… wird der Meldepflicht unterworfen. Es handelt sich um eine Summe i. H. v. 75.000,-€. Mit dem Geld werde ich in Deutschland mein Geschäft betreiben. Was muss ich beachten?
es ist egal wo das geld herkommt, es gibt eine grenze in brd, die definitiv unter 75.000 liegt. 12.000 oder so waren das, aber der geld meldepflichtig ist.
… wird der Meldepflicht unterworfen. Es handelt sich um eine
Summe i. H. v. 75.000,-€. Mit dem Geld werde ich in
Deutschland mein Geschäft betreiben. Was muss ich beachten?
Keine Ahnung… tut mir leid, ich will da auch nichts falsches sagen, Gruss, Chris
… wird der Meldepflicht unterworfen. Es handelt sich um eine
Summe i. H. v. 75.000,-€. Mit dem Geld werde ich in
Deutschland mein Geschäft betreiben. Was muss ich beachten?
Hallo,
deine Frage wird ansatzweise hier beantwortet:
http://www.gutefrage.net/frage/wie-kann-ich-eine-gro…
Eine meldepflicht besteht aber wenn man nachweisen kann das, das geld aus einer saubere quelle kommt sollte kein problem sein.
Wichtig ist sicher das man das geld vorher ankündigt. Der Bank wird das dem Zoll sicher melden.
Ich kenne fälle um 20000€ und da war das kein Problem.
Vielleicht sollten sie sich in der tat rat von Ihrer Hausbank holen.
Viel Erfolg.
Ertan
… wird der Meldepflicht unterworfen. Es handelt sich um eine
Summe i. H. v. 75.000,-€. Mit dem Geld werde ich in
Deutschland mein Geschäft betreiben. Was muss ich beachten?
Hallo Batigol,
ich denke das ist keine Türkei-Frage, sonder eher eine Finanzfrage, mit dem ich mich überhaupt nicht auskenne. Ich will dir bloß nichts Falsches. Sorry
Grüße
Dnz
Ist leider nicht mein Fach - Bereich. Bitte fragen Sie den Firmenberater Ihrer deutschen Bank
… wird der Meldepflicht unterworfen. Es handelt sich um eine
Summe i. H. v. 75.000,-€. Mit dem Geld werde ich in
Deutschland mein Geschäft betreiben. Was muss ich beachten?
Prinzipiell ist jeder Überweisungseingang- bzw. ausgang über € 12.500 der Bundesbank ggü. meldepflichtig. Normalerweise übernimmt die Bank die Meldung ausgehender bzw. eingehender Zahlungen im Auftrag des Kunden. Ansonsten wärst Du als Kunde zur Meldung verpflichtet. Die Meldung erfolgt über das Z4-Formular (bei eingehende Zahlungen), die u.a. auf der Internetseite der Bundesbank hinterlegt sind. Da die Daten zur Erstellung der Außenwirtschaftsstatistik Deutschlands verwendet werden, wird alles nur kurzfristig gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an das Finanzamt o. a. erfolgt nicht. Sollte es eine Schenkung sein, so wird es das Finanzamt hier wohl interessieren. Kommt natürlich drauf an, wer es schickt. (du selber, verwandter, freund?) auch die frage, ob es drüben versteuert wurde, kann auftauchen. dass es hier versteuert werden muß in der zukunft, ist ja wohl klar.
hoffe, das hilft erst einmal. gruss bordeaux71
… wird der Meldepflicht unterworfen. Es handelt sich um eine
Summe i. H. v. 75.000,-€. Mit dem Geld werde ich in
Deutschland mein Geschäft betreiben. Was muss ich beachten?
Meldepflichten [Bearbeiten]Gemäß § 26 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit § 59 Abs. 1 Nr. 1 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind Zahlungen von Gebietsfremden (in diesem Sinnzusammenhang sind Personen gemeint, die nicht in Deutschland ihren festen Wohnsitz haben) oder für deren Rechnung an Gebietsansässige von den Gebietsansässigen zu melden. Ebenso sind Zahlungen von Gebietsansässigen an Gebietsfremde von den Gebietsansässigen gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 AWV zu melden.
