Guten Tag, nehmen wir mal an jemand hat eine total wirre
Nebenkostenabrechnung bekommen. Nehmen wir mal an, dass ein Paar sich trennt und der Mann auszieht. Er hat mit dem Vermieter bis sagen wir mal September 2008 „KOMPLETT“ abgerechnet. Wegen eines Wasserschadens hat sie im Oktober Komplett Mietfrei bekommen und dazu den halben November. Anstatt 50€ zahlt sie 100€ für die Nebenkosten um einer Nachzahlung entgegenzuwirken. Nun zur Abrechnung, veranschlagt hat der Beispielvermieter die Nebenkostenvorauszahlung für Nov.+Dez. von insg. 150 €. 1. allg. Nebenkosten - Nehmen wir mal an, diese sind aufgeschlüsselt und für das ganze Jahr 2008!Obwohl diese Person erst seit Oktober Mieterin der Wohnung ist. Den Gesamtbetrag der allg. Nebenkosten hat der Beispielvermieter durch 1000 geteilt und mal 144 gerechnet. Wäre so ein Verteilungsschlüssel einem Vermieter möglich, wenn wir annehmen das die Wohnung 56m² hat und es in dem Haus 5 Parteien geben würde? Das Gesamtergebnis würde er dann durch 12 und mal 2 teilen. Wäre das korrekt? Wäre es korrekt wenn ein Posten für Gartenpflege (Zusätzlich nehmen wir mal an das die Gartenpflege von den Mietern getätigt wird) für !August und September!, Verwaltungskosten und Bankgebühren enthalten. 2. Wasser - Nach des Beispielvermieters Rechnung hat die Mieterin 47m³ Schmutzwasser verbraucht und 65m³ Frischwasser genutzt? Es ist doch so das genau das selbe an Schmutzwasser berechnet wird, was auch an Frischwasser reinkommt. Oder ist dieses Beispiel so nicht korrekt? Er berechnet der Mieterin Grundgebühren für das Wasser, und teilt diese durch 5, weshalb? Darf er, ohne das die Mieterin dabei ist, die Zählerstände ablesen? Nehmen wir mal an die Mieterin fragt bei dem Beispielvermieter an und erkundigt sich über den Sachverhalt, denn 47m³ für Nov. und Dez. würden ihr recht viel vorkommen. Da würde es sich jetzt herausstellen, dass der Beispielvermieter das Wasser von Oktober 2008 bis Juni 2009 abrechnet. Also sind in der 2008er Abrechnung noch verbräuche bis Juni 2009 enthalten. Er rechnet aber nur die Nebenkostenzahlung von Nov. und Dez. gegen, die Nebenkosten die die Mieterin in 2009 zahlt, kann er nicht einrechnen das würde sich aber nächstes Jahr ausgleichen (angeblich). Die einzige Zeitangabe, die auf der Beispielnebenkostenabr. angegeben ist, ist „Nebenkostenabrechnung 2008“. Sonst ist nichts genaueres angegeben. Also ihre Vorauszahlung im Jahr 2008 wird mit den Nebenkosten vom letzten Jahr und dem Wasserverbrauch von diesem Jahr abgerechnet. Jedoch ohne unserer Vorauszahlungen des Jahres 2009. Müsste die Mieterin die Nebenkostenabrechnung so annehmen wenn solche fälle eintreten würden? Wo könnte sich die Mieterin informieren oder Hilfe holen? Ich danke im voraus für Ihre Kompetente antwort. 
Kleiner Tipp am Rande
Hallo,
zu deiner Problemstellung kann ich so nicht viel sagen, aber das verwenden von Absätzen würde sich positiv auf die Lesbarkeit auswirken.
Viele Experten werden hier die selbe mühe haben wie ich und eventuell deswegen sich gar nicht erst die Mühe machen diesen riesigen Text zu lesen und zu antworten.
Vielleicht beim nächsten mal berücksichtigen?
Gruss HighQ
Habs versucht bin aber kläglich gescheitert, wäre für Erklärungen dankbar. 
Habs versucht bin aber kläglich gescheitert, wäre für
Erklärungen dankbar.
Mal ehrlich, so schwer ist das doch nicht. „Absätze“ nennt man die leeren Zeilen zwischen den vollen Zeilen.
Die bekommt man ganz einfach mit der Return Taste auf der Tastatur hin. Das ist die etwas größere Taste gleich rechts neben der Sternchen/Plus Taste.
