Liebe/-r Experte/-in,
Ein Landesbeamter in BW erstattete Selbstanzeige beim Finanzamt über einen Steuerberater mit Fachgebiet Selbstanzeige wg.Steuerhinterziehung. Die Steuererklärung hierzu wurde vom Steuerberater beim FA zunächst (sehr hoch) geschätzt abgegeben. Nun wird die Finanzverwaltung noch mitteilen, dass ein Strafverfahrens wg. Steuerhinterziehung eröffnet werden wird und es ergeht ein Bescheid vom Finanzamt. Dieser ist dann zu bezahlen und danach wird Straffreiheit garantiert werden und das Verfahren wird eingestellt werden.
Danach wird die detaillierte Steuererklärung abgegeben und eine Rückerstattung wird erwartet.
Ist hier trotz Einstellung des Strafverfahrens wg. Steuerhinterziehung die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens zu erwarten? (Wie) Erfährt der AG, das Land BW, überhaupt von Eröffnung und Einstellung des Strafverfahrens?
Hallo, hier geht es um spezielles Landesrecht, daher bin ich mir nicht sicher wie es bei euch abläuft. Bei uns geht von jeder Strafanzeige eine Info an die Behörde und es wird automatisch ein Diszi eingeleitet. Da Abschluß Diszi und Strafverfahren oft ähnlich laufen würde das Diszi im Normalfall eingestellt werden. Aber das ist Einzelfall Betrachtung und hängt auch davon ab wie deine Behörde verfährt.
Sorry das ich dabei nicht genauer helfen konnte.
Hi,
hast mir geholfen und denke auch wie Du, dass das Dizi,
nach Einstellung des Strafverfahrens ebenfalls
eingestellt wird. Das hoffe ich !! Danke
Hallo, hier geht es um spezielles Landesrecht, daher
bin ich
mir nicht sicher wie es bei euch abläuft. Bei uns geht
von
jeder Strafanzeige eine Info an die Behörde und es
wird
automatisch ein Diszi eingeleitet. Da Abschluß Diszi
und
Strafverfahren oft ähnlich laufen würde das Diszi im
Normalfall eingestellt werden. Aber das ist Einzelfall
Betrachtung und hängt auch davon ab wie deine Behörde
verfährt.
Sorry das ich dabei nicht genauer helfen konnte.
Hallo,
dass ist im Zweifel eine recht komplizierte und auf den Einzelfall abgestellte Rechtsmaterie. Man müsste sehen, ob entsprechende Urteile von Gerichten vorliegen. Da sollten Sie doch lieber einen RA fragen. Sorry. MfG E.G.
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen!
Hierzu kann ich leider keine Angaben machen!
Ein Disziplinarverfahren ist bei Beamten, die eine Selbstanzeige abgeben oftmals die Folge derselben. Dies gilt auch in den Fällen einer wirksamen, d.h. strafbefreienden Selbstanzeige. Die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts (Bustra) kann hierzu den Dienstherrn des Beamten unaufgefordert informieren. Dies ergibt sich aus den einschlägigen Verwaltungsanweisungen.
Fundstelle der Verwaltungsanweisungen siehe http://www.steuerdelikt.de/haeufige-fragen/selbstanz…