Von der Meldepflicht ausgenommen sind gemäß § 59 Abs. 2 AWV:
-Zahlungen von weniger als 12.500 Euro oder dem Gegenwert von weniger als 12.500 EUR (die Aufsplittung in mehrere Teilbeträge zur Umgehung der Meldepflicht ist nicht zulässig);
-Zahlungen für Warenein- oder ausfuhren, da diese bereits durch die Ausfuhranmeldungen bzw. Zollanmeldungen erfasst werden;
-Zahlungen für kurzfristige Kredite von weniger als 12 Monaten Laufzeit, da diese innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werden und somit die Jahresstatistik nicht beeinflussen bzw. diese unnötig verzerren würden.
-Zahlungen meint in diesem Zusammenhang nicht nur die Bewegung von Geld, sondern auch die Aufrechnung und die Verrechnung von Beträgen, sowie das Einbringen von Sachen und Rechten in Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten (§ 59 Abs. 2 AWV).
Zuständig für die Annahme von Meldungen im Kapitalverkehr mit Gebietsfremden ist gemäß § 63 Abs. 1 AWV die Deutsche Bundesbank. Die Anlage Z1 wird gemäß § 63 Abs. 2 AWV vom beauftragten Kreditinstitut an diese weitergeleitet.
Wenn sich deine Bank nicht von alleine meldet, frag dort einfach nach, wie die Meldung zu machen ist.
Hallo Batigol,
leider ist das nicht mein Fachgebiet des Zolls. Bitte mal bei deiner Bank nachfragen ob die Summen in solcher Höhe melden müssen und welche Auskünfte und Unterlagen man dann beibringen muss. Sorry das ich nicht mehr dazu sagen kann.
Gruß
Detlef
Hallo Batigol,
hinsichtlich des Geldtransfers unterliegt die Zahlung wohl der Meldepflicht nach dem Außenwirtschaftsverkehr (AWV-Meldepflicht).
Die Vordrucke zur Meldung ggü. der Bundesbank (so genannter Z1 Vordruck) gibt es beim Kreditinstitut.
Der Vordruck ist selbsterklärlich, ansonsten können die Mitarbeiter des Kreditinstitutes behilftlich sein.
Gruß
Hallo, es gibt einen Freibetrag, den man „einführen“ darf. Bitte beim Zoll erfragen. Ich glaube, die Summe ist zu hoch, denn das könnte unter „Geldwäsche“ fallen. MfG Uli
… wird der Meldepflicht unterworfen. Es handelt sich um eine
Summe i. H. v. 75.000,-€. Mit dem Geld werde ich in
Deutschland mein Geschäft betreiben. Was muss ich beachten?
Hallo,
leider kann ich Dir in dieser Frage nicht weiterhelfen.
… wird der Meldepflicht unterworfen. Es handelt sich um eine
Summe i. H. v. 75.000,-€. Mit dem Geld werde ich in
Deutschland mein Geschäft betreiben. Was muss ich beachten?
hallo,
nichts besonderes - das finanzamt wird schon nachfragen.
du wirst angeben müssen, woher das startkapital stammt. dann kannst du es ja erläutern.
ansonsten ist alles zu beachten, was bei einer gewerbe- oder egschäftseröffnung an rechtlichen und gesetzlichen aspekten zu beachten ist. hier am besten einen steuerberater fragen, da es ganz erheblich darauf ankommt, welches gewerbe betrieben wird.
saludos, borito
… wird der Meldepflicht unterworfen. Es handelt sich um eine
Summe i. H. v. 75.000,-€. Mit dem Geld werde ich in
Deutschland mein Geschäft betreiben. Was muss ich beachten?
Hallo, da kann ich leider nicht weiter helfen
… wird der Meldepflicht unterworfen. Es handelt sich um eine
Summe i. H. v. 75.000,-€. Mit dem Geld werde ich in
Deutschland mein Geschäft betreiben. Was muss ich beachten?