2 mal da drauf hauen, mit dem Zeigefinger zum Beipiel. Ich machs nochmal vor:
siehst du, genau so -
und nochmal
… ist eigentlich ganz einfach. - ich machs gleich nochmal …
Siehst du. Es ist nicht schwer und hilft ungemein beim lesen.
LG Jasmin
Danke für deinen sehr freundlichen Hinweis.
Ich hatte hier leerzeilen, aber als ich abgespeichert habe war der ganze Text in einem Block und da stand was mit html. Mt html kenne ich mich nun nicht aus.
Aber nochmal danke für deine Niveauvolle antwort. 
Hallo,
das ist zwar kaum zu lesen (und das liegt nicht nur an den Absätzen), aber ich versuche es mal
Guten Tag, nehmen wir mal an jemand hat eine total wirre
Nebenkostenabrechnung bekommen. Nehmen wir mal an, dass ein
Paar sich trennt und der Mann auszieht. Er hat mit dem
Vermieter bis sagen wir mal September 2008 „KOMPLETT“
abgerechnet.
Das heisst, die Frau verbleibt in der Wohnung, richtig?
Wegen eines Wasserschadens hat sie im Oktober
Komplett Mietfrei bekommen und dazu den halben November.
Was ja nicht heisst, das die NK nicht weiter laufen.
Anstatt 50€ zahlt sie 100€ für die Nebenkosten um einer
Nachzahlung entgegenzuwirken. Nun zur Abrechnung, veranschlagt
hat der Beispielvermieter die Nebenkostenvorauszahlung für
Nov.+Dez. von insg. 150 €. 1. allg. Nebenkosten - Nehmen wir
mal an, diese sind aufgeschlüsselt und für das ganze Jahr
2008!Obwohl diese Person erst seit Oktober Mieterin der
Wohnung ist. Den Gesamtbetrag der allg. Nebenkosten hat der
Beispielvermieter durch 1000 geteilt und mal 144 gerechnet.
Der Verteilerschlüssel ergibt sich normalerweise aus dem Mietvertrag. und Das könnte auch wie oben angegeben sein. Wenn der Mietvertrag es nicht hergibt: Alte Abrechnungen einsehen. Die Frau wohnt doch weiterhin in der früher gemeinsam bewohnten Wohnung, oder? Dann sollte sie auch alle zur Wohnung gehörenden Unterlagen haben.
Ausserdem: Oben sagst du: …bis September 2008 komplett abgerechnet… und hier weiter unten: …für das ganze Jahr 2008!.. usw. Normalerweise kann und wird ein VM die Betriebs- oder Nebenkosten nach Ablauf des sog. Abrechnungszeitraumes vornehmen. Z.B. vom 01.07. eines Jahres bis 30.06. des Folgejahres. Daher nehme ich an, dass in dem Beispielfall mit dem ehemaligen Mann/Mieter keine Abrechnung der NK vorgenommen wurde, sondern dieser nur eine Mietzahlung inkl. NK geleistet hat.
Daher wird der VM jetzt in seine Abrechnung selbstverständlich und korrekterweise die Gesamtkosten des Jahres 2008 einbeziehen.
Wäre so ein Verteilungsschlüssel einem Vermieter möglich, wenn
wir annehmen das die Wohnung 56m² hat und es in dem Haus 5
Parteien geben würde? Das Gesamtergebnis würde er dann durch
12 und mal 2 teilen. Wäre das korrekt?
Und hier sieht die Mieterin, dass völlig korrekt abgerechnet wird (Verteilerschlüssel kann man wie gesagt nur sagen, wenn man den Mietvertrag kennt), da der VM die Kosten durch 12 (Monate) teilt und mal 2 (November und Dezember) nimmt. Denn Oktober war ja mietfrei und dann anscheinend auch NK-frei.
Wäre es korrekt wenn
ein Posten für Gartenpflege (Zusätzlich nehmen wir mal an das
die Gartenpflege von den Mietern getätigt wird) für !August
und September!, Verwaltungskosten und Bankgebühren enthalten.
Das weiss ich nicht. Wenn die Gartenpflege nicht vom VM vorgenommen wird, dann sollte sie nicht auftauchen, es sei denn es ist im Mietvertrag so vereinbart. Dann würden die Mieter, die den Garten pflegen, wahrscheinlich einen Obolus bekommen, oder eine niedrigere Miete zahlen. Selbstverständlich würden solche Kosten auf der Abrechnung auftauchen.
