Hallo Wissende,
meine Frage gemäß Überschrift: Ist ein Hauswirtschaftsraum der Wohnfläche hinzuzurechnen?
Bei einer Berechnung nach den (veralteten) §§ 42 ff. II. BV waren „Wirtschaftsräume …wie Vorratsräume“ explizit von der Wohnfläche ausgenommen.
In der seit 01.01.2004 geltenden Wohnflächenverordnung steht
§ 2 WoFIV (Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen)
Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
- Zubehörräume, insbesondere:
b) Abstellräume und Kellerzusatzräume außerhalb der Wohnung,
sodass ein (in der Wohnung gelegener) HWR nach meiner Auffassung zur Wohnfläche hinzuzurechnen ist.
Wer kann mir hierzu etwas sagen?
Gruß & Dank
Ted