geschützt sein.
lg til
Full metal jacket heißt ja nichts anderes als
Vollmantelgeschoss
und Windows heißt nichts anderes als Fenster?
MfG,
ujk
und Windows heißt nichts anderes als Fenster?
Der Vergleich hinkt gewaltig. Windows ist der Name eines bestimmten Betriebsystems einer bestimmten Firma, während Vollmantelgeschoss eine Typenbezeichnung für ein Projektil ist, welches von verschiedenen Firmen wie Remington oder Winchester (die beide geschützt sind) produziert wird.
Der Begriff ‚Auto‘ ist ja auch nicht geschützt, während das bei ‚Mercedes‘ sehr wohl der Fall ist.
MfG,
ujk
Lg,
Penegrin
Der Begriff ‚Auto‘ ist ja auch nicht geschützt, während das
bei ‚Mercedes‘ sehr wohl der Fall ist.
Das passendere Vergleichspaar hier wäre wohl eher „PKW“ und Mercedes (nämlich eine Art von Auto, genau so, wie „full metal jacket“ eine Art von Munition ist), aber im Prinzip hast du natürlich absolut recht.
Gruß
Anwar
präzis heisst „full metal jacket“ Vollmetall-Mantel, von Geschoss taucht in dem Begriff keine Spur auf. Full metal jacket bullet ist der vollständige Begriff, der aber nicht dem Filmtitel entspricht.
Hallo,
ich wollte mal fragen ob „full metal jacket“ ein geschützter
begriff ist da in dem film die art der munition ja auch full
metal jacket genannt wird.
die Frage gehört eigentlich eher ins Brett „Allgemeine Rechtsfragen“, daher fasse ich mich kurz:
Ein genereller Schutz auf eine Bezeichnung gibt es nicht. Man kann bestimmte Worte für bestimmte Produkte schützen, in manchen Fällen ergibt sich der Schutz selbst.
Hat die Daimler Benz AG den Begriff „Mercedes“ für Kraftfahrzeuge geschützt, kann ich im Prinzip Teppiche, Hörgeräte und Seife unter dem Namen Mercedes vertreiben (sofern nicht schon jemand anders den Namen dafür hat registrieren lassen). Insofern sind die bisher gegebenen Antworten im Prinzip falsch. Selbstverständlich ist es möglich in Deutschland den Begriff „full metal jacket“ als Marke für z.B. Markenklamotten zu schützen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Marke_%28Recht%29#Der_W…
Gruß
S.J.
Nun gut überzeugt, die Frage war aber ob der Begriff geschützt IST! So habe ich mal den Handelsregister durchstöbert und kann verkünden: Nein, aktuell nicht.
mfg til
off topic…
Hallo, kann man als Normalsterblicher auch im Handelsregister nachschauen (wenn ja, wie?) oder hast du einen speziellen Zugang?
Viele Grüße
Gerhard
ist nicht weiter schwer: https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do?
Hallo,
Nun gut überzeugt, die Frage war aber ob der Begriff geschützt
IST!
hattest Du jetzt erwartet, dass hier einer eine umfangreiche Markenrecherche für Dich durchführt? Woran ist denn Dein letzter Sklave gestorben?
So habe ich mal den Handelsregister durchstöbert und kann
verkünden: Nein, aktuell nicht.
Im Handelsregister sind Firmen eingetragen. Das ist das völlig falsche Verzeichnis. Hier musst Du suchen:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
Aber auch wenn der Begriff hier nicht aufgeführt ist, muss das nicht heißen, dass er nicht geschützt ist. Eine professionelle Markenrecherche führen darauf spezialisierte Unternehmen gegen entsprechende Vergütung durch.
Gruß
S.J.
präzis heisst „full metal jacket“ Vollmetall-Mantel, von
Geschoss taucht in dem Begriff keine Spur auf. Full metal
jacket bullet ist der vollständige Begriff, der aber nicht dem
Filmtitel entspricht.
