ich hoffe, jemand kann mir mal den Sachverhalt zu folgendem, natürlich rein hypothetischen Fall, erklären.
Ein Ehepaar ist lebt seit mehreren Jahren (auch räumlich)getrennt. Beide haben GEZ angemeldet und immer bezahlt.
Nun verstirbt der Mann und das Teilnehmerkonto soll abgemeldet/gekündigt werden.
Als Antwort der GEZ bekommt man jedoch, dass aufgrund der Ehegemeinschaft das Konto automatisch auf die Ehefrau umgeschrieben wurde und eine Abmeldung nicht durchgeführt wird. Ehepartner wären automatisch für die Zahlung der Rundfunkgebühren verantwortlich.
Muß die Ehefrau jetzt wirklich doppelt Gebühren bezahlen? Nach der Definition ist doch derjeniege Rundfunkteilnehmer, der Geräte zum Empfang bereithält. Dieser ist ja nun verstorben.
Nun verstirbt der Mann und das Teilnehmerkonto soll
abgemeldet/gekündigt werden.
So ist es richtig.
Als Antwort der GEZ bekommt man jedoch, dass aufgrund der
Ehegemeinschaft das Konto automatisch auf die Ehefrau
umgeschrieben wurde und eine Abmeldung nicht durchgeführt
wird. Ehepartner wären automatisch für die Zahlung der
Rundfunkgebühren verantwortlich.
Das gilt nur für zusammenlebende Ehepaare die insgesamt nur einmal zahlen.
Muss die Ehefrau jetzt wirklich doppelt Gebühren bezahlen? Nach
der Definition ist doch derjenige Rundfunkteilnehmer, der
Geräte zum Empfang bereithält. Dieser ist ja nun verstorben.
Das ist richtig.
In diesem Fall sollte der/die Überlebende der GEZ mitteilen, dass er/sie bereits GEZ unter der Teilnehmernummer xxxxxxxxx zahlt. Die Wohnung des Verstorbenen wurde aufgegeben, es ist also auch kein Zweitwohnsitz. Eine doppelte Zahlung ist somit unzulässig. Die GEZ möchte doch bitte die Rechtsgrundlage der Entscheidung mitteilen. Wenn dies nicht möglich ist solle Die Kündigung zum URSPRÜNGLICHEN Kündigungstermin durchgeführt werden.
Auf gar keinen Fall auch nur einen Cent überweisen! Das würde man niemals wieder sehen.
Mag ja sein, dass die GEZ so verfährt, aber wenn die das so macht sollen die gefälligst die Rechtsgrundlage mitteilen. Ein solches vorgehen wirklich nur bei zusammen lebenden Paaren Sinn.
PS: Die Kündigungsbestätigung abheften und sorgfältig aufbewahren.