Was ist mit Verwaltungskosten und Bankgebühren gemeint? Es gibt eine sog. Betriebskostenverordnung da steht drin, was man (theoretisch) alles abrechnen darf, je nach dem was im Mietvertrag steht.
- Wasser - Nach des Beispielvermieters Rechnung hat die
Mieterin 47m³ Schmutzwasser verbraucht und 65m³ Frischwasser
genutzt? Es ist doch so das genau das selbe an Schmutzwasser
berechnet wird, was auch an Frischwasser reinkommt. Oder ist
dieses Beispiel so nicht korrekt? Er berechnet der Mieterin
Grundgebühren für das Wasser, und teilt diese durch 5,
weshalb?
Schmutzwasser/Frischwasser - keine Ahnung. Teilung durch 5: 5 Mietparteien?
Darf er, ohne das die Mieterin dabei ist, die
Zählerstände ablesen?
Warum nicht?
Nehmen wir mal an die Mieterin fragt bei
dem Beispielvermieter an und erkundigt sich über den
Sachverhalt, denn 47m³ für Nov. und Dez. würden ihr recht viel
vorkommen. Da würde es sich jetzt herausstellen, dass der
Beispielvermieter das Wasser von Oktober 2008 bis Juni 2009
abrechnet. Also sind in der 2008er Abrechnung noch verbräuche
bis Juni 2009 enthalten. Er rechnet aber nur die
Nebenkostenzahlung von Nov. und Dez. gegen, die Nebenkosten
die die Mieterin in 2009 zahlt, kann er nicht einrechnen das
würde sich aber nächstes Jahr ausgleichen (angeblich).
Das ist Quatsch. Hier bitte nach dem Abrechnungszeitraum fragen. Wenn der Abrechnungszeitraum 2008 vom 01.01. bis 31.12. geht, dann kann er auch nur diesen Zeitraum abrechnen und zwar bis zum 31.12.2009. Für 2009 könnte er dann noch nichts abrechnen. Das ergibt keinen Sinn.
Ist der Abrechnungszeitraum wie oben angenommen von Mitte des Jahres 2008 bis Mitte 2009 dann muss er natürlich auch alle geleisteten NK-Vorauszahlungen einbeziehen. Warum soll das bitte nicht gehen? Und soll die Mieterin jetzt etwa Nachzahlungen leisten, denn wenn die gezahlten Vorauszahlungen nicht gegengerechnet werden, müsste ja zwangsläufig ein Negativsaldo das Ergebnis sein. Und dann würde sich das nächstes Jahr ausgleichen? Da hätte sich ein VM wohl auf Kosten der Mieterin ein sattes Guthaben eingeholt. Sehe ich als nicht haltbar an. Vernünftig abrechnen ist hier die Devise.
Die
einzige Zeitangabe, die auf der Beispielnebenkostenabr.
angegeben ist, ist „Nebenkostenabrechnung 2008“. Sonst ist
nichts genaueres angegeben. Also ihre Vorauszahlung im Jahr
2008 wird mit den Nebenkosten vom letzten Jahr und dem
Wasserverbrauch von diesem Jahr abgerechnet. Jedoch ohne
unserer Vorauszahlungen des Jahres 2009. Müsste die Mieterin
die Nebenkostenabrechnung so annehmen wenn solche fälle
eintreten würden? Wo könnte sich die Mieterin informieren oder
Hilfe holen? Ich danke im voraus für Ihre Kompetente antwort.)
Hilfe gäbe es ggf. beim Mieterverein. In jedem Fall würde ich gegen eine solche NK-Abrechnung Einspruch erheben wenn:
Der Abrechnungszeitraum 01.01. bis 31.12. ist. Dann ist nur 2008 abzurechnen. Wenn der Zeitraum 01.07. bis 30.06. ist dann sind die NK-Vorauszahlungen anzurechnen. Eines von beidem geht nur.
Gruß
Nita
Danke schonmal für deine Antwort. 
Das heisst, die Frau verbleibt in der Wohnung, richtig?
Richtig.
Wegen eines Wasserschadens hat sie im Oktober
Komplett Mietfrei bekommen und dazu den halben November.
Was ja nicht heisst, das die NK nicht weiter laufen.
