ein Kunde hat in einer Lederwerkstatt eine Ledertasche in Auftrag gegeben. Diese sollte mit einem Fell besetzt werden.
Das zu verwendende Fell wurde vom Kunden separat in einem entsprechenden Online-Shop bestellt und mit der entsprechenden Versandoption direkt an die Lederwerkstatt vesendet (im Sinne des Kosten-/ Zeit- und Resscourcenersparnisses) und natürlich in dem Vertrauen, dass das, was bestellt wurde auch versendet wird.
Nach Eingang in der Lederwerkstatt wurde das Fell direkt verarbeitet, die Tasche gefertigt und an den Kunden versand.
Böse Überraschung beim Auspacken: Der Online-Shop hat ein falsches Fell versendet, welches von der Farbe komplett von dem abweicht, was der Kunde bestellt hatte. Entsprechend wurde auch ein falsches Fell verarbeitet, was nun natürlich nicht meht umgetauscht werden kann aber auch nicht zur gefertigten Tasche passt.
Der Online-Shop hat den Fehler beim Versand bestätigt.
Die Lederwerkstatt hat veranschlagt, was der Wechsel des Fells, im übertragenen Sinne also die Beseitigung des Schadens, kosten würde.
Das dazu.
(1) Hat der Kunde hier einen Anspruch auf Schadensersatz? Sprich: Versand eines „richtigen“ Fells und Übernahme der „Wechselkosten“?
(2) Oder müsste auf Kulanz gehofft werden?
(3) Welche Art von Schadensersatz wäre im Falle einer Kompromissfindung als angemessen zu betrachten?
kommt darauf an, ob der Onlineshop zusagte, im Falle der Falschsendung, den entstandenen Schaden in vollem Umfang zu ersetzen.
Falls keine ´Authentizitätsgarantie´ (oder so ähnlich) abgegeben wurde, dürftest der Geschädigte auf den für die Umbesserungsarbeiten anfallenden Aufwendungen (Wechselkosten) sitzen bleiben.
Das braucht der Shop nicht zuzusagen, sondern das erledigt schon das BGB.
Nein. Die einzige Frage, die sich im Zusammenhang mit der Farbe stellt, ist, ob es sich wirklich um eine andere Farbe handelt (also Farbe 101 statt 137 (z.B.) oder rot statt blau) oder ob die Farbabweichung daher kommt, daß es sich um ein Naturprodukt handelt, bei dem es naturgemäß zu Farbabweichungen kommt.
Grundsätzlich: falsch geliefert und daraus Schaden entstanden = Schadenersatz.
Ich hatte angenommen (Hypothese), dass der Onlineshop nicht wusste, wie groß das Interesse des Geschädigten an der bestimmten Lieferung war und dass er sich in der AGB entsprechend versichert hat, dass der Belieferte zunächst die Richtigkeit der Lieferung überprüft. Insofern, meine ich, ist der Online-Shop nur verpflichtet, neu zu liefern. Nicht aber auch noch die ´Wechselkosten´ zu tragen.
Nach dem Motto „wir liefern gelegentlich mal irgendwas; falls es dem Kunden wichtig sein sollte, was er geliefert bekommt, dann muß er die Ware prüfen, bevor er sie zur weiteren Bearbeitung an jemanden weiterschickt. Dementsprechend können wir nix dafür, falls wir direkt an einen Umarbeiter oder Weiterverarbeiter liefern sollen.“