Es ist ja schon einiges zu Haushaltsgemeinschaften und die damit verbundene Problematik geschrieben worden. Daher erspare ich mir genauere Ausführungen zu der Rechtslage.
Ein Mann/Sohn wohnt seit Jahren wieder zu Hause zur Miete bei seiner Mutter und es gab nie Probleme gegenüber dem Job-Center. Der Mietvertrag mit seiner Mutter als Angehörige wurde nie torpediert oder hinterfragt.
Jetzt ist es aber so, dass der Mann/Sohn für die Pflege seiner Mutter Pflegegeld in Höhe der Pflegestufe 1 erhält. Dies ist ebenfalls komplett legal, da dies eine Aufwandsentschädigung ist.
Da der Mann/Sohn aber natürlich jetzt Tätigkeiten des Alltags von seiner Mutter zu übernehmen hat, wie das Einkaufen, das Zubereiten von Nahrung oder auch das Waschen ihrer Wäsche fragt er sich schon, ob beide im Sinne der Gesetze weiterhin wirtschaftlich getrennt voneinander leben oder nicht?!? Es könnte ja aus Sicht des Job-Centers eine Bedarfs - oder Haushaltsgemeinschaft trotz Mietzahlungen vorliegen.
Allerdings müsste es doch da bestimmt Ausnahmeregelungen oder eine andere neue Sichtweise geben, da ja die Pflege durch arbeitslose Angehörige klar im Einklang mit den Gesetzen steht und es fast schon logisch erscheint, dass der Pflegende und die zu pflegende Person unter einem Dach zu wohnen haben!
Gibt es dazu Gesetze oder eine Rechtsprechung oder wenigstens ähnlich gelagerte Fälle, weil ich bislang nirgendwo etwas gefunden habe?!?
Ist es also weiterhin möglich bei Angehörigen zur Miete zu wohnen, obwohl man diese zu pflegen hat oder stehen sich diese beiden Dinge irgendwie im Weg?
Sind Sohn und Mutter trotz meiner Pflege weiterhin unterschiedliche Bedarfsgemeinschaften – das ist hier wohl die entscheidende Frage?