Ist getrenntes Wirtschaften trotz Pflege von Angehörigen möglich?

Es ist ja schon einiges zu Haushaltsgemeinschaften und die damit verbundene Problematik geschrieben worden. Daher erspare ich mir genauere Ausführungen zu der Rechtslage.

Ein Mann/Sohn wohnt seit Jahren wieder zu Hause zur Miete bei seiner Mutter und es gab nie Probleme gegenüber dem Job-Center. Der Mietvertrag mit seiner Mutter als Angehörige wurde nie torpediert oder hinterfragt.

Jetzt ist es aber so, dass der Mann/Sohn für die Pflege seiner Mutter Pflegegeld in Höhe der Pflegestufe 1 erhält. Dies ist ebenfalls komplett legal, da dies eine Aufwandsentschädigung ist.

Da der Mann/Sohn aber natürlich jetzt Tätigkeiten des Alltags von seiner Mutter zu übernehmen hat, wie das Einkaufen, das Zubereiten von Nahrung oder auch das Waschen ihrer Wäsche fragt er sich schon, ob beide im Sinne der Gesetze weiterhin wirtschaftlich getrennt voneinander leben oder nicht?!? Es könnte ja aus Sicht des Job-Centers eine Bedarfs - oder Haushaltsgemeinschaft trotz Mietzahlungen vorliegen.

Allerdings müsste es doch da bestimmt Ausnahmeregelungen oder eine andere neue Sichtweise geben, da ja die Pflege durch arbeitslose Angehörige klar im Einklang mit den Gesetzen steht und es fast schon logisch erscheint, dass der Pflegende und die zu pflegende Person unter einem Dach zu wohnen haben!

Gibt es dazu Gesetze oder eine Rechtsprechung oder wenigstens ähnlich gelagerte Fälle, weil ich bislang nirgendwo etwas gefunden habe?!?

Ist es also weiterhin möglich bei Angehörigen zur Miete zu wohnen, obwohl man diese zu pflegen hat oder stehen sich diese beiden Dinge irgendwie im Weg?

Sind Sohn und Mutter trotz meiner Pflege weiterhin unterschiedliche Bedarfsgemeinschaften – das ist hier wohl die entscheidende Frage?

Zwischen einem volljährigen Sohn und einer pflegebedürftigen Mutter kann das JobCenter nicht einfach eine Bedarfsgemeinschaft vermuten. Dazu gehören andere Eigenschaften

Gemeint ist ja bei einer Bedarfsgemeinschaft eine „Lebens- und Einstandsgemeinschaft“, also ein eheähnliches Verhältnis. Das wird kein noch so eifriger JobCenter Mitarbeiter vermuten wollen.

@dakiha,

wenn alles klar geregelt ist dürfte es keine Probleme geben.
Getrennte Kassen/Konten, Miete wird von dir überwiesen und es geht aus den Unterlagen eine getrennte Haushaltsführung hervor, dann dürfte alles in trockenen Tüchern sein.
Dazu ein paar Links zum einlesen.

http://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit…

http://www.elo-forum.org/alg-ii/114996-angehoerigen-…

http://www.elo-forum.org/alg-ii/79353-hartz4-pflege-…

http://www.elo-forum.org/alg-ii/67578-pflege-grossmu…

http://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/26091-har…

mfg falkoo

hallo,
als erstes , das Geld für die Pflege des Vater darf nicht an das Harzt IV angerechnet werden, bitte genau aufpassen wenn es neu berechnet wird.
Eigentlich hat bestimmt doch Vater und Sohn schon immer eine eigene Wirtschaftung gehabt, da darf das Jobcenter nicht einfach dies als gemeinsame Bedarfsgemeinschaft anrechnen, bloß wenn er seinen Vater da er jetzt pflegebedürftig geworden ist.
Aber um diese Frage für dich korrekt zu beantworten, würde ich
einem speziellen Anwalt zu rate ziehen. Das Jobcenter muß dir nachweisen, das du einen gemeinsamen Haushalt mit dem Vater führst. So lange bleiben beide Haushaltsführrungen getrennt.
Ich hoffe dir ein wenig geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
qualle2008

