Ist HWR Wohnfläche?

Hallo Wissende,

meine Frage gemäß Überschrift: Ist ein Hauswirtschaftsraum der Wohnfläche hinzuzurechnen?

Bei einer Berechnung nach den (veralteten) §§ 42 ff. II. BV waren „Wirtschaftsräume …wie Vorratsräume“ explizit von der Wohnfläche ausgenommen.

In der seit 01.01.2004 geltenden Wohnflächenverordnung steht

§ 2 WoFIV (Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen)

Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:

  1. Zubehörräume, insbesondere:

b) Abstellräume und Kellerzusatzräume außerhalb der Wohnung,

sodass ein (in der Wohnung gelegener) HWR nach meiner Auffassung zur Wohnfläche hinzuzurechnen ist.

Wer kann mir hierzu etwas sagen?

Gruß & Dank
Ted

Hallo Ted,

selbstverständlich ist ein, in der Wohnung befindlicher Hauswirtschaftsraum, mit zur Wohnfläche dazuzurechnen. Desweiteren würden auch eine überdachte Terasse oder ein überdachter Balkon dazu gerechnet.

Gruß

Phoebe

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Hallo,

meine Frage gemäß Überschrift: Ist ein Hauswirtschaftsraum der
Wohnfläche hinzuzurechnen?

Bei einer Berechnung nach den (veralteten) §§ 42 ff. II. BV
waren „Wirtschaftsräume …wie Vorratsräume“ explizit von der
Wohnfläche ausgenommen.

Die ab 01.01.2004 geltende Wohnflächenverordnung ist nur unwesentlich geändert worden. Grundsätzlich gilt, dass alle innerhalb einer Wohnung liegende Räume, egal welchen Zweck diese erfüllen, als Wohnraum zu berechnen sind. Räume ausserhalb der Wohnung dürfen nur dann angerechnet werden, wenn die Räume bewohnt werden. Balkon und Terrassen dürfen je nach Lage und Überdachung mit 25 % oder mit 50 % der Fläche angerechnet werden.

Grüsse Günter