Ist hinterherpfeifen eigentlich strafbar?

Ich wollte gern wissen, ob anzuegliche Kommentare, Hinterherpfeiffen etc. auf der Strasse (wie mans oft bei Baustellen sieht) eigentlich strafbar ist.
Das muesste doch sexuelle Belaestigung sein, oder?

Während ein Moderatoren-Kollege gerade dabei ist, die off-topic-Kommentare zu entfernen, hier meine Einschätzung: Du schriebst in einem gelöschten Beitrag, dass Du bei Google keine Stelle gefunden hast, die Dir sagt: „Es gibt eine gesetzliche Bestimmung, die sexuelle Belästigung unter Strafe stellt“. Eine solche ist aber zwingend notwendig (Art. 103 GG). Und wenn Du im StGB im Abschnitt „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ nachschaust, wirst Du auch keinen Straftatbestand finden, der auf das Hinterherpfeifen passt.

Aber eins weiter, bei § 185 StGB, da könntest Du fündig werden, denn während die einen das alles ganz locker sehen und sich freuen, die anderen gar nicht glauben können, dass sie gemeint sind, gibt es weitere Leute, die sich beleidigt fühlen können. Damit muss man rechnen. Wenn der Pfeifer dies beim Pfeifen auch billigend in Kauf genommen hat, dann ist sein Verhalten tatsächlich strafbar.

Hallo Zusammen,

Ich teile die Frage zuerst in zwei Fragen auf. Für beide Teilfragen gilt: Bauarbeiter B tut etwas im Bezug auf Person/Passant P.

1.) B äußert sich mit „anzüglichen Kommentaren“ gegenüber P

Je nach Art und Weise könnten „anzügliche Bemerkungen“ grundsätzlich eine Beleidigung gem. § 185 StGB darstellen: „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Haben diese anzüglichen Kommentare zudem einen sexuellen Hintergrund könnte eine Beleidigung auf sexueller Grundlage vorliegen (es gilt hier jedoch ebenfalls der Straftatbestand des § 185 StGB - da es im StGB-Abschnitt „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ keinen gesonderten Straftatbestand hierfür gibt).

Weiter zu prüfen ist natürlich immer auch die subjektive Komponente, der subjektive Tatbestand - also das Wissen und Wollen des B im Bezug auf die „Tat“. Leitfragen wären hier bspw. wusste B, dass er mit seiner Aussage P beleidigt und wollte er P beleidigen oder hatte er gar eine andere Absicht.

Alles in allem ziemlich knifflig - das ist immer eine Einzelfall-Prüfung.

Ein Beispiel: Würde B sagen „was für eine süße Sahneschnitte“, so kann ich mir schwerlich vorstellen, dass dies eine Beleidigung wäre (aber auch das kann man nicht absolut für alle Fälle abschließend beantworten - was wäre, wenn P massig übergewichtig wäre und diese Aussage auf das Übergewicht bezogen wäre und zudem noch „gehässig“ geäußert wird??? - ihr versteht was ich meine!).

2.) B pfeift P nach

Hier würde ich soweit gehen, eine Straftat nach § 185 StGB auszuschließen. Denn ein „Nachpfeifen“ ist m.E. sicherlich nicht beleidigend, sondern als Kompliment gedacht? Oder?
Zur Sicherheit hier aber auch der Hinweis auf die Einzelfallprüfung :wink:

Grüße
Who_Knows