Wer kennt sich aus?
mir wollte die R einen Versorgungsvertrag aufzwingen.Ich habe keinen Vertrag mit R abgeschlossen und deshalb bin ich auch der Fdr.der R nicht nachgekommen. Nun kam die Absperrung, denoch besteht R auf die Grundbebühren. Ich möchte aber keinen neuen Anschluss von R haben. Ist der Vertrag seitens der R damit gekündigt?
Hallo,
wenn du wissentlich keinen Vertrag abgeschlossen hast, dann sollen Sie dir die rechtliche Grundlage, also deinen Vertragsabschluss beweisen. Es kann niemand eine Grundgebühr verlangen, wenn es keine Vertragsgrundlage gibt. Wichtig ist aber immer, dass man mit einander kommuniziert. Reden hilft sehr viel, auch wenn man mal persönlich vorspricht oder telefonisch. Ich halte von Callcentern nicht viel, die können auch im Computer nur das sehen was sie sollen.
Gruß
Dennis
Hallo dozent60,
das Wichtigste zuerst: Haben Sie in diesem Zusammenhang
irgend etwas unterschrieben oder ist R Bestandteil Ihres
Mietvertrages? Wenn BEIDES nicht der Fall ist, sieht es
schon mal ganz gut aus. Es sei denn, dass Ihr Vermieter
einen Vertrag mit R hat. Dann wirds komplizierter. Ggf. ist es am Sinnvollsten zu gucken, auf was sich die GRUNDGEBÜHREN eigentlich beziehen/wie sie begründet werden. Wenn hierüber nichts zu finden ist, dann würde
ich erst einmal R. anschreiben mit der Bitte die Forderung der Grundgebühren zu begründen. Falls keine Begründung Ihnen SCHRIFTLICH zugeht, würde ich auch nichts bezahlen. Und: Ihre SCHRIFTLICHE Bitte, die Forderung der Grundgebühren zu begründen, per Einschreiben MIT RÜCKSCHEIN an R senden, denn nur so
haben Sie juristisch gesehen einen BEWEIS, dass Sie R aufgefordert haben, die Forderung der Grundgebühren Ihnen gegenüber zu begründen.
Alles Gute und viel Erfolg
wünscht Ihnen
schmerzlos
Es handelt sich hier um Eigentumswohnung
Wichtig ist hier: Ob durch die Sperrung der Vertrag erlischt?
Wichtig ist hier: Ob durch die Sperrung der Vertrag erlischt?
Was für ein Vertrag? Hast du Einen unterschrieben oder nicht? Wenn es keinen Vertrag gibt, dann braucht auch keiner erlöschen. Eine Kündigung erfolgt einerseits immer schriftlich. Wenn du nichts zahlst, würde ich dir auch erst mal den Hahn absperren. Bitte kläre doch das erst mal mit dem Anbieter und frage nach, wer den Auftrag gegeben hat. Haustürgeschäfte sind nichtig und können jederzeit wiederrufen werden.
Nein, die Absperrung ist keine Kündigung der R.
hallo dozent60,
ich bin leider kein wirklicher Experte in solchen Sachen 
Wenn lese ich das richtig? Hast du einen Versorgungsvertrag mit einer anderen Firma und die neue Firma R will dich nötigen sie zu nehmen oder hast du noch keine und die Momentane will dich nötigen ???
Wenn du einen gültigen Vertrag hast kann keine neue andere Firma diesen einfach lösen.
Bist du aber umgezogen und der Vermieter hat „seine“ Versorgungsfirmen für Strom/Gas e.c. könnte es sein dass die erstmal greifen aber da müsstest du auch einen Vertrag mit denen abschließen. Also einfach abstellen geht so denk ich mal nicht !
Wenn du schon eine bestimmte Versorgungsfirma im Auge hast setze dich umgehend mit denen in Verbindung damit du wieder alles hast was du brauchst !
Die Firma die bis zum Abschluss mit einer anderen/neuen Firma tätig ist musst du natürlich für ihre Leistung bezahlen.
Ich würd vlt. die Verbraucherschutzzentrale fragen wenn du dir total im Unsichen bist, manchmal reicht auch androhen es prüfen zu lassen…
Viel Glück !
sweetsour
Nachsatz:
keine Leistung kein Geld ist doch klar !
Für die Zeit wo du die Leistungen der Firma zwangsweise genutzt hast weil keine andere da war oder du es nicht wusstest wirst du sicher bezahlen müssen aber die Grundgebühr würd ich nur anteilig bezahlen bis zur Sperrung und es drauf ankommen lassen.
Sie hätten dich auch fragen müssen ob du sie nimmst/willst.
Sei froh dass grad Sommer ist 
biba
RWE besteht aber auf den Vertrag, der keiner ist. Sie hat mir eine Fdr von 600 Euro berechnet. Die ich nicht gezahlt habe. Dann kam die Absperrung. Nun denke ich dass RWE weitere Kosten verlangt und die Grundgebühren bis unendliche erhebt.Ich bin froh, dass die Absperrung erfolgte. Aber bin ich damit aus den Nichtvertrag raus?.