Ja, war nur zu Info.
…bis September 2008 komplett abgerechnet… und hier weiter unten: …für das ganze Jahr 2008!.. usw.
Ja er hat den Ex abgerechnet vom 01.01.2008 bis zum 01.09.2008 inkl. Nebenkosten. Der Frau knüpft er in der Abrechnung, sagen wir mal, einen Bsp. Posten „Allg. Stromkosten vom 01.01.2008 – 31.12.2008“ ab. Die Wasseruhr haben die Ende September abgelesen. Und von da an läuft das über die Mieterin die dort bleibt.
Angegeben ist im Mietvertrag als Bsp.
Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch
- Wasser und Abwasser (Jeder Mieter hat einen eigenen Zähler)
Anteilig
- Straßenreinigung
- Schornsteinfeger
- Haftpflicht (Allerdings erscheint unter Versicherungen noch die Gebäudevers. in der Abrechnung)
- Hauswart
Grundgebühren für das Wasser wurden auch in der Beispieljahresabrechnung angerechnet.
Was ist mit Verwaltungskosten und Bankgebühren gemeint? Es gibt eine sog. Betriebskostenverordnung da steht drin, was man (theoretisch) alles abrechnen darf, je nach dem was im Mietvertrag steht.
Da ist ein Posten Verwalterkosten und einer mit Kontogebühren. Mehr wird da nicht erklärt.
Alleine Zählerstände ablesen?
Warum nicht?
Weil er sich einfach ne Zahl aus den Fingern saugen könnte. Die Ablesung ist ja schon einige Zeit her.
Und soll die Mieterin jetzt etwa Nachzahlungen leisten, denn wenn die gezahlten Vorauszahlungen nicht gegengerechnet werden, müsste ja zwangsläufig ein Negativsaldo das Ergebnis sein. Und dann würde sich das nächstes Jahr ausgleichen? Da hätte sich ein VM wohl auf Kosten der Mieterin ein sattes Guthaben eingeholt. Sehe ich als nicht haltbar an. Vernünftig abrechnen ist hier die Devise.
Genauso siehts aus!
Danke schonmal für deine Antwort.
Hallo und bitte sehr.
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c) werden die alten Passagen und deine Antworten unterschiedlich dargestellt und jeder, der liest, hat eine entsprechende Übersicht.
Dies für später.
…bis September 2008 komplett abgerechnet… und hier
weiter unten: …für das ganze Jahr 2008!.. usw.Ja er hat den Ex abgerechnet vom 01.01.2008 bis zum 01.09.2008
inkl. Nebenkosten. Der Frau knüpft er in der Abrechnung, sagen
wir mal, einen Bsp. Posten „Allg. Stromkosten vom 01.01.2008 –
31.12.2008“ ab. Die Wasseruhr haben die Ende September
abgelesen. Und von da an läuft das über die Mieterin die dort
bleibt.
Also: Der Abrechnungszeitraum scheint dann wohl der 01.01. bis 31.12. eines Jahres zu sein.
Dann kann er nicht mit dem Ex schon abgerechnet haben. Dazu lagen ihm keine Rechnungen der Versorger vor. Wie z.B. dem Stromanbieter, dem Wasserlieferanten etc.
Das bei Auszug des Ex die Wasseruhr abgelesen wird ist korrekt. Der Heiz- und Warmwasserverbrauch bedingt bei Mieterwechsel eine Zwischenablesung (!). D.h. aber, eine erneute Ablesung am Ende des Abrechnungszeitraums müsste stattgefunden haben, um den korrekten Stand (auch für andere Mieter) festzuhalten.
Jedenfalls müsste jetzt eine Abrechnung kommen die in etwa folgendes enthält:
Abrechnung 01.01. bis 31.12.
Aufteilung der Kosten (soweit sie personenbezogen sind) bis 09/08
Kosten für die Mieterin ab 10/08, minus Abschlag Wasserschaden, bis 12/08 (dies ist geschehen)
Angegeben ist im Mietvertrag als Bsp.
Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch
- Wasser und Abwasser (Jeder Mieter hat einen eigenen Zähler)
Anteilig
- Straßenreinigung
- Schornsteinfeger
- Haftpflicht (Allerdings erscheint unter Versicherungen noch
die Gebäudevers. in der Abrechnung)- Hauswart
Grundgebühren für das Wasser wurden auch in der
Beispieljahresabrechnung angerechnet.