Hallo, ich staune eigendlich, dass das Jobcenter nicht eine Haushaltsgemeinschaft schon gleich angenommen hat. Man hätte dann aber sofort dagegen angehen können.
Aber wenn die Wohnung groß genug ist, dann ist alles in Ordnung.
Jetzt zum Punkt, es ist egal ob ein Pfleger(in) in der Wohnung wohnt oder der Sohn der die Pflege übernommen hat. Das hat mit einer gemeinsamen Haushaltsführung nichts zu tun.
Aber wenn der Sohn die 150.- Euro Pflegegeld beim Jobcenter angeben hat, so gilt dies als Einkommen und wird angerechnet. Dies bitte beachten.
Ansonsten fallen bei Pflegestufe I nicht soviele Pflegestunden an und er muss nicht den gesamten Haushalt übernehmen.
Falls noch Fragen sind, ruhig nochmal mailen, die Sozialgesetze sind leider so schwammig, dass es keine explizite Regelung gibt.
Gruß Gaby

also genaues weiss man ja heute zu tage nie aber wenn ich nicht ganz verkehrt liege sind das tätigkeiten im rahmen der pflege für die die aufwandsentschädigung gezahlt wird und hat nichts mit einer bg zu tun. und wich würde sie beide nicht zu einer bg zusammenfassen entscheident ist wie das jc die sache interpretiert aber ich denke mal die sehen das genauso
hoffe es hilft
gruss
david

Zu speziell, kann dazu nichts sagen

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.

Hinsichtlich der Bedarfsgemeinschaften ändert sich absolut nichts dadurch, dass der Sohn seine Mutter pflegt. Sollte das Jobcenter anderes sagen, ist dies rechtswidrig.
Der Sohn bleibt eine autarke Bedarfsgemeinschaft.
Grüß - Ernst

Also mit Gesetzestext kann ich leider nicht dienen.
Getrenntes wirtschaften läst sich doch weiterhin nachweisen.

Danke für die Antwort, aber das Pflegegeld wird definitiv nicht auf Hartz IV angerechnet; rein rechtlich gilt es als Aufwandsentschädigung.

Hallo, ich habe es leider anders erlebt obwohl, dass Gesetz seit 2008 existiert.
Gruß

Hallo dakiha,

leider kann ich in diesem speziellen Fall nur raten einen Anwalt für Sozialrecht in Anspruch zu nehmen. Weitere Möglichkeiten wären das Arbeitslosenzentrum (falls bei Euch vorhanden - bitte googlen) oder Mitarbeiter des Sozialgerichtes.

LG
Franz57

Hallo Dakoha,

sorry für das späte antworten, ging arbeits und familientechnisch nicht anders. Also damit bin ich ehrlich gesagt auch überfragt, wende dich da mal bitte an das jura-forum.de, die haben da auch die Gesetzestexte und evt. Urteile bei der Hand die man dafür nutzen könnte.

Andreas

Hallo dakiha,

leider habe ich von der Materie zu wenig Ahnung, um dir einen verbindlichen Rat zu geben.

Ich empfehle, den Sachverhalt dem Sozialgericht zu schildern, also das HiobCenter zu verklagen.

LG

Martin

Hallo dakiha, auf Deine Frage weiß ich keine Antwort. Aber ich denke, es gibt viele pflegebedürftige, die von Fremden gepflegt werden und die werden ja auch keine Bedarfsgemeinschaft. Und/Aber das Pflegegeld bekommt ja eigendlich Deine Mutter, um den Pfleger (Dich oder vieleicht deine Schwester???) zu bezahlen. Wenn Du das Geld offiziell bekommst, kann das bedeuten, dass Du jetzt Einkommen hast, was auf Dein ALG II angerechnet wird.
Also, ich wünsch Deiner Mama und Dir viel Glück für die Zukunft, Wed

Ich meine schon das der Sohn und seine Mutter keine Bedarfsgemeinschaft bilden, da sie ja getrennte Wohnungen haben. Und solange das Jobcenter nix sagt würd ich mir darüber auch keine Gedanken machen. Übrigens ist dr sohn von der Verpflichtung der Jobsuche befreit, da er ja die Mutter pflegt.