Ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen?

Guten Tag,
Jemand sieht auf Mobile.de ein Motorrad, dass ihm gut gefällt, und schreibt den Verkäufer an, ob er es ihn zum Preis von (imaginär) 5000€ verkaufen würde. Dieser willigt ein, und per email wird der darauffolgende Freitag ausgemacht, um das Motorrad abzuholen.
Nun hat der „käufer“ aber durch persönliche Gründe auf einmal ein „Loch im Geldbeutel“ und kann die 5000€ nicht bezahlen.
Ist hier ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen? Oder ist der „käufer“ nicht verpflichtet, die Maschine wirklich zu kaufen?
Vielen Dank für die Antworten.
MfG Chuppa

Hallo,

Jemand sieht auf Mobile.de ein Motorrad, dass ihm gut gefällt,
und schreibt den Verkäufer an, ob er es ihn zum Preis von
(imaginär) 5000€ verkaufen würde. Dieser willigt ein, und per
email wird der darauffolgende Freitag ausgemacht, um das
Motorrad abzuholen.

Angebot -> Annahme = Willenserklärung beider Parteien = Kaufvertrag.

Nun hat der „käufer“ aber durch persönliche Gründe auf einmal
ein „Loch im Geldbeutel“ und kann die 5000€ nicht bezahlen.

Kein Geld zu haben, war noch nie ein legitimer Grund einen Vertrag nicht erfüllen zu müssen.

Ist hier ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen? Oder ist
der „käufer“ nicht verpflichtet, die Maschine wirklich zu
kaufen?

Es besteht ein gültiger Kaufvertrag. Ergo gelten die Verpflichtungen aus § 433 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html)

Gruß

S.J.