Das ist in Ordnung, soweit es die Möglichkeit zur Abrechnung an sich betrifft.
Was ist mit Verwaltungskosten und Bankgebühren gemeint?
Es gibt eine sog. Betriebskostenverordnung da steht drin, was
man (theoretisch) alles abrechnen darf, je nach dem was im
Mietvertrag steht.Da ist ein Posten Verwalterkosten und einer mit Kontogebühren.
Mehr wird da nicht erklärt.
Guckst du:
Beispiele für nicht umlagefähige Kosten sind:
Instandsetzungs- und Reparaturkosten
Anliegerbeiträge (z.B. Straßenbaubeiträge)
Verwaltungskosten
Kontoführungsgebühren für das Mietkonto
Instandhaltungsrücklagen
Rechtsschutzversicherung des Vermieters
Mietverlustversicherung
Reparaturkostenversicherung des Vermieters
Kreditzinsen
Portokosten.
Alleine Zählerstände ablesen?
Warum nicht?Weil er sich einfach ne Zahl aus den Fingern saugen könnte.
Die Ablesung ist ja schon einige Zeit her.
Werden die Zählerstände nicht vom Versorger abgelesen?
Und soll die Mieterin jetzt etwa Nachzahlungen leisten,
denn wenn die gezahlten Vorauszahlungen nicht gegengerechnet
werden, müsste ja zwangsläufig ein Negativsaldo das Ergebnis
sein. Und dann würde sich das nächstes Jahr ausgleichen? Da
hätte sich ein VM wohl auf Kosten der Mieterin ein sattes
Guthaben eingeholt. Sehe ich als nicht haltbar an. Vernünftig
abrechnen ist hier die Devise.Genauso siehts aus!
Alles hängt davon ab, wie der Abrechnungszeitraum gestaltet ist.
Der Mieterin steht die Einsichtnahme in die Aufrechnungen der Versorger zu. Außerdem ist mit dem VM dringend zu klären, warum er in der Mitte eines Jahres abrechnet, wenn die Versorger dies nicht getan haben sollten.
Die Vorauszahlungen sind selbstverständlich gegen die Aufwendungen anzurechnen. Es ist nicht einzusehen, warum der Mieter zweimal vorauszahlen soll. Einmal mit der Mietzahlung und einmal, weil mitten im Jahr abgerechnet wird und ein Ausgleich erst stattfindet, wenn die eigentlichen Rechnungen der Versorger Auskunft über die tatsächlichen Verbräuche geben.
Das ist jetzt nur geraten: Der VM könnte evtl. Geldprobleme haben, so dass ihm die „normalen“ Vorauszahlungen zu den NK nicht reichen.
Die Mieterin sollte sich anwaltliche bzw. fachliche Beratung (z.B. Mieterverein) holen.
Gruß
Nita
Hallo
Noch ein Tip: Wenn du einen Beitrag öffnest und auf diesen
dann antworten willst, findest du am rechten Bildrand einige
„Optionen“. Darunter auch: Antworten und zitieren. Wenn du
darauf klickst hat das mehrere Vorteile:a) wird dein neuer Beitrag direkt unter den gestellt, auf den
du dich beziehst
b) hast du alle gemachten Aussagen auf dem Bildschirm und
kannst diese löschen oder stehen lassen, je nach dem wie es
passt und
c) werden die alten Passagen und deine Antworten
unterschiedlich dargestellt und jeder, der liest, hat eine
entsprechende Übersicht.Dies für später.
Nochmal danke. 
Also: Der Abrechnungszeitraum scheint dann wohl der 01.01. bis
31.12. eines Jahres zu sein.
Nein, die Mieterin hat rausgefunden das immer zum Juni von den Wasserwerken abgerechnet abgerechnet wird.
Dann kann er nicht mit dem Ex schon abgerechnet haben. Dazu
lagen ihm keine Rechnungen der Versorger vor. Wie z.B. dem
Stromanbieter, dem Wasserlieferanten etc.
Strom und Gas beziehen Mieter direkt vom Anbieter. Er wurde definitiv abgerechnet.
Guckst du:
Beispiele für nicht umlagefähige Kosten sind:
Instandsetzungs- und Reparaturkosten
Anliegerbeiträge (z.B. Straßenbaubeiträge)
Verwaltungskosten
Kontoführungsgebühren für das Mietkonto
Instandhaltungsrücklagen
Rechtsschutzversicherung des Vermieters
Mietverlustversicherung
Reparaturkostenversicherung des Vermieters
Kreditzinsen
Portokosten.