Ja, genau so, wie PKW eigentlich Personenkraftwagen heißt, was aber auch kein Mensch sagt. Was also möchtest du damit sagen?
- Anwar
Wie Steve Jobs oben schon sagte hat das Handelsregister mit der Problematik hier überhaupt gar nichts zu tun. Man muss eine Markenrecherche (primär nach Wortmarken) durchführen.
die Anfrage bezog sicher aber auf den Handelsreg und war ja auch Offtopic
stimmt so nicht
Hat die Daimler Benz AG den Begriff „Mercedes“ für
Kraftfahrzeuge geschützt, kann ich im Prinzip Teppiche,
Hörgeräte und Seife unter dem Namen Mercedes vertreiben
(sofern nicht schon jemand anders den Namen dafür hat
registrieren lassen). Insofern sind die bisher gegebenen
Antworten im Prinzip falsch.
genau so falsch wie deine: dann nenn mal einen keks mercedes. das anwaltschreiben dass du dann bekommst, ist fast so dick wie ein versandkatalog. mercedes ist eine weltweite marke mit allgemeiner bekanntheit. da zieht dein beispiel nicht.
in sachen focus, auto und zeitschrift gebe ich dir recht.
Hallo,
genau so falsch wie deine: dann nenn mal einen keks mercedes.
das anwaltschreiben dass du dann bekommst, ist fast so dick
wie ein versandkatalog. mercedes ist eine weltweite marke mit
allgemeiner bekanntheit. da zieht dein beispiel nicht.
hättest Du ein wenig Ahnung von der Materie, wüsstest Du natürlich dass Deine Aussagen nicht die Rechtslage widerspiegeln.
Es ist völlig egal ob Mercedes eine bekannte Marke ist. Das heißt nicht zwangsläufig, dass für alle denkbaren Produkte ein Markenschutz besteht.
Es gibt genügend Beispiele für Begriffe, die, völlig legal, von unterschiedlichen Firmen für unterschiedliche Marken verwendet werden.
Zitat Wikipedia:
Eine Marke […] ist ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, das vor allem dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Ich wüsste nicht wo ein Keks und ein Kraftfahrzeug konkurrierende Produkte sein könnten.
Aber da Du Dir ja so sicher zu sein scheinst, kannst Du ja bestimmt auch Quellen für Deine Aussage beibringen. Da bin ich mal gespannt.
Gruß
S.J.
.
hättest Du ein wenig Ahnung von der Materie, wüsstest Du
natürlich dass Deine Aussagen nicht die Rechtslage
widerspiegeln.
dann erläutere doch einmal die rechtslage du heller kopf.
Es ist völlig egal ob Mercedes eine bekannte Marke ist. Das
heißt nicht zwangsläufig, dass für alle denkbaren Produkte ein
Markenschutz besteht.
richtig, aber nur zum teil. es gibt WELTMARKEN die einen überdurchschnittlichen bekanntheitsgrad haben, der nahezu gegen 100% tendiert. und bei diesen marken zählt das was du sagst eben nicht.
Es gibt genügend Beispiele für Begriffe, die, völlig legal,
von unterschiedlichen Firmen für unterschiedliche Marken
verwendet werden.
da habe ich dir doch zugestimmt. mein beispiel war „focus“!
und genau diese marke hat doch damals den stein ins rollen gebracht, wonach die vergabepraxis geändert werden musste. bis zum urteil war es nicht möglich,den gleichen namen in anderen gruppen zu sichern.
aber es wurden auch ausnahmen zugestimmt. so hat das gericht festgestellt, das eben bei bereits bestehenden WELTMARKEN das geänderte gesetz nicht greift.
nenn also deinen keks oder dein neues automodell meinetwegen coca-cola, und du wirst sehen was passiert.
Ich wüsste nicht wo ein Keks und ein Kraftfahrzeug
konkurrierende Produkte sein könnten.
es geht eben nicht nur um die konkurierenden produkte, sondern auch um die tatsache, dass hier versucht wird, über eine weltmarke einen bekanntheitsgrad zu generieren.
Aber da Du Dir ja so sicher zu sein scheinst, kannst Du ja
bestimmt auch Quellen für Deine Aussage beibringen. Da bin ich
mal gespannt.
das bist wieder typisch du! stellst etwas in abrede, verlangst beweise, bist aber nicht in der lage oder gewillt den ersten schritt zu tun, um deine behauptung zu untermauern.
wenn sich die gesetzeslage ändert - ich wiederhole mich noch einmal - bedeutet das nicht, dass es generell gilt. früher war es auch möglich allgemeine begriffe schützen zu lassen. beispiel uhu, salamander, haus und so weiter. heute nicht mehr, aber die alten haben bestandschutz.
Hallo,
richtig, aber nur zum teil. es gibt WELTMARKEN die einen
überdurchschnittlichen bekanntheitsgrad haben, der nahezu
gegen 100% tendiert. und bei diesen marken zählt das was du
sagst eben nicht.
Quellen? Ich kenne keine für diese Aussage. Es ist zwar richtig, dass durch einen gewissen Bekanntheitsgrad ein Markenschutz entstehen kann, aber nicht pauschal für „alles“, sondern eben nur für das Produkt, für das der Bekanntheitsgrad besteht. Typisches Beispiel ist Tempo, als Marke für Papiertaschentücher. Das heißt aber nicht, dass der Name Tempo nun für jedes nur denkbare Produkt geschützt ist.
Ein Blick in das Register des Deutschen Patent und Markenamtes zeigt, dass die Marke Tempo für verschiedene Produkte von unterschiedlichen Unternehmen registriert wurde. Schon merkwürdig, oder?
aber es wurden auch ausnahmen zugestimmt. so hat das gericht
festgestellt, das eben bei bereits bestehenden WELTMARKEN das
geänderte gesetz nicht greift.
nenn also deinen keks oder dein neues automodell meinetwegen
coca-cola, und du wirst sehen was passiert.
Du kannst sicher einen Link für dieses Urteil nennen.
Aber da Du Dir ja so sicher zu sein scheinst, kannst Du ja
bestimmt auch Quellen für Deine Aussage beibringen. Da bin ich
mal gespannt.das bist wieder typisch du! stellst etwas in abrede, verlangst
beweise, bist aber nicht in der lage oder gewillt den ersten
schritt zu tun, um deine behauptung zu untermauern.
http://bundesrecht.juris.de/markeng/index.html
S.J.
verstehst du mich nicht?
Typisches Beispiel ist Tempo, als Marke für
Papiertaschentücher. Das heißt aber nicht, dass der Name Tempo
nun für jedes nur denkbare Produkt geschützt ist.
warum typisches beispiel? hier wären wir wieder bei „focus“.
willst du mir etwa weismachen, dass „tempo“ eine weltmarke mit nahezu 100% bekanntheitsgrad ist?
dann frag mal einen bürger aus timbuktu ob er mal eben ein tempo für dich hat.
Ein Blick in das Register des Deutschen Patent und Markenamtes
zeigt, dass die Marke Tempo für verschiedene Produkte von
unterschiedlichen Unternehmen registriert wurde. Schon
merkwürdig, oder?
nö, das ist nicht merkwürdig, siehe „focus“ gähn!
und was soll der link? den dicken wälzer kenne ich auch.allein an der tatsache, dass du das komplette gesetz verlinkst, erkennt man deine hilflosigkeit. bist doch sonst ein so genauer haarspalter.
nicht selten machst du hier die leute an, behauptest ohne beweise auf den tisch zu legen das gegenteil und verlangst von den anderen, dass sie ihre aussagen belegen sollen. so was nennt man auch „verkehrte welt“.
nachtrag
Quellen? Ich kenne keine für diese Aussage.
und genau das ist DEIN persönliches und dauerhaftes problem! aufgrund der tatsache, dass der herr etwas nicht weiß, unterstellst du einen falschen wahrheitsgehalt, bringst keine fundierten gegenargumente und forderst stattdessen von der gegenseite belege. merkst du was?