Es ist eine EW, auf Pump gekauft. Da war ein Vertrag mit den Voreigentümer. Bin es nicht eingegangen.R.aber bestand auf Vertragsabschluß. So kam zu Sperrung.Es gibt bisher keine neue Firma. Habe Wasser durch Durchlauferhitzer und Elektroheizung. Es reicht für die milden Winter. Sonst bin ich von morgen bis Abend in der Arbeit. Schließlich muss die Wohg abbezahlt werden. Dann kam der Ärger mit R.Ich will aus den Vertrag raus. R.will aber einen Vertrag und beharrt auf Abschluß. Hat mir erst gesagt, ich hätte den Vertrag von Voreigentümer übernommen. Dann war die Rede es steht in der TE. Alles war nicht haltbar. Deshalb auch keine gerichtliche Fdg. Nun behauptet R.ich habe den Vertrag übernommen,da mir von Oben geheizt wird. Über mir wohnt niemand. Da ist Dach.Sonne, OK?.Aber kein R.
Hallo,
das ist ja mal lustig !
Heutzutage kann jeder frei wählen von wem er Gas, Telefon, Strom bezieht !! Wasser und Abwasser ist vorgegeben lt. Satzungen der Stadt/Gemeinde.
Wie gesagt such dir einen Anbieter und dann bezahlst du an den und nur an den.
Und Wärme durch andere Wohnungen bekommen ? Ha das ist ja wohl nicht deine Schuld wenn die Isolierung so mies ist aber von der Sonne kann man eher nichts verlangen
)Da müsste jeder bezahlen der große Fenster hat weil das heizt auch auf !
Ich kenne welche die wohnen mittig in einem Block und heizen gar nicht weil sie von den Rohren die durch ihre Wohnung führen genügend Wärme bekommen !!
Lass dich nicht in eine Ecke drängen in die du nicht gehörst !!
Kühler Kopf und frischer Mut 
biba sweetsour
hallo,
handelt es ich um miet- oder eigentumswohnung? weshalb hat R die möglichkeit die heizung abzustellen?
ein vertrag ist eine gegenseitige willenserklärung und annahme. was ist mit dem bisherigen energielieferanten, mit dem vermutlich ein vertrag bestand.
bräucht ich mehr infos.
lg
hedi
Es ist EW. alten Vert.kann mir die R nicht vorlegen. Trotz wiederholte Aufforderung. Zum Schluß wie gesagt sollte ein Vert.entstanden sein durch die Abstrahlung eine Wohg.über mir. Da ist aber keine Wohg. nur ein Dach. Es geht mir, dass ich aus den Nichtvertrag herauskomme.
Nein,
das ist wie beim Handyvertrag: Empfang von Gesprächen ist möglich, aber keine Anrufe.
Kündige am besten selber per Einschreiben, Fax oder persönlicher Vorlage.
Damit kenne ich mich nicht aus.Wende Dich an das Forum 123recht.net Hier kannst Du für wenig Geld einen Rechtsanwalt fragen,auch andere User wissen sehr gut bescheid.
MfG
Hallo,
aus einem „Nichtvertrag“ kann und muß man nicht rauskommen. Frage ist, ob du evtl. unwissentlich einen Vertrag mit R abgeschlossen hast. Bist du evtl. mit dem Kaufvertrag für die Wohnung auch zusätzl. Verpflichtungen eingegangen? Lies mal den Kaufvertrag genau. Regelt evtl. die Hausverwaltung die Energieversorgung für das ganze Haus?
Wenn nein sofortige Verfügung für Energiezufuhr beantragen und Strafanzeige gegen R stellen.
Viel Glück
Hedi
Weder in TE noch im Kaufvertrag steht etwas über R.Auch ist nicht geschrieben, dass der ET in ein Vertrag eingehen muß.Was ist aber eine Verfügung für Energiezufuhr. Ich will keinen Vertrag mit R. UndStrafanzeige?.Worin soll die Straftat bestehen?Dass R mir die Zuführ abgesperrt hat?.Ich bin froh darüber
Sorry,
da reden wir wohl aneinander vorbei. ich geh davon aus das du die heizanlage in betrieb nehemn willst und dies nur möglich ist wenn du dafür an R eine zahlung leistest. einstweilige verfügung bedeutet, daß R die energiezufuhr freigeben muß bis ein gericht über den sachverhalt entschieden hat. strafanzeige weil er unrechtmäßigerweise die energiezufuhr verhindert. dies greift aber nur wenn du durch den vertragsabschluß nicht evtl. bereits bestehende auflagen mit übernommen hast.
frag mal einen fachmann für haus- u. grundstücksrecht.
weiter kann ich da auch nicht helfen.
lg
hedi
Hallo,
nein ich möchte keine Leistung von R beziehen. Ich möchte aus dem Vertrag heraus. R.möchte mir ein Vertrag aufzwingen, den ich nicht möchte.