Also sind die Kontogebühren und die Verwalterkosten unzulässig.
Alleine Zählerstände ablesen?
Warum nicht?Weil er sich einfach ne Zahl aus den Fingern saugen könnte.
Die Ablesung ist ja schon einige Zeit her.Werden die Zählerstände nicht vom Versorger abgelesen?
Nein, er hat sie persönlich abgelesen. Die Wasseruhren befinden sich im Geräteraum im Keller und sind für jeden zugänglich.
Und soll die Mieterin jetzt etwa Nachzahlungen leisten,
denn wenn die gezahlten Vorauszahlungen nicht gegengerechnet
werden, müsste ja zwangsläufig ein Negativsaldo das Ergebnis
sein. Und dann würde sich das nächstes Jahr ausgleichen? Da
hätte sich ein VM wohl auf Kosten der Mieterin ein sattes
Guthaben eingeholt. Sehe ich als nicht haltbar an. Vernünftig
abrechnen ist hier die Devise.Genauso siehts aus!
Alles hängt davon ab, wie der Abrechnungszeitraum gestaltet
ist.
Siehe oben
Der Mieterin steht die Einsichtnahme in die Aufrechnungen der
Versorger zu. Außerdem ist mit dem VM dringend zu klären,
warum er in der Mitte eines Jahres abrechnet, wenn die
Versorger dies nicht getan haben sollten.Die Vorauszahlungen sind selbstverständlich gegen die
Aufwendungen anzurechnen. Es ist nicht einzusehen, warum der
Mieter zweimal vorauszahlen soll. Einmal mit der Mietzahlung
und einmal, weil mitten im Jahr abgerechnet wird und ein
Ausgleich erst stattfindet, wenn die eigentlichen Rechnungen
der Versorger Auskunft über die tatsächlichen Verbräuche
geben.
Die Mieterin widerspricht erstmal der Abrechnung Aufgrund: falscher Berechnung (47m³ Schmutz- und 64m³ Frischwasser), Unzulässiger Umlagen (Kontogebühren und Verwalterkosten), Nichtberechnung aller Nebenkosten und fehlender Angabe der Zeiträume.
Das ist jetzt nur geraten: Der VM könnte evtl. Geldprobleme
haben, so dass ihm die „normalen“ Vorauszahlungen zu den NK
nicht reichen.
Das wird die Mieterin wohl auch vermuten.
Die Mieterin sollte sich anwaltliche bzw. fachliche Beratung
(z.B. Mieterverein) holen.
Sie wird wohl erstmal abwarten was vom VM zurück kommt.
Gruß alkertrazz
Hallo,
wollte nur kurz auf einige Punkte eingehen.
Also: Der Abrechnungszeitraum scheint dann wohl der 01.01. bis
31.12. eines Jahres zu sein.Nein, die Mieterin hat rausgefunden das immer zum Juni von den
Wasserwerken abgerechnet abgerechnet wird.
Der Abrechnungszeitraum der Wasserwerke muß (und wird in der Regel auch) nicht deckungsgleich mit dem Abrechnungszeitraum der Betriebskostenabrechnung sein.
Die Mieterin widerspricht erstmal der Abrechnung Aufgrund:
falscher Berechnung (47m³ Schmutz- und 64m³ Frischwasser),
Spontan fallen mir 2 Gründe ein, warum der Schmutzwasserverbrauch vom Frischwasserverbrauch abweichen kann:
- Versorger und Entsorger sind nicht die selben, Entsorger kann somit einen anderen Abrechnungszeitraum haben oder nimmt die Vorjahreszahlen des Versorgers zur Kostenfestsetzung des aktuellen Jahres.
- Entsorger nimmt einen Pauschalabzug für vom bezogenen aber nicht abgeleitetem Wasser vor.
Beides sind gängige Praktiken.
Gruß
Joschi
Hallo,
wollte nur kurz auf einige Punkte eingehen.
Also: Der Abrechnungszeitraum scheint dann wohl der 01.01. bis
31.12. eines Jahres zu sein.Nein, die Mieterin hat rausgefunden das immer zum Juni von den
Wasserwerken abgerechnet abgerechnet wird.Der Abrechnungszeitraum der Wasserwerke muß (und wird in der
Regel auch) nicht deckungsgleich mit dem Abrechnungszeitraum
der Betriebskostenabrechnung sein.
