hallo exp’ies,
wenn ein unternehmer im jahr 70.000 € + mwst. betriebliche einkünfte hat, und 40.000 + mwst. betriebliche ausgaben, hat er einen e/a-überschuss von 30.000, und einen umsatzsteuer-überschuss i.h.v. 4.800. die zahlt er ans finanzamt. aber kann er dies in seiner e/a-rechnung auch wieder als ausgabe verbuchen, die seinen gewinn schmälert?
also:
muß er für das betreffende jahr die vollen 30.000 € einkünfte versteuern, oder nur 25.200 ? (wir gehen der einfachheit halber mal davon aus, daß er quartalsweise die ust-voranmeldung macht, und alle einkünfte und ausgaben in den ersten 3 quartalen waren)
lg, pit
Hi,
kommt drauf an…
Wenn der Unternehmer bilanziert, ist die Umsatzsteuer neutral und ein durchlaufender Posten.
Wenn er eine Einnahme-Überschuss-Rechnung macht, wird Umsatzsteuer und Vorsteuer sowie Erstattungen und Zahlungen auch so als Zu- bzw. Abfluss gebucht. Über mehrere Jahre hinweg ist die Umsatzsteuer dabei aber auch neutral. Es gibt nur Gewinnverschiebungen.
Viele Grüße
C.
hi cirwalda (und alle anderen),
danke schon mal für die schnelle antwort. bleiben wir mal bei der vorstellung, der unternehmer würde nur eine e-ü-rechnung machen …
wie kommt das zustande, daß die steuer - auf mehrere jahre betrachtet - neutral wird? der U versteuert seinen geschmälerten gewinn, der im nächsten jahr wieder auf die gleiche weise geschmälert wird, und fürs nächste jahr wird die rechnung wieder genauso gemacht, oder?
lg, pit
Hallo Nachbar,
wie kommt das zustande, daß die steuer - auf mehrere jahre
betrachtet - neutral wird? der U versteuert seinen
geschmälerten gewinn, der im nächsten jahr wieder auf die
gleiche weise geschmälert wird, und fürs nächste jahr wird die
rechnung wieder genauso gemacht, oder?
Nicht so kompliziert. Eingenommene USt ist beim Überschussrechner ja auch Einnahme, und Vorsteuer auf bezogene Lieferungen und Leistungen Ausgabe. Die Differenz ist die abzuführende USt. Alles, was davon schon in der laufenden Periode vorangemeldet und abgeführt ist, ergänzt die eingenommene / ausgegebene USt um die Differenz. Von einer Periode zur nächsten hängt nur noch die abzuführende USt über, die im alten Jahr eingenommen, aber nicht an Lieferanten ausgegeben worden ist. Die ist dann im neuen Jahr als USt-Zahlung Betriebsausgabe, und das Nullsummenspiel ist perfekt.
Können wir, wenn Du magst, mal in der Goldenen Gans oder im Murphy’s Law oder im FlicFlac auf einem Bierdeckel rechnen, so rein exemplarisch.
Schöne Grüße
MM
hallo martin,
das „hallo nachbar“ hatte ich eben zuerst überlesen, aber bei „flicflac“ wurde ich stutzig: na klar - mailaddy bei vype, und ich glaube du hattest mir schon mal eine frage beantwortet. aber das nur nebenbei …
so, jetzt bin ich aber doch etwas verwirrt. heißt das:
die e-ü-differenz des 1. quartals führt man im 2. quartal ab (klar)
die e-ü-differenz des 2. quartals führt man im 3. quartal ab (klar)
die e-ü-differenz des 3. quartals führt man im 4. quartal ab (klar)
die e-ü-differenz des 4. quartals ist betriebsausgabe im 1. quartal des folgejahres?
verstehe ich das so richtig?
ich dachte bisher, jede quartalszahlung ans FA - also auch 1. bis 3. - wird zusätzlich als betriebsausgabe vom nettogewinn abgezogen …
oh je!!! du bist hoffentlich kein steuerfahnder 
lg, pit
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo nochmal,
die e-ü-differenz des 4. quartals ist betriebsausgabe im 1.
quartal des folgejahres?
verstehe ich das so richtig?
