Ein Bauunternehmer nimmt einen Auftrag ohne vorhergehendes Kostenangebot an. Da er nur einen Angestellten hat, holt er einen ebenfalls Selbstständigen zur Hilfe heran, der im abgesprochenen Stundenlohn für geleistete Arbeitsstunden quasi als Helfer auf der Baustelle mithilft. Am Ende ist der Auftraggeber nicht bereit, die vom Auftragnehmer gestellte Rechnung zu bezahlen und einigt sich mit Auftragnehmer auf Zahlung von Summe X. Der Auftragnehmer kündigt darauf bei seinem Angestellten an, 2 tage Urlaub zu berechnen und dem zu Hilfe geholten Selbstständigen den Abzug von 15 Arbeitsstunden abzuziehen um seinen Verlust durch die geminderte Rechnungssumme für ihn selber zu reduzieren!
Darf er das?
Danke für eure Antwort
Hallo!
Beim geschilderten Sachverhalt gibt es 2 Vertragsverhältnisse: Der Bauunternehmer hat mit seinem Kunden einen Vertrag und hat nach Erledigung der Arbeit einen Geldanspruch gegen den Kunden. Außerdem hat der Bauunternehmer mit dem Subunternehmer einen Vertrag. Dabei hat der Subunternehmer einen Geldanspruch gegen den Bauunternehmer und zwar ganz unabhängig davon, was im Vertragsverhältnis zwischen dem Bauunternehmer und dem Kunden läuft oder schief läuft.
Auch der Lohnanspruch des Angestellten wird von den Problemen mit dem Kunden des Bauunternehmers nicht berührt. Natürlich ist es nicht zulässig, die vom Angestellten geleistete Arbeit zum Urlaub zu erklären.
Der Auftragnehmer kündigt :darauf bei seinem :Angestellten an, 2 tage :Urlaub zu berechnen und dem :zu Hilfe geholten :Selbstständigen den Abzug von :15 Arbeitsstunden
abzuziehen um seinen Verlust :durch die geminderte
Rechnungssumme für ihn selber :zu reduzieren!
Darf er das?
Nein! Probleme mit Kunden gehören zum unternehmerischen Risiko, das der Unternehmer nicht auf seine Angestellten und Auftragnehmer abwälzen kann.
Gruß
Wolfgang
Hi!
natürlich darf er das nicht.
Warum auch?
Gruß.Timo
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Hi!
natürlich darf er das nicht.
Warum auch?
Gruß.Timo
Danke Timo, aber wie könnte man dagegen vorgehen, wenn der Auftragnehmer eben nur das gekürzte Geld zahlt?
Hi!
Wie du an meiner ViKa erkennen kannst, bin ich kein Arbeitsrechtler.
Daher kann ich dir nur vom bloßen Verstand her vorschlagen folgendes zu tun (in dieser Reihenfolge).
Ich verstehe das jetzt so : Firma A beauftragt Firma B mit einem Auftrag. Du arbeitest als Sub für Firma B.
- mit Firma B reden
- Firma B mahnen, den Vereinbahrten Lohn zu zahlen
- Anwalt nehmen
- Vors ArbG ziehen
Gruß.Timo
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Hallo!
Beim geschilderten Sachverhalt gibt es 2 Vertragsverhältnisse:
Der Bauunternehmer hat mit seinem Kunden einen Vertrag und hat
nach Erledigung der Arbeit einen Geldanspruch gegen den
Kunden. Außerdem hat der Bauunternehmer mit dem Subunternehmer
einen Vertrag. Dabei hat der Subunternehmer einen Geldanspruch
gegen den Bauunternehmer und zwar ganz unabhängig davon, was
im Vertragsverhältnis zwischen dem Bauunternehmer und dem
Kunden läuft oder schief läuft.Auch der Lohnanspruch des Angestellten wird von den Problemen
mit dem Kunden des Bauunternehmers nicht berührt. Natürlich
ist es nicht zulässig, die vom Angestellten geleistete Arbeit
zum Urlaub zu erklären.
Nein! Probleme mit Kunden gehören zum unternehmerischen
Risiko, das der Unternehmer nicht auf seine Angestellten und
Auftragnehmer abwälzen kann.Gruß
Wolfgang
Danke Wolfgang, das hat mal deutlich " Hand und Fuß "
Servus daniel,
der Sub schreibt ne Rechnung, und danach ne Mahnung (gibts in jedem Schreibwarengeschäft).
Der AN widerspricht erst mal schriftlich der Lohnabrechnung, auf welcher der „Urlaub“ abgezogen wurde (Verjährungsfrist 2 Monate)
geht AG nicht darauf ein bleibt ihm nur der Schritt zum Arbeitsgericht.
Viel Erfolg
Richard
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