Trotzdem muss der VM doch die gezahlten Nebenkosten des kompletten Zeitraums berücksichtigen und nicht nur Nov. und Dez., oder ist das so falsch?
Die Mieterin widerspricht erstmal der Abrechnung Aufgrund:
falscher Berechnung (47m³ Schmutz- und 64m³ Frischwasser),Spontan fallen mir 2 Gründe ein, warum der
Schmutzwasserverbrauch vom Frischwasserverbrauch abweichen
kann:
- Versorger und Entsorger sind nicht die selben, Entsorger
kann somit einen anderen Abrechnungszeitraum haben oder nimmt
die Vorjahreszahlen des Versorgers zur Kostenfestsetzung des
aktuellen Jahres.- Entsorger nimmt einen Pauschalabzug für vom bezogenen aber
nicht abgeleitetem Wasser vor.Beides sind gängige Praktiken.
Gruß
Joschi
Der Vermieter hat sich, laut seiner Aussage, defenititv verrechnet.
Danke
Gruß alkertrazz
Jetzt glaube ich das ganze verstanden zu haben.
Also ich nehme mal an, der Vermieter hat eine allgemeine (kalte) Betriebskostenabrechnung gestellt, da den Zeitraum 01.01-31.12 angenommen und nicht alle Kosten aufgeführt, weil er sagt ich erstelle dann nochmal eine Abrechnung die die nichtaufgeführten Betriebskosten umfasst.
Sehe ich das richtig?
Wäre das so, dann wäre das nicht korrekt.
Der Vermieter muß eine! allgemeine (kalte) Betriebskostenabrechnung erstellen, welche dann die Kosten aller im Mietvertrag vereinbarten Betriebskosten für den Zeitraum von 12 Monaten beinhaltet. Die einzelnen aufgeführten Betriebskosten müssen dann auch diesen Zeitraum wiederspiegeln.
Nur am Rande: da gibts dann nochmal gesonderte Regelungen wie zu verfahren ist wenn einzelne Betriebskosten wie zum Beispiel die Abrechnung der Wasserversorgung für den Vermieter einen anderen Zeitraum umfasst als die in der Betriebskostenabrechnung.
Es ist dann anzugeben welcher Zeitraum innerhalb des Abrechnungszeitraumes den Mieter betrifft, etwa so:
Abrechnungszeitraum der Abrechnung: 01.12.2008 - 31.12.2008
Ihr Abrechnungszeitraum : 01.10.2008 - 31.12.2008
Bei dieser Betriebskostenabrechnung müssen dann auch alle Vorauszahlungen die für den entsprechenden Zeitraum vom Mieter gezahlt worden sind aufgeführt und auch in Abzug zur Forderung gebracht werden.
Zur Ermittlung der Anteile des Mieters ist dann wie folgt vorzugehen:
- Verbrauchsunabhängige Kosten (soweit sie nicht vereinbarungsgemäß auf Personen bezogen sind) mit dem vereinbarten Schlüssel auf die Wohnung umgelegt werde und dann wie im vorliegenden Beispiel mit einem Anteil von 3/12, also 3 von 12 Monaten berechnet werden.
- Verbrauchsabhängige Kosten nach dem Zähler umgelegt werden: als Beispiel Wasserverbrauch Mieter 50m³ / 500m³ Wasserverbrauch gesamt, also 50/500 Anteile am Gesamtverbrauch.
- Personenbezogener Schlüssel: Berechnung der Belegung zum Beispiel: 5 Personen haben die Wohnung an 12 Monaten des Abrechnungszeitraumes belegt = 5 Personen mal 365 Tage = 1825 PxT (oder auch PT genannt) + 2 Personen an 3 Monaten = 2 mal 90 =180 PxT… daraus ergibt sich dann eine Summe der Gesamtbelegung von 2005 PxT.
Der Anteil würe sich dann für den Mieter auf 90/2005 - also 90 Tage bewohnt- ergeben.
Die Summe aller Anteile der Wohnung mit der Vorauszahlung gegengerechnet ergäbe dann die Forderung oder das Restguthaben.
Hoffe Dir weitergeholfen zu haben
Gruß
Joschi