Differenz der USt, also abgeführte USt-Vorauszahlung: Ja. Im Fall der Überschussrechnung folgt man (mit Ausnahme von Anschaffungen von Gegenständen des Anlagevermögens, die abgeschrieben werden) ganz stur den Geldbewegungen. Was in einer Periode noch nicht bezahlt ist, ist auch keine Ausgabe in dieser Periode.
ich dachte bisher, jede quartalszahlung ans FA - also auch 1.
bis 3. - wird zusätzlich als betriebsausgabe vom nettogewinn
abgezogen …
Das ist auch richtig. Aber im gleichen Jahr, wenn sie auch bezahlt ist.
Meine Darstellung soll nicht unterscheiden zwischen USt-Zahlungen, die in der Überschussrechnung abgezogen werden können oder nicht, sondern beschreiben, wie es dazu kommt, dass auch beim Überschussrechner die USt auf die lange Sicht genauso neutral ist wie beim Bilanzierenden (vgl. Cirwaldas Darstellung): Alles, was als Einnahme verbucht wird, ist entweder sofort Ausgabe bei Lieferantenrechnungen oder etwas später Ausgabe als ans FA abgeführte USt. Das gleicht sich nur nicht immer im gleichen Jahr aus.
– Bei der SteuFa bin ich nicht; wenn man dort so ohne weiteres als Quereinsteiger anfangen könnte, würde ichs allerdings wohl mit einigem Erfolg tun: Von Taxi über Gaststätte und Hochbau bis Bordell hab ich schon alles mögliche im Bilanz-Stylingcenter neu lackiert und mit diesem oder jenem Spoiler versehen…
Schöne Grüße
MM
hallo martin,
erst mal vielen dank, daß du dich hier so bemühst, und auch die geduld mit mir …
aber - wie du wohl schon vermutest - schnall ich’s immer noch net. bisher ging ich bei einem umsatz von 15.000 + MwSt und betriebsausgaben von 10.000 MwSt je quartal davon aus:
-
die MwSt-differenz der EÜ des 4. vorjahresquartals (800€) führt man im 1. quartal ab (klar - USt-voranmeldung)
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die MwSt-differenz der EÜ des 1. quartals (800€) führt man im 2. quartal ab (klar - USt-voranmeldung)
-
die MwSt-differenz der EÜ des 2. quartals (800€) führt man im 3. quartal ab (klar - USt-voranmeldung)
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die MwSt-differenz der EÜ des 3. quartals (800€) führt man im 4. quartal ab (klar - USt-voranmeldung)
-
die MwSt-differenz der EÜ des 4. quartals (800€) führt man im 1. quartal des folgejahres ab (klar - USt-voranmeldung)
soweit richtig?
- die in den quartalen 4-1-2-3 abgeführte zahllast (3.200€) geht als betriebsausgabe in die EÜ und somit in die anlage GSE, in der ein gewinn von 16.800€ (nicht 20.000€) versteuert wird.
soweit richtig?
also wertschöpft der U im namen des FA 3.200€, von denen er aber in folgejahr profitiert, weil er mit ihnen sein zu versteuerndes einkommen reduziert.
soweit richtig?
oder totaler quatsch? bitte nicht böse sein 
lg, pit
ps: wenn ich’s jetzt immer noch nicht schnall, dann komme ich gerne auf dein angebot zurück … wenn du dann nicht die geduld mit mir verloren hast 
Hallo Pit,
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die MwSt-differenz der EÜ des 4. vorjahresquartals (800€)
führt man im 1. quartal ab (klar - USt-voranmeldung)
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die MwSt-differenz der EÜ des 1. quartals (800€) führt man
im 2. quartal ab (klar - USt-voranmeldung)
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die MwSt-differenz der EÜ des 2. quartals (800€) führt man
im 3. quartal ab (klar - USt-voranmeldung)
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die MwSt-differenz der EÜ des 3. quartals (800€) führt man
im 4. quartal ab (klar - USt-voranmeldung)
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die MwSt-differenz der EÜ des 4. quartals (800€) führt man
im 1. quartal des folgejahres ab (klar - USt-voranmeldung)
soweit richtig?
Ja.
- die in den quartalen 4-1-2-3 abgeführte zahllast (3.200€)
geht als betriebsausgabe in die EÜ und somit in die anlage
GSE, in der ein gewinn von 16.800€ (nicht 20.000€) versteuert
wird.
soweit richtig?
Ja, mit der Anmerkung: Betriebsausgabe im Beispieljahr ist die für die Quartale 4-1-2-3 in den Quartalen 1-2-3-4 abgeführte USt.
also wertschöpft der U im namen des FA 3.200€, von denen er
aber in folgejahr profitiert, weil er mit ihnen sein zu
versteuerndes einkommen reduziert.
soweit richtig?
Jein.
Der Unternehmer ist in Höhe der von ihm abgeführten USt Inkassostelle für den Fiskus, das ist richtig. Die USt wird dabei durchgereicht bis zum letzten Verbraucher in der Kette von Lieferungen und Leistungen, der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, also Kleinunternehmer oder Nicht-Unternehmer.
Wertschöpfung ist das keine, weil auch der Überschussrechner alles, was er an USt von anderen bekommen hat, entweder an seine Lieferanten als Vorsteuer oder an den Fiskus als abzuführende USt weiterleitet.
Der Unterschied zum bilanzierenden Unternehmer, für den die USt von vornherein neutral ist, besteht hier darin, dass der Überschussrechner eingenommene USt als Einnahme und Vorsteuer und abgeführte USt als Ausgabe verbucht. Wenn der Beispiel-Überschussrechner im Vor- und im Folgejahr vorübergehend überhaupt keine Umsätze hat und auch keine anderen Betriebsausgaben, ist im Beispieljahr aus dieser Verbuchung der USt ein Überschuss von 800€ entstanden, der im Folgejahr durch einen Verlust von 800€ wieder ausgeglichen wird. Der Überschussrechner trifft sich also dann, später, wieder mit dem Bilanzierenden, für den die USt von vornherein keinen Einfluss auf das Ergebnis hatte.
Dieses ist, wovon Cirwalda gesprochen hat - komplizieren hab ich die Geschichte nicht wollen.
Schöne Grüße
MM
hi,
also nochmals: wir rechnen also mit einer UStSchuld von 800,- EUR / qtw., keine ust-freien umsätze, keine betriebsausgaben ohne vorsteuer.
also beginn der unternehmung.
12.500 nettoumsatz + 2.000 umsatzsteuer
7.500 betriebsausgaben + 1.200 vorsteuern
ergibt sich folgender gewinn / quartal:
- 12.500 nettoumsatz
- 2.000 umsatzsteuer vereinnahmt
- 7.500 betriebsausgaben
- 1.200 vorsteuer verausgabt
= 5.800 gewinn erstes quartal.
im 2. quartal wird dann genau das selbe ergebnis erzielt, unterschied: die umsatzsteuerzahllast von 800,- aus dem vorquartal wird überwiesen, also:
- 12.500 nettoumsatz
- 2.000 umsatzsteuer vereinnahmt
- 7.500 betriebsausgaben
- 1.200 vorsteuer verausgabt
- 800 bezahlte umsatzsteuervorauszahlung
= 5.000 gewinn zweites (und drittes und viertes) quartal.
also in einem jahr = 20.800 EUR gewinn, da ja die ustva- iv.qt. erst im folgejahr bezahlt wird. im folgenden jahr, erzielt man dann nur noch die exakten 20.000 EUR gewinn, da hier dann 4 umsatzsteuerzahlungen vorliegen.
deswegen phasenverschoben. der ausgleich erfolgt dann erst im jahr der betriebsaufgabe, da hier dann die letzte zahlung bilanziert wird und sich im letzten jahr bei gleichbleibenden zahlen ein gewinn von 19.200 EUR ergeben würde.
ich denke nun hast du es verstanden, wenn nicht kann ich dir nur einen steuerberater empfehlen da es sich hier doch um grundlagen handelt…
mfg vom
showbee
widerspruch martin showbee ?
hi ihr beiden (und auch alle anderen),
ich möchte euch mal wieder für eure bisherige mühe und geduld danken, aber verstehen tu ich’s immer noch net. die sache scheint für mich jetzt aber eine ganz interessante wendung bekommen zu haben, denn nach meinem bescheidenen verständnis widersprecht ihr euch.
ich transferiere erstmal showbees zahlen zurück auf mein beispiel und wir rechnen mit einer UStSchuld von 800,- EUR / qtw., keine ust-freien umsätze, keine betriebsausgaben ohne vorsteuer, kein jahr des beginns oder endes der unternehmung:
- 15.000 nettoumsatz
- 2.400 umsatzsteuer vereinnahmt
- 10.000 betriebsausgaben
- 1.600 vorsteuer verausgabt
- 800 UStSchuld ans FA abführen
= 5.000 gewinn pro quartal
im (normalen) jahr erzielt man die exakten 20.000 EUR gewinn, da hier dann 4 umsatzsteuerzahlungen vorliegen.
martin hatte mir aber bei dieser rechnung zugestimmt:
die in den quartalen 1-2-3-4 abgeführte zahllast der quartale 4-1-2-3 (3.200€) geht als betriebsausgabe in die EÜ und somit in die anlage GSE, in der ein gewinn von 16.800€ (nicht 20.000€) versteuert wird.
soweit richtig? Ja
also - hat man nun 20.000 euro gewinn oder 16.800? hier geht es doch nicht um die phasenverschobene differenz!?
lg, pit
hi pit,
ich denke der martin meinte es auch wie ich. du hast tatsaechlich in den zwischenjahren gewinn, als ob die ust neutral ist. im 1. und letzten jahr etwas verschoben.
ums genau zu sagen: ich beharre darauf, meine rechnung ist richtig!
mfg vom
showbee
Hallo beide,
klar ist sie richtig. Ich habe bloß einmal wieder so sehr von hinten durch die Brust ins Auge formuliert, dass man den Text eher nach ein paar Vierteln Lemberger lesen sollte.
Schöne Grüße
MM
hallo exp’ies,
wenn ein unternehmer im jahr 70.000 € + mwst. betriebliche
einkünfte hat, und 40.000 + mwst. betriebliche ausgaben, hat
er einen e/a-überschuss von 30.000, und einen
umsatzsteuer-überschuss i.h.v. 4.800. die zahlt er ans
finanzamt. aber kann er dies in seiner e/a-rechnung auch
wieder als ausgabe verbuchen, die seinen gewinn schmälert?
Hi !
in der EÜR werden die Einnahmen mit
70.000 + 11.200 = 81.200
und die Ausgaben mit
40.000 + 6.400 = 46.400
angebeben. Es ergäbe sich daraus ein Gewinn In Höhe von
81.200 - 46.400 = 34.800.
Nun sind aber an das Finazamt auch noch
4.800 (30.000 x 16%) abzuführen. Unter der Annahme diese Beträge wurden bereits im laufenden Jahr gezahlt sieht die EÜR wie folgt aus:
81.200 (Einnahmen)
- 46.400 (Ausgaben)
- 4.800 (gezahlte USt)
= 30.000 (Gewinn)
womit bewiesen wäre, dass auch bei der EÜR die USt „neutral“ ist.
BARUL76