Ist Heizungabsperrung eine Kündigung d.Versorgers?

Hallo,
ein Vertrag ist eine zweiseitige Willenserklärung und
gegenseitige Annahme. Da dem so nicht ist gibt es auch keinen Vertrag. Somit ist R auch nicht berechtigt dich zur Abnahme eine Leistung zu zwingen, welche du nicht möchtest, sofern er nicht durch einen anderen Vertrag (z. B. Eigentümergesellschaft, Hausverwaltung zur Energielieferung autorisiert ist).
Leider kann ich da auch nicht weiter helfen.
lg
hedi

Hallo,
nein ich möchte keine Leistung von R beziehen. Ich möchte aus
dem Vertrag heraus. R.möchte mir ein Vertrag aufzwingen, den
ich nicht möchte.

also unklar ist für mich wenn sie trotz nichtabschlusses eines vertrages mit r dem grundgebühren schulden, bzw wenn er sie fordert dann zu unrecht . ausser r hat einen standartmässigen vertrag mit dem verwalter ihres hause bzw beliefert immer die heizungsenergie in ihrem zuhause.gekündigt wird wohl auch nicht automatisch sein da bedarf es durch den vertragsnehmer einer schriftlichen kündigung bzw durch Sie wenn sie einen anderen anbieter bevorzugen. ich würde mich an eine rechtsberatung oder an den konsumentenschutz wenden, hier in Ö wäre das obligat. lg

bin die falsche fuer das thema sorry