Hallo,
GaLaBau ist ja nun weder in Anlage A oder B 1/2 der HWO aufgeführt. Bedeutet das, dass GaLaBau kein Handwerk ist, oder aber es ist nur kein Handwerk im rechtlichen Sinn ? D.h. einfach nur „Gewerbe“ oder wie wird das eingestuft ?
Es geht mir dabei insbesondere um die Frage ob man als selbst GaLaBauer der ges Rentenversicherung beitreten muss
